Die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” finanziert ihre Arbeit vor allem durch Beiträge ihrer Mitglieds-Organisationen. Doch eine Reihe Vereine können nur kleine Beiträge aufbringen. Das begrenzt die Wirkungskraft der Allianz. Wir müssen vor allem in unsere Arbeitskraft investieren, um Rechts- und Sachfragen zu recherchieren und für die Öffentlichkeit, für Verbände und politische Entscheider Argumente gut darzustellen.
Darum helfen zusätzliche Spenden sehr!
Ihre Spende können Sie überweisen auf unser Konto DE29 4306 0967 2060 8072 00 (IBAN) bei der GLS-Bank (BIC GENODEM1GLS), Kontoinhaberin: Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V. (als Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht bis 300 Euro der Einzahlungsbeleg, Details unten), oder hier eingeben: (Die zusätzliche Spende an Betterplace steht in Ihrem Belieben.)
Spendenbescheinigung
Die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” ist vom Finanzamt Lübeck als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind daher steuerbegünstigt. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reichen der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Dennoch stellen wir auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung aus.
- Bei einer Spende über das Formular von betterplace.org stellt betterplace.org die Spendenbescheinigung aus. Dafür und für andere Nebenkosten behält Betterplace 2,5 Prozent der Spende ein – und bittet zusätzlich um Spenden für die eigene Arbeit.
- Bei einer Spende per Überweisung (zurück zur Kontonummer) kommt die Bescheinigung direkt von der Allianz, dazu benötigen wir die Adresse. Bitte teilen Sie diese im Verwendungszweck mit oder über spenden@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de
Transparenz und Mittelverwendung
Wir haben uns der Initiative “Transparente Zivilgesellschaft” angeschlossen. Informationen über unsere Mittelherkunft und zu weiteren grundsätzlichen Fragen finden Sie hier.
Datenschutzhinweis
Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 10.000 Euro an uns spenden, ob als Einzelspende oder aufsummiert, sind wir eventuell gesetzlich verpflichtet, Ihren Namen und die Höhe der Spende in 10.000er-Schritten der Bundestagsverwaltung mitzuteilen und in unserem Lobbyregister-Eintrag zu veröffentlichen. Das “Eventuell” hängt an weiteren Bedingungen, Details dazu in unserer Handreichung zum Lobbyregister.
Weitergehend veröffentlichen wir freiwillig Spendensumme und Name juristischer Personen, wenn ihre Zuwendungen mehr als fünf Prozent unserer Einnahmen ausmachen.