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Stiftungsfinanzierungsgesetz könnte Impuls für die Modernisierung der Gemeinnützigkeit sein

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Gesetz über politische Stiftungen

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
  • Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Zum von Ampel-Koalition und CDU/CSU vorgelegten Gesetzesentwurf zur Finanzierung parteinaher Vereine erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Die erstmalige rechtliche Definition der politischen Stiftungen ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes definiert diese Organisationen und deren Staatsfinanzierung. Er beschreibt jedoch weder Zweck noch Mittel oder Zweckverwirklichung. Es fehlen Regeln zur Steuerbegünstigung. Bisher sind diese parteinahen Vereine in aller Regel als gemeinnützig anerkannt. Doch parteinahe Vereine passen nicht gut in das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen.

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Lobbyregister wird genauer, Ungleichbehandlung bleibt

In den nächsten Wochen wird der Bundestag Veränderungen zum Lobbyregister beschließen. Am 19. September findet dazu eine öffentliche Anhörung statt. Die Änderungen sollen zu Jahresbeginn 2024 gelten. Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen machen einiges klarer und präziser. Relevante Spenden und Mitgliedsbeiträge müssen samt ihrer Herkunft offengelegt werden. Noch wichtiger ist, dass nun dargestellt werden muss, was die Hauptstränge der Finanzierung sind, etwa Spenden, Beiträge, öffentliche Zuschüsse oder wirtschaftliche Betätigung. Es bleibt eine Benachteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die selbstlos als (Themen-)Anwält:innen auftreten, gegenüber gegenüber Agenturen oder Berufsverbänden, die nicht ihre gesamte Finanzie­rungsstruktur offenlegen müssen.

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Demokratiefördergesetz auf dem Weg

Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 den Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)” beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz abgegeben. Jetzt muss die Bundesregierung noch auf die Stellungnahme reagieren. Dann geht das gesamte Paket in den Bundestag. Der Bundesrat muss nicht zustimmen und hat keine Einspruchsrechte. Voraussichtlich wird das Gesetz im März im Bundestag beraten und bis zum Sommer 2023 beschlossen.

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Demokratiefördergesetz geht in die Endrunde

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben einen Referent:in-Entwurf für das geplante Demokratiefördergesetz erstellt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit weiteren Ministerien abgestimmt, aber soll am 14. Dezember im Kabinett beschlossen werden. Danach geht er in den Bundestag und soll Anfang 2023 dort beschlossen und Gesetz werden. Wir haben zum Entwurf eine Stellungnahme eingereicht, die sich vor allem mit Fragen zur Gemeinnützigkeit befasst – denn diesen Status setzt der Entwurf als Fördervoraussetzung.

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EU-Kommission widmet sich europäischem Vereinsrecht

Im zweiten Quartal 2023 möchte sich die Europäische Kommission dem Europäischen Vereinsrecht widmen. So steht es auf Seite 9 im Kommissions-Arbeitsplan für 2023. Dem Vernehmen nach soll der Prozess bereits Ende 2023 abgeschlossen sein mit Entscheidungen auch im Europäischen Parlament. Noch ist offen, welchen Weg die Kommission einschlagen wird.

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Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz

Mit untenstehender Stellungnahme (hier als PDF) hat sich die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zum Diskussionspapier zum geplanten Demokratiefördergesetz der Bundesministerinnen Nancy Faeser (Bundesministerium des Inneren – BMI) und Anne Spiegel (Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ) geäußert. Weiterlesen

Challenges and abilities of civil society organizations to access resources

In response to a Call for Inputs from the United Nations Special Rapporteur on the rights to freedom of peaceful assembly and of association, Clément Nyaletsossi Voule for his report to be presented at the 50th session of the Human Rights Council the Alliance “Legal Certainty for political advocacy” sent a contribution to paint a comprehensive picture of the situation in Germany at the moment.

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Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss

In der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 des Finanzausschuss des Bundestages am 26.10.2020 – anlässlich der Empfehlungen des Bundesrates und der Länder-Finanzminister*innen – wurde unter anderem das Thema Gemeinnützigkeit besprochen. Verschiedene geladene Sachverständige hatten sich bereits im Vorfeld im Rahmen ihrer schriftlichen Stellungnahmen dazu geäußert und konnten wichtige Fragen zu bestehenden Rechtsunsicherheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen beantworten.

Auch wir als Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” haben in einer  unaufgeforderten Stellungnahme auf die Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen. Darin begrüßen wir grundsätzlich die vom Bundesrat am 9.10.2020 vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, da sie vielen Organisationen mehr Rechtssicherheit bieten würden. Der Vorstoß des Bundesrates wäre aber zu kurz gegriffen, da er zu kurz greift. Es würden weiterhin die Klarstellung zur politischen Betätigung zum eigenen Zweck sowie bei Gelegenheit zu anderen gemeinnützigen Zwecken fehlen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung des Zweckekatalogs zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, es aber eine weitere Ausweitung um die Zwecke der Förderung der Menschenrechte und Grundrechte, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der informationellen Selbstbestimmung benötige.

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Nach der Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Dass das Bundesfinanzministerium noch keinen Gesetzesentwurf zur Reform der Gemeinnützigkeit vorgelegt hat, diesen aber noch für diese Legislaturperiode ankündigt, könne eine Chance sein, sagte Rupert Graf Strachwitz von der Maecenata Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2020, in der Anhörung zur Gemeinnützigkeit vor dem Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement”. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, appellierte an die Mitglieder des Ausschusses, sich als Schutzmacht zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bundestag zu verstehen und über passende gesetzliche Grundlagen auch über die Legislaturperiode hinweg nachzudenken. Weiterlesen

13. Februar 2019: Bundestags-Anhörung zu Gemeinnützigkeit

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz  – sind ebenfalls dort zu finden. – Unsere Stellungnahme hier Weiterlesen