













































Gemeinsam mit dem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ bieten wir eine Workshopreihe an, zu der wir herzlich einladen. Die Einladungen können gerne weitergeleitet werden! Weitere Termine folgen und werden auf dieser Seite aktualisiert.
Nächste Workshops:
Vergangene Workshops:
Online-Workshop zum Thema Presse- und Äußerungsrecht am 15.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.
Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/PQ7AxStC74xbTaczbSC5r6Ms
Wie äußere ich mich als Verein oder Initiative, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen? Wie wehre ich mich selbst gegen öffentliche Diffamierungen, online oder offline? Dr. Benjamin Lück, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen der Meinungsfreiheit.
Online-Workshop zum Thema Abmahnungen am 29.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.
Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/MszryF57ysCWwXAy7rWjjw3J
Mit Abmahnungen, Strafanzeigen und Klagen versuchen rechtsextreme Akteurinnen zunehmend, Kritikerinnen und zivilgesellschaftlich Engagierte einzuschüchtern. Dabei geht es selten um echte Rechtsdurchsetzung – vielmehr wird das Recht zur Waffe gemacht, um Angst zu erzeugen, Ressourcen zu binden und kritische Stimmen aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen.
Der Workshop mit Hannah Vos, Rechtsanwältin bei FragDenStaat zeigt, mit welchen Mitteln rechtsextreme Netzwerke juristisch vorgehen, wer betroffen ist – und wie man sich erfolgreich wehren kann. Er richtet sich an alle, die von juristischen Einschüchterungsversuchen betroffen sind oder sich darauf vorbereiten wollen.
Online-Workshop zum Thema Gemeinnützigkeit am 05.11.25, 17:30 -19:00 Uhr.
Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/9Ho7AScAEe3ykHxAatLCbacJ
Dürfen Vereine zu Demos gegen die AfD aufrufen? Müssen bei Podiumsdiskussionen Vertreter*innen aller Parteien eingeladen werden? Dürfen öffentlich geförderte Vereine sich kritisch zu Parteien äußern? Luise Bublitz, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick über die rechtlichen Handlungsspielräume gemeinnütziger Vereine für demokratisches Engagement.
Online-Workshop am 09.12.25, 17:00 -18:30 Uhr.
Anmeldung: https://eveeno.com/demokratie-leben
Mitte Oktober kam ans Licht: Bundesministerien haben seit 2020 etwa 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Dieses sogenannte „Haber-Verfahren“ kann alle Organisationen betreffen, die beim Bund Fördermittel beantragt haben.Viele Vereine könnten daraufhin ihre Förderungen verloren haben oder in nächster Zeit verlieren – ohne dass sie die Hintergründe kennen. Was die Ministerien beim Verfassungsschutz in Auftrag geben und was dieser zurückmeldet wird den Betroffenen nicht mitgeteilt. Kann diese Praxis rechtmäßig sein? Wie können sich Vereine und Einzelpersonen dagegen wehren? Vivian Kube, Rechtsanwältin bei FragDenStaat, erklärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Gemeinsam wollen wir zudem Strategien entwickeln, wie zivilgesellschaftliche Organisationen mit zunehmenden Einschränkungen bei staatlichen Fördermitteln umgehen können.
* FDP-Antrag im NRW-Landtag zur NGO-Finanzierung basiert auf falschen Behauptungen: Geförderte Organisationen müssen nicht politisch neutral sein
* Demokratisches Engagement darf nicht durch die Bedrohung der Gemeinnützigkeit pauschal diskreditiert werden
* Staatliches Handeln muss demokratische Teilhabe fördern statt diffamieren
Am 23. September 2025 ist die Allianz „Rechtssicherheit“ zu einer Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen als Sachverständige eingeladen. Ein Antrag der FDP zur „Blackbox der sogenannten NGO-Finanzierung!“ wird diskutiert.
Hier findet sich die Stellungnahme unserer Vorständin Stephanie Handtmann:
Zehn Jahre Allianz Rechtssicherheit für die Zivilgesellschaft
30. September 2025, 19 Uhr, Podiumsdiskussion mit anschließendem Empfang
IG Metall Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Eine Veranstaltung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“
Geschäftsführer*innen stehen für eine vielfältige Gesellschaft
631 Milliarden Euro „Made for Germany“ – ein Foto vom Investitionsgipfel mit 46 Wirtschaftsbossen und nur zwei Frauen sorgte zuletzt für viel Aufregung im Netz. Was die Beschäftigten und Ehrenamtlichen im Non-Profit-Bereich tagtäglich für die Gesellschaft leisten: UNBEZAHLBAR.
Die Realität derer, die die Gesellschaft maßgeblich gestalten ist divers, bunt und nicht von Männern dominiert. Wir, Geschäftsführer*innen und Frauen in Leitungspositionen aus der Zivilgesellschaft, stehen stellvertretend für sehr viele mehr. Wir denken Wirtschaft, Gesellschaft und Politik anders! 48 von uns haben sich zusammen fotografieren lassen: Wir arbeiten in unterschiedlichsten Organisationen, die sich unter anderem mit Grund- und Menschenrechten, Umwelt und Klimaschutz, Entwicklungszusammenarbeit, sozialen Themen und Kultur beschäftigen.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
* Petitionsplattform innn.it steigt aus dem Rechtsstreit um Gemeinnützigkeit aus
* Dringender Handlungsbedarf bei der Bundesregierung: Vereine brauchen Rechtssicherheit
* Der Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ muss demokratische Teilhabe fördern statt verhindern
(Link zur aktuellen PM von innn.it)
Die Petitionsplattform innn.it, ehemals change.org, hat heute angekündigt, nach über fünfjährigem Rechtsstreit um ihre Gemeinnützigkeit aus dem Verfahren auszusteigen und künftig auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten.
Vorangegangen war ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem das Gericht ein striktes Neutralitätsgebot formulierte, das die Arbeit der Petitionsplattform praktisch unmöglich macht. Laut innn.it-Vorstand Gregor Hackmack werden der politischen Wirksamkeit des Vereins durch einen eng verstandenen Demokratieförderzweck Steine in den Weg gelegt. Gezielte Unterstützung engagierter Bürger*innen werde zu einseitig betrachtet, Meinungsbildung verdächtigt, statt gefördert.
Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: „Dieser Schritt von innn.it zeigt: Der Gesetzgeber muss endlich seiner Verantwortung nachkommen und die Gemeinnützigkeit rechtlich besser absichern. Gerade jetzt, da die demokratische Zivilgesellschaft von verschiedenen Seiten unter Beschuss steht, braucht es Maßnahmen zu ihrer Stärkung. Neben der überfälligen Ergänzung des Zweckkatalogs in der Abgabenordnung muss der Zweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“ aus seiner Engführung befreit werden – um demokratischer Teilhabe zu ermöglichen anstatt sie zu verhindern.“