Archiv des Autors: Annika Schmidt-Ehry

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU wurde am 21. Juni 2021 vorgestellt. Es wurde von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und CSU-Generalsekretär Markus Blume erarbeitet und von den Vorständen beider Parteien einstimmig angenommen.

Die CSU stellte am 23. Juli 2021 zudem den sogenannten “Bayern-Plan” vor.

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CSU: Gemeinnützigkeit und Bayernplan 2021

Am 23. Juli 2021 stellte Markus Söder den auf der Klausurtagung des Parteivorstandes beschlossenen Bayernplan vor, der das gemeinsame Wahlprogramm mit der CDU ergänzen soll. Weder im gemeinsamen Wahlprogramm noch im Bayernplan findet sich etwas zu Gemeinnützigkeit oder Zivilgesellschaft.

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SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 9. Mai 2021 haben mit 99,3 Prozent das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl beschlossen. Mit 66 Seiten ist das Wahlprogramm kürzer als das anderer Parteien. In der digitalen Fassung des Wahlprogramms sind weiterführende Beschlüsse und Positionspapiere hinterlegt.

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Grüne: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen vom 11. bis 13. Juni 2021 stimmten 98 Prozent der Delegierten für das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl. Das Programm beschäftigt sich umfassend und detailliert mit der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für die Demokratie.

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Die Linke: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Der Bundesparteitag der Partei Die Linke hat am 19. und 20. Juni 2021 das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl mit knapp 88 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen mit umfassenden Aussagen zum Gemeinnützigkeitsrecht.

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FDP: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Die FDP hat ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 auf einem Bundespartei­tag vom 14. bis 16. Mai beschlossen. Im Wahlprogramm findet sich der Begriff der Gemeinnützigkeit nur in Zusammenhang mit E-Sport-Vereinen.

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AfD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Am 11. April beschloss der Bundesparteitag der AfD einstimmig das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl.

Worte wie “gemeinnützig”, “Engagement” und “Ehrenamt” kommen im Programm nicht vor.

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EU warnt Deutschland

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU

Im gestern veröffentlichten Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU stellt die EU-Kommission Probleme im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht fest: “Die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen stellt trotz einiger leichter Verbesserungen des Rahmens nach wie vor ein Problem dar.” Dazu fordert Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! Immer häufiger hören wir von Angriffen auf die Gemeinnützigkeit vermeintlich unliebsamer Organisationen. Sportvereinsvorstände hadern, ob sie zu antirassistischen Demonstrationen aufrufen. Der Bericht ist ein Instrument, um Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Probleme zu verhindern. Wenn das Gemeinnützigkeitsrecht nicht angepasst wird, droht die Demokratie in Deutschland leiser zu werden.”

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich bereits seit Jahren durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Mehr als 180 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, LobbyControl und Transparency International.

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Jahresbericht 2020

Die Corona-Pandemie ist und bleibt die große Herausforderung, der sich 2020 alle stellen mussten. Als es im Frühjahr 2020 zum ersten Lockdown kam, mussten wir als Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” feststellen, dass die Vielfalt der Zivilgesellschaft – und ihre vielfältige Arbeitsweise – bei den Beschlüssen von Regierung und Bundestag wenig Berücksichtigung gefunden hatte. Das liegt zum Teil sicher auch an der fehlenden Lobby insbesondere der politisch aktiven Zivilgesellschaft.

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Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss

In der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 des Finanzausschuss des Bundestages am 26.10.2020 – anlässlich der Empfehlungen des Bundesrates und der Länder-Finanzminister*innen – wurde unter anderem das Thema Gemeinnützigkeit besprochen. Verschiedene geladene Sachverständige hatten sich bereits im Vorfeld im Rahmen ihrer schriftlichen Stellungnahmen dazu geäußert und konnten wichtige Fragen zu bestehenden Rechtsunsicherheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen beantworten.

Auch wir als Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” haben in einer  unaufgeforderten Stellungnahme auf die Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen. Darin begrüßen wir grundsätzlich die vom Bundesrat am 9.10.2020 vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, da sie vielen Organisationen mehr Rechtssicherheit bieten würden. Der Vorstoß des Bundesrates wäre aber zu kurz gegriffen, da er zu kurz greift. Es würden weiterhin die Klarstellung zur politischen Betätigung zum eigenen Zweck sowie bei Gelegenheit zu anderen gemeinnützigen Zwecken fehlen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung des Zweckekatalogs zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, es aber eine weitere Ausweitung um die Zwecke der Förderung der Menschenrechte und Grundrechte, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der informationellen Selbstbestimmung benötige.

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