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Kategorie: Zivilgesellschaft

Viel los um Gemeinnützigkeit: Eine Zusammenfassung der Mai-Wochen

Das Jahressteuergesetz 2024 soll die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beinhalten. Dieses soll noch vor der Sommerpause des Bundestags ins Kabinett.
Das ist nicht mehr lang, und was bisher bekannt ist, ist ernüchternd: Im letzten veröffentlichten Entwurf war Gemeinnützigkeit gar nicht drin. Nur E-Sport soll als neuer Zweck aufgenommen werden, es gibt keine Einigung zur Klarstellung für politische Mittel für den eigenen Zweck.
Umso mehr Stiftungen, Verbände und Vereine ergreifen grade die Initiative, an Bundesfinanzminister Linder zu appellieren, an dessen Ministerium das Jahressteuergesetz hängt: Einen Abriss der Geschehnisse der letzten Wochen, in denen aus vielen Richtungen kleinerer und größerer Druck kam, haben wir hier zusammengefasst.

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist gefragt – und stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darf mein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismusaufrufen? So eine Demo veranstalten oder unterstützen? Dieser Text gibt dazu einige Hinweise. Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.

Änderungen ab März 2024 beim Lobbyregister

Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert.

Neues zu Shrinking Spaces in Deutschland

Bei uns in Deutschland herrschte lange und herrscht heute größtenteils immer noch das Gefühl, in einem der demokratischsten, fairsten und offensten Länder zu leben, zumindest verglichen mit anderen Länder der Welt. Die erstmalige Einstufung von Amnesty International als Land mit eingeschränktem zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erschreckte vor einigen Wochen.Wie steht es denn aktuell eigentlich bei uns um zivilgesellschaftliche Freiräume?

Kein gemeinütziger Verein: Bündnis Sahra Wagenknecht

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Verein stets gemeinnützig und steuerbegünstigt sei. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das prägende Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber keine rechtliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es für Vereine weder eine Genehmigungs- noch eine Registrierungspflicht. Die meisten, aber nicht jeder Verein sind “eingetragene Vereine” (e.V.), beim Amtsgericht registriert. Die Basis in Deutschland ist das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit in Artikel 9.

Der Verein “BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.” ist nach eigener Auskunft nicht gemeinnützig und strebt das offenbar auch nicht an. Stattdessen unterwirft er sich freiwillig (ohne dies zu erläutern) den Spendenregeln der Parteien (Offenlegung ab 10.000 Euro, Annahmeverbote, § 25 Parteiengesetz).

Liberties Rule of Law Report 2023: In Deutschland kein Fortschritt

Der am 21. Februar veröffentlichte Liberties Rule of Law Report 2023 bescheinigt Deutschland “keinen Fortschritt” – weder im Gesamtbild (State of play) noch bei den Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement (Enabling framework for civil society). Die Situation in Deutschland hat sich demnach im Vergleich zu 2022 weder verbessert noch verschlechtert. Einzig das Demokratiefördergesetz wird gelobt, es könne eine bedeutende Verbesserung für die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements bringen (S. 3, Länderbericht Deutschland).

Umfrage politische Bildung und Gemeinnützigkeit

Eine wissenschaftliche Befragung erkundet, welche Auswirkungen das Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs und die darauf fußenden Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auf die politische Bildungsarbeit in der Bildungspraxis haben. Zur Teilnahme eingeladen sind alle, die hauptberuflich, freiberuflich oder ehrenamtlich bzw. aktivistisch für einen Träger tätig sind, der politische Bildungsarbeit macht und der als gemeinnützig anerkannt ist, für den die Gemeinnützigkeit beantragt werden soll oder dessen Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Hier geht es zur Umfrage.

Die Umfrage ist anonym. Die Auswertung erlaubt keine Rückschlüsse auf die Beteiligten. Die Umfrage kann nach jeder Frage abgebrochen werden. Erst nach abschließender Bestätigung aller Antworten werden diese in der Auswertung berücksichtigt. Die Daten werden auf dem Server der Hochschule Darmstadt gespeichert. Am Ende der Umfrage ist es möglich, die Fragen und die eigenen Antworten als pdf-Datei abzuspeichern. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 31. Mai 2022 möglich – bitte teilnehmen und weitersagen!

Zivilgesellschaft wird auch in Europa beschränkt

Der Freiraum für zivilgesellschaftliche Betätigung ist unabdingbar für die Entwicklung der Demokratie, für die Verteidigung von Menschenrechten. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen übernehmen wichtige demokratische Funktionen. Vereine und Initiativen können in der Öffentlichkeit Themen setzen oder auf Probleme aufmerksam machen, an die sich staatliche Stellen nicht herantrauen. Eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft, die sich an Menschenrechten orientiert, nimmt die Rolle einer Wächterin ein. Deshalb fördert die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in anderen Ländern. Doch auch im Inland gibt es Lücken. Der Atlas der Zivilgesellschaft 2022  und der Amnesty-Report 2021/2022  schauen auf die Schattenseiten.

Krieg in der Ukraine und gegen die Zivilgesellschaft

Krieg und militärische Gewalt sind ganz sicher die weitreichendste Beschränkung von Handlungsmöglichkeiten. Zugleich zeigt sich in kriegerischen Situationen der Wert einer engagierten Zivilgesellschaft: Als eine Kraft jenseits von verfeindeten Regierungen. Als mögliche Quelle von Begegnung und Versöhnung. Als gewaltfreie Streiterin für Menschenrechte. Als Beobachterin und Wächterin von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Und auch als humanitäre Helferin.

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