Schlagwort-Archive: Gemeinnützigkeitsrecht

Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter

Pressemitteilung von Attac Deutschland mit Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

  • Demokratische Zivilgesellschaft darf nicht weiter behindert werden
  • Von Ampel-Koalition versprochene Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts steht noch aus
  • Vor zehn Jahren strich das Finanzamt Frankfurt Attac den Gemeinnützigkeits-Status

Zehn Jahre ist es am kommenden Sonntag (14.4.2024) her, dass Attac Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Das globalisierungskritische Netzwerk agiere zu politisch, begründete das Finanzamt Frankfurt seinen Bescheid vom 14. April 2014. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte, eine Finanztransaktionssteuer – immerhin die Gründungsforderung von Attac – oder eine Vermögensabgabe seien nicht gemeinnützig, hieß es in dem Schreiben.

Seitdem wehrt sich Attac gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit – juristisch und politisch. Die Auseinandersetzung erfuhr dabei von Beginn an große öffentliche Aufmerksamkeit. Denn der „Fall Attac“ hat nicht nur Bedeutung für das Netzwerk selbst, sondern beeinträchtigt auch die gesamte demokratische Zivilgesellschaft.

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Fortschritte bei Demokratiepolitik, aber nicht bei Gemeinnützigkeitsrecht

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP ist bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen – anders, als es oft wahrgenommen wird. Im vergangenen Jahr gab es dazu einige im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesänderungen. Regierung und Bundestag haben einiges abgearbeitet, aber kaum verknüpft. Eher unwahrscheinlich scheint, dass der Koalition bewusst war, dass sich diese Gesetzgebungen auf einem demokratiepolitischen Faden aufreihen.

Die ebenfalls vereinbarte, aber noch ausstehende Modernisierung der Gemeinnützigkeit sollte sich allerdings einreihen. Neben vielen kleinen Reparaturen und Wartungsarbeiten geht es bei der Modernisierung um demokratiepolitische Fragen, um die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisation in der Demokratie, bei der Verteidigung von Menschenrechten, beim Schutz des Rechtsstaats. Welche Rolle will der Staat der Zivilgesellschaft zuschreiben? Was will er ermöglichen, was ausbremsen? Welche Kontrollen oder Begrenzungen sind vielleicht nötig, um andererseits Vertrauen zu schaffen?

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Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist gefragt – und stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darf mein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismusaufrufen? So eine Demo veranstalten oder unterstützen? Dieser Text gibt dazu einige Hinweise. Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.

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Unklares Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet zivilgesellschaftlichen Freiraum

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

Zum heutigen Spiegel-Bericht zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

“Die Berichte über den Bund der Steuerzahler zeigen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht unscharf und veraltet ist. Das Recht überfordert die gemeinnützigen Organisationen ebenso wie die Finanzämter als Aufsicht, wie schon 2018 unsere Finanzamtstudie zeigte.
Dadurch wird das Gemeinnützigkeitsrecht willkürlich: Viele alltägliche Verstöße werden nie gerügt, doch in Einzelfällen werden Auseinandersetzungen über Jahre und bis hin zum Bundesfinanzhof geführt. Die Angst vor solchen Auseinandersetzungen ist Alltag und beschränkt das zivilgesellschaftliche Handeln. Das mag dazu beigetragen haben, dass vor wenigen Tagen der Status Deutschlands für Freiraum der Zivilgesellschaft von offen auf beeinträchtigt abgestuft wurde. Insbesondere der Zweck ‘Förderung des demokratischen Staatswesens’ ist unklar und umstritten.

Deshalb muss die Ampel-Koalition endlich ihr Vorhaben umsetzen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen. Der Abstieg im Zivilgesellschafts-Ranking sollte mindestens so ernst genommen werden wie ein Abstieg im olympischen Medaillenspiegel.”

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Neues zu Shrinking Spaces in Deutschland

Bei uns in Deutschland herrschte lange und herrscht heute größtenteils immer noch das Gefühl, in einem der demokratischsten, fairsten und offensten Länder zu leben, zumindest verglichen mit anderen Länder der Welt. Die erstmalige Einstufung von Amnesty International als Land mit eingeschränktem zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erschreckte vor einigen Wochen.Wie steht es denn aktuell eigentlich bei uns um zivilgesellschaftliche Freiräume?
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Kein gemeinütziger Verein: Bündnis Sahra Wagenknecht

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Verein stets gemeinnützig und steuerbegünstigt sei. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das prägende Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber keine rechtliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es für Vereine weder eine Genehmigungs- noch eine Registrierungspflicht. Die meisten, aber nicht jeder Verein sind “eingetragene Vereine” (e.V.), beim Amtsgericht registriert. Die Basis in Deutschland ist das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit in Artikel 9.

Der Verein “BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.” ist nach eigener Auskunft nicht gemeinnützig und strebt das offenbar auch nicht an. Stattdessen unterwirft er sich freiwillig (ohne dies zu erläutern) den Spendenregeln der Parteien (Offenlegung ab 10.000 Euro, Annahmeverbote, § 25 Parteiengesetz).
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EU kritisiert ausbleibende Reform Gemeinnützigkeit

In ihrem vierten Rechtsstaatsbericht drängt die EU-Kommission erneut auf eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Mahnungen werden pochender. Deutlich herauszulesen ist die Unzufriedenheit, dass die vorigen Empfehlungen zum Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht beachtet wurden.

Zu den fünf Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit gehören neben der Berücksichtigung europäischer Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht die Finanzierung des Justizsystems, die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Regelungen zum “Drehtüreffekt” und Informationsrechte für Journalist:innen.

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Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact haben wir zu unseren drängendsten Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht und dem Koalitionsvertrag folgend aufgeschrieben, wie dafür Gesetzes-Formulierungen aussehen könnten, warum das wichtig ist und warum diese Formulierungen funktionieren:
Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht

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ZiviZ-Survey: 30.000 Vereine verstummen wegen zu engem Gemeinnützigkeitsrecht

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

  • ZiviZ-Survey: Fünf Prozent unterlassen politische Beteiligung wegen Sorge um Gemeinnützigkeit
  • Repräsentative Studie zeigt erstmals, was wegen engem Recht nicht stattfindet
  • Koalition muss zügig Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen

Der Thinktank “Zivilgesellschaft in Zahlen” (ZiviZ) im Stifterverband hat heute (7.3.2023) Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Der ZiviZ-Survey ist eine repräsentative Befragung der organisierten Zivilgesellschaft und erfasst seit 2012 in regelmäßigen Abständen Strukturmerkmale und Entwicklungen. Der ZiviZ-Survey 2023 wurde im Herbst 2022 durchgeführt. Zur Befragung gehörte ein Themenschwerpunkt “Zivilgesellschaft in der Demokratie”. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteure der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten.

Ein aktueller Befund: In Teilen der Zivilgesellschaft besteht Verunsicherung, inwiefern politische Mitgestaltung Gefahren für den Gemeinnützigkeitsstatus bergen. Insgesamt geben fünf Prozent der Organisationen an, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen.

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Liberties Rule of Law Report 2023: In Deutschland kein Fortschritt

Der am 21. Februar veröffentlichte Liberties Rule of Law Report 2023 bescheinigt Deutschland “keinen Fortschritt” – weder im Gesamtbild (State of play) noch bei den Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement (Enabling framework for civil society). Die Situation in Deutschland hat sich demnach im Vergleich zu 2022 weder verbessert noch verschlechtert. Einzig das Demokratiefördergesetz wird gelobt, es könne eine bedeutende Verbesserung für die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements bringen (S. 3, Länderbericht Deutschland).

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