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Fortschritte bei Demokratiepolitik, aber nicht bei Gemeinnützigkeitsrecht

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP ist bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen – anders, als es oft wahrgenommen wird. Im vergangenen Jahr gab es dazu einige im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesänderungen. Regierung und Bundestag haben einiges abgearbeitet, aber kaum verknüpft. Eher unwahrscheinlich scheint, dass der Koalition bewusst war, dass sich diese Gesetzgebungen auf einem demokratiepolitischen Faden aufreihen.

Die ebenfalls vereinbarte, aber noch ausstehende Modernisierung der Gemeinnützigkeit sollte sich allerdings einreihen. Neben vielen kleinen Reparaturen und Wartungsarbeiten geht es bei der Modernisierung um demokratiepolitische Fragen, um die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisation in der Demokratie, bei der Verteidigung von Menschenrechten, beim Schutz des Rechtsstaats. Welche Rolle will der Staat der Zivilgesellschaft zuschreiben? Was will er ermöglichen, was ausbremsen? Welche Kontrollen oder Begrenzungen sind vielleicht nötig, um andererseits Vertrauen zu schaffen?

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Engagement für Wandel oder Wohltätigkeit – gemeinnützig ist beides

Der Furtwangener Soziologieprofessor Stefan Selke kritisiert in der Stuttgarter Zeitung vom 5. Juli 2016 die zunehmende öffentliche Engagementförderung. Durch das Fördersystem entstehe ein Druck zum Engagement, das letztlich staatliche Daseinsvorsorge ersetze. Das Engagement werde gesteuert und verfalle einer “makrtartigen Logik”. Er kritisiert insbesondere, “dass mit dem bürgerschaftlichen Engagement oftmals gesellschaftliche Verhältnisse vernachlässigt werden, die eigentlich politisch bearbeitet werden müssten.” Die Politik suggeriere, dass sich Probleme lösen lassen, indem man sie dem lokalen Engagement von Freiwilligen anvertraut. Weiterlesen