Visit page
Zum Inhalt springen

Kategorie: Politik

Kritik an Politik muss keine Parteipolitik sein

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Kritik aus CDU/CSU an Demokratie-Demonstrationen

  • Politische Einmischung ist zweckgebunden, nicht parteipolitisch motiviert
  • Fehler bei Parteien, wenn sie Vereine nach Farben sortieren
  • Kritik aus der Zivilgesellschaft macht Demokratie lebendig und stabil

Zu den Medienberichten über Aussagen des CDU-Politikers Mathias Middelberg über „Stimmungsmache“ durch gemeinnützige Organisationen gegen seine Partei erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist zunächst ein Problem nicht nur des Parteipolitikers Mathias Middelberg, dass er politische Aktivitäten von gemeinnützigen Organisationen durch seine Parteibrille betrachtet und bewertet.

Ich erlebe immer wieder, dass Politiker:innen Vereine nach Parteifarben sortieren: rot-grüne Vereine, CDU-nahe Vereine. Das ist Unfug.

Wahlprogramme 2025 in einem Bild zum Teilen

Unsere Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 bezüglich Gemeinnützigkeitsrecht und Recht der Zivilgesellschaft haben wir hier in Bildern zum Teilen auf Social-Media zusammengefasst (Sharepics). Die Bilder können in Abfolge als gesamtes Set geteilt werden (Story) oder ggf. auch einzeln. Wir bitten um eine Verlinkung auf die Analyse, ggf. auf die Beiträge zu den jeweiligen Partei-Programmen. Wir haben zwei Varianten (Set 1 und Set 2 – zu letzterem blättern). Klick aufs Bild führt zur größeren Datei. Die Sets können auch zusammen hier als komprimierte Zip-Datei geladen werden. Set 1 sind JPG-Dateien, Set 2 PNG-Dateien.

Gemeinnützigkeits-Themen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Aus den klaren und klugen Vereinbarungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor drei Jahren in ihren Koalitionsvertrag schrieben, ist nichts geworden. In den Wahlprogrammen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird das Gemeinnützigkeitsrecht und das Recht der Zivilgesellschaft von den Parteien nun erneut unterschiedlich stark behandelt. Wir geben auf dieser Seite eine Übersicht über die Wahlprogramme der relevanten Parteien zu unseren Themen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen immer wieder hier.

Bundestag verzichtet auf Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) ohne Gemeinnützigkeit

  • Vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts landet im parlamentarischen Mülleimer
  • Steuergesetz wird ohne Reform Gemeinnützigkeit verabschiedet
  • Seit Jahren keine parlamentarische Mehrheit für sicheren Rechtsrahmen der Zivilgesellschaft – trotz EU-Rügen

Zur für heute Nachmittag (15:50 Uhr) im Bundestag geplanten Verabschiedung des geschrumpften Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) – Zusatzpunkt 11, Drucksache 20/12778 – erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die drei Ampel-Parteien hatten sich vor drei Jahren mit konkreten Formulierungen im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts geeinigt: Neue Zwecke, Rechtssicherheit für politische Einmischung und mehr. Dieses Fortschrittsversprechen landet heute in der parlamentarischen Mülltonne.

Sammlung: Forderungen zur Bundestagswahl 2025 rund um Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die verkürzte Zeit bis zur Bundestagswahl stellt nicht nur Parteien und Kandidat:innen vor Herausforderungen, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die selbstlos Themen vertreten und zu diesen Themen auf Festlegungen der demokratischen Parteien drängen. Viele Organisationen hatten sich darauf vorbereitet, ab Jahresende auf den Programm-Prozess der Parteien einzuwirken – doch nun werden Programme von Parteitagen bereits im Januar 2025 beschlossen. Die Parteivorstände legen ihre Entwürfe vor, die kaum noch verändert werden, weil der Wahlkampf bereits läuft. Damit ist ein demokratischer Willensbildungsprozess beschnitten: Innerhalb der Parteien, aber auch durch Einwirkung darauf. Die demokratischen Parteien sollten das Problem sehen und den Austausch weitmöglichst nachholen. Papiere, die jetzt veröffentlicht werden, sollten in Koalitionsverhandlungen und in der Regierungsbildung eine Rolle spielen.
Hier eine Zusammenstellung sicher nur eines Ausschnitts von Positionen und Papieren rund um Gemeinnützigkeitsrecht, Engagementpolitik, Recht der Zivilgesellschaft.

Bürokratie-Entlastung für zivilgesellschaftliches Engagement

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Dezember 2024 mit der Bürokratie-Belastung für zivilgesellschaftliches Engagement beschäftigt. Anlass war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ (Drucksache 20/12928). Zu den geladenen neun Sachverständigen gehörte auch Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Er wies unter anderem darauf hin, dass es im Gemeinnützigkeitsrecht Hürden für das Engagement gibt und dass Zivilgesellschaft von verschiedenen, nicht koordinierten Rechtsbereichen betroffen ist. Er erklärte auch, dass in autoritären Regimes bürokratische Anforderungen gezielt genutzt werden, um den Handlungsraum der Zivilgesellschaft zu beschränken. Eine Transparenz über solche Belastungen könne daher den Verdacht ausräumen, dass dies in Deutschland geschehe.

Appell an Parteien: Redet über Demokratiepolitik!

29 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern alle demokratischen Parteien auf, bereits in ihren Wahlprogrammen und dann in Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema zu behandeln, idealerweise in einem eigenen Kapitel (und einer eigenen Arbeitsgruppe), statt die damit zu­sammenhängenden Themen verteilt auf einzelne klassische Ressorts zu behandeln. Themen, die gebündelt werden müssen, sind unter anderem:

Endspurt im Bundestag: Gemeinnützigkeitsrecht am 17.10.2024 im Plenum (und dann doch verschoben)

Nachdem die von der Ampel-Koalition vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts lange vor allem aus Ankündigungen bestand, geht es nun sehr schnell. Nach aktuellem Stand soll der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober, ein Paket mehrerer Steuergesetze final beschließen, die auch Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht enthalten. Der Koalitionsvertrag wird damit jedoch nur marginal umgesetzt.

„Ausländische-Agenten-Gesetze“ in der EU? – Zivilgesellschaftliche Freiheiten müssen gesichert werden

Sich gegen soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder Umweltzerstörung zu engagieren, wird in vielen Weltregionen und Ländern zunehmend schwieriger. Das berichtete der Civicus Monitor bereits Ende 2023, im Frühling 2024 nochmal in Form des Atlas der Zivilgesellschaft, der unter der Führung von Brot für die Welt die Ergebnisse des Civicus Monitor auf Deutsch aufarbeitet.
Wie bedeutend Freiraum der Zivilgesellschaft für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind, wurde Ende Frühling 2024 viel mit Blick auf Georgien berichtet. Am 14. Mai 2024 verabschie­dete das georgische Parlament das Gesetz „über die Transparenz ausländischer Ein­flussnahme“ – auch Ausländische-Agenten-Gesetz genannt. Wenige Wochen vorher wurde ein ähnliches Gesetz in Kirgistan beschlossen. Im weitesten Sinne geht es bei diesen Gesetzen darum, finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland (aus z.B. Förder-Fonds) offen zu legen und zu stigmatisieren.
Georgien argumentierte, die EU strebe eine ähnliche Richtlinie an: Der im Dezember 2023 veröffentlichte Richtlinienentwurf mit einem Paket zur „Verteidigung der Demokratie“ der Europäischen Kommission hat tatsächlich Bezüge zu „Ausländische-Agenten-Gesetzen“. Die Richtlinie würde das Vereinigungs­recht verletzen und könnte zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, Stigmati­sierung und Schikanen führen.

Das „Jahressteuergesetz II“ ist da – und löst aktuell nur eins von vielen Gemeinnützigkeits-Problemen

Seit Mittwoch, den 10. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Jahressteuergesetz II vor. Am 05. Juni 2024 hatte die Bundesregierung bereits den Entwurf des ersten Jahressteuergesetz beschlossen, dem folgte die Ankündigung, es solle ein zweites für „politisch brisante“ Themen folgen. Das Jahressteuergesetz I enthielt bereits einen Vorschlag zu Wohngemeinnützigkeit  – ließ aber die im Koalitionsvertrag angedachten Neuerungen der Gemeinnützigkeit vermissen. Der nun im Jahressteuergesetz II gemachte Vorschlag zum §58 ist erfreulicherweise präziser als die bisherigen Regelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und vor allem so auch gerichtsfest. Ansonsten ist der Entwurf aber nach monatelangen, intensiven Verhandlungen von sechs (!) Staatssekretär:innen erst einmal enttäuschend. Und vor allem deutlich weniger als das, was sich im Koalitionsvertrag vorgenommen wurde.

Index
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.