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Direkte Hilfe

Der Bedarf an rechtlicher Einschätzung zu Fragen von Gemeinnützigkeit und auch Vereinsrecht ist sehr hoch. Uns erreichen viele Anfragen, insbesondere zu Problemen bei der Gründung (Nicht-Anerkennung der Satzung durch das Finanzamt) oder bei angedrohter oder bereits erfolgter Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Wir versuchen, Hinweise zu geben, aber können leider keine umfassende Rechtsberatung geben auch aus Kapazitätsgründen. Auf dieser Seite stellen wir einige allgemeine Infos sowie Beratungsangebote Dritter zusammen.

Wir freuen uns über kurze Darstellungen von Problemen, damit wir sie öffentlich darstellen und an die Politik tragen können – hier geht es zum Formular dafür.

Allianz-Handreichungen zu einzelnen Themen

Zu einigen Themen haben wir Hinweise und Handreichungen erstellt, die unseren Wissensstand und unsere Einschätzungen zum jeweiligen Zeitpunkt darstellen. Das sind bisher (in Klammern das Erstellungsdatum):

Hier geht es zu einer Auflistung der Hanreichungen mitTeaser.

Könnt Ihr uns eine Anwältin* empfehlen?

Wir werden oft nach passenden Anwält:innen oder Steuerberater:innen gefragt. Pauschale Empfehlungen sind schwierig, da es auf den Einzelfall ankommt. Die meisten Anwält:innen und Steuerberater:innen sind mit dem Gemeinnützigkeitsrecht nicht vertraut oder nur mit einfachen Fällen wie der Buchhaltung eines Kulturvereins. Spezialisierte Kanzleien rufen oft hohe Stundensätze auf und sind auch deshalb manchmal auf umsatzstarke Subsektoren wie große Stiftungen oder Wohlfahrtsorganisationen spezialisiert. Zudem beraten Anwält:innen in aller Regel defensiv, stellen also dar, welches Verhalten auf jeden Fall unkritisch ist; dies wird oft als Empfehlung verstanden, gewünschte Tätigkeiten zu unterlassen. Wir empfehlen, das Risiko konkret abzuwägen: Wie wichtig ist die geplante Tätigkeit und ist sie auch einen eventuellen Rechtsstreit wert, um die Interpretation des Rechts dauerhaft für alle zu ändern?

Viele Anwält:innen bieten eine kostenlose Erstberatung an.

Kostenlose Beratungsangebote von anderen

Es gibt mittlerweile einige spezifische Beratungsangebote, auf die wir hier verweisen:

Rechtshilfe-Fonds bei Angriffen auf die Gemeinnützigkeit wegen Engagement gegen Rechtsextremismus

Unsere Mitgliedsorganisationen Campact und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben gemeinsam einen Fonds über 50.000 Euro aufgelegt, über den Anwält:innen vermittelt und bezahlt werden. Das Angebot richtet sich an Organisationen, deren gemeinnütziger Status wegen ihres Engagements gegen Rechtsextremismus gefährdet ist. Diese Organisationen können sich an den Fonds wenden, wenn sich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit abzeichnet oder bereits erfolgt ist. Es geht nicht um Gründungsberatung oder allgemeine Fragen. Wenn eine Förderung möglich ist, können Anwalts- und Verfahrenskosten vollständig von Campact übernommen werden.

Anfragen unter gemeinnuetzig-gegen-rechts@freiheitsrechte.org

https://freiheitsrechte.org/gemeinnuetzig-gegen-rechts

Gegen-Rechts-Schutz

“Frag den Staat” bietet in Kooperation mit anderen Organisation einen Gegen-Rechts-Schutz an: Wer von rechts abgemahnt oder verklagt wird – sei es wegen eines Artikels, eines Tweets oder eines Theaterstücks – kann sich an den Gegenrechtsschutz wenden. Wir beraten schnell, unkompliziert und kostenlos und verweisen für anwaltliche Hilfe und Gerichtsverfahren an Expert*innen aus unserem Netzwerk. Es geht in erster Linie um zivil- und strafrechtliche (SLAPP-)Verfahren, aber ggf. wird auch bei Angriffen auf die Gemeinnützigkeit geholfen.

https://fragdenstaat.de/aktionen/gegenrechtsschutz/

Rechtsberatung für Vereine

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), eine Stiftung des Bundes, bietet Rechtsberatungen für Vereine an. Die Beratung soll eine fundierte Einschätzung der rechtlichen Frage ermöglichen, Wissen vermitteln und Lösungswege aufzeigen. Es kann unter anderem um Gründungsberatung, Fragen zur Satzung und spezifische Einzelfragen gehen.

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/beratung/juristische-beratung/

Darüber hinaus bietet die DSEE zu vielen vereinsrechtlichen Fragen Basisinfos an.

Förderfonds Gegenwind: Schutzschild für Engagierte

Unser Mitglied Amadeu-Antonio-Stiftung hat einen Unterstützungsfonds für Sicherheitsmaßnahmen, z.B. bei Veranstaltungen oder für die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung in Bedrohungssituationen für gemeinnützige Einrichtungen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg zur Verfügung gestellt.

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/gegenwind-foerderfonds-fuer-ostdeutschland-108789/

No-SLAPP-Anlaufstelle

Die No-SLAPP-Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit kann auch zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, die wegen ihrer Veröffentlichungen verklagt werden, von denen Unterlassungen verlangt werden. Die Anlaufstelle wird von mehreren Organisationen getragen, unter anderem Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Frag den Staat, Blueprint for Free Speech und die Deutsche Journalist:innen-Union in der Gewerkschaft ver.di. Angeboten wird eine niedrigschwellige Möglichkeit zur (Erst-)Kontaktaufnahme bei Betroffenheit und die Vermittlung von rechtlicher Beratung sowie Kontakt zu nationalen und europäischen Anti-SLAPP-Institutionen und -Bündnissen.

http://www.noslapp.de/

Das eigene Finanzamt

Das zuständige Finanzamt ist zwar Kontrolleur, aber auch Berater. Die Angestellten dort sind in der Regel wohlgesonnen und geben ihre Einschätzung und auch Tipps zu Fragen. Besser ist es, für die Zukunft zu fragen als nach der Vergangenheit. Die Auskünfte sind jedoch in der Regel nicht verbindlich, aber können helfen, die Entscheidung der zuständigen Person abzuschätzen.

Was ist SLAPP? Infos zur Anti-SLAPP-Richtlinie

SLAPP (“strategic lawsuits against public participation”) sind Klagen oder Klageandrohungen, mit denen Unternehmen, Regierungen und mächtige Einzelpersonen versuchen, unerwünschte Kritiker:innen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Wer mit einer solchen Klage konfrontiert ist, sieht sich mit hohen Anwaltskosten, jahrelangen zermürbenden Gerichtsprozessen und horrenden Schadensersatzzahlungen konfrontiert. Es gewinnt weniger, wer Recht hat, als wer ausreichend Ressourcen für die juristische Auseinandersetzung hat. “Anzeigen” zum Entzug der Gemeinnützigkeit gehen ebenfalls in diese Richtung.

Die EU hat im Frühjahr eine Richtlinie gegen SLAPP beschlossen, die noch in nationales Recht der Mitgliedsländer umgesetzt werden muss. Beklagte können dann bei Gericht beantragen, solche offensichtlich unbegründeten Klagen abzuweisen. Die Klagenden müssen beweisen, dass es sich nicht um einen SLAPP handelt.

Probleme abschaffen?

Bei rechtlichen Fragen wird es immer Unsicherheiten, Auslegungsunterschiede und Veränderungen geben. Ein klares Gemeinnützigkeitsrecht, das verschiedene Funktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen abbildet, würde helfen. Daran arbeitet unsere Allianz.

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