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Stiftungsfinanzierungsgesetz könnte Impuls für die Modernisierung der Gemeinnützigkeit sein

Last updated on 29. Januar 2024

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Gesetz über politische Stiftungen

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
  • Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Zum von Ampel-Koalition und CDU/CSU vorgelegten Gesetzesentwurf zur Finanzierung parteinaher Vereine erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Die erstmalige rechtliche Definition der politischen Stiftungen ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes definiert diese Organisationen und deren Staatsfinanzierung. Er beschreibt jedoch weder Zweck noch Mittel oder Zweckverwirklichung. Es fehlen Regeln zur Steuerbegünstigung. Bisher sind diese parteinahen Vereine in aller Regel als gemeinnützig anerkannt. Doch parteinahe Vereine passen nicht gut in das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Parteinahe Vereine oder Stiftungen und gemeinnützige Organisationen sind weder gleich noch ähnlich. Gemeinnützige Vereine haben keine Parteiennähe. Sie sind themenorientiert. Sie haben durch den Status der Gemeinnützigkeit noch lange nicht Anspruch auf staatliche Fördermittel.

Mit dem Attac-Urteil von 2019 wurde der gemeinnützige Zweck der politischen Bildung massiv beschränkt, mit einem Fehlblick darauf, gemeinnützige Vereine von Parteien abzugrenzen. Wenn nun das Recht der tatsächlich parteinahen Vereine, die mindestens indirekt eine Partei unterstützen, separat geregelt wird, entstehen im Recht der Gemeinnützigkeit neue Freiräume. Auch dafür, die Grenze zu Parteien, Wähler:innen-Gemeinschaften und auch Einzelkandidat:innen klarer zu regeln.

Die Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Während der Regierungsklausur in Meseberg wurde vereinbart, dies mit dem kommenden Jahressteuergesetz 2023 zu tun. Details werden derzeit in einer Runde aus Staatssekretär:innen beraten (Auskunft des Finanzministeriums zur 58. Sitzung des Finanzausschusses am 20. September 2023). Sie müssen jetzt die Freiräume nutzen, um das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen.

Demokratiebildung, die Förderung von Demokratie und Menschenrechten, das auch anwaltschaftliche selbstlose Engagement für Rechtsstaatlichkeit sind wichtige Aufgaben zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dieses Engagement muss endlich rechtlich abgesichert werden. Kein Verein darf mehr aus Angst um seine Gemeinnützigkeit auf seine Teilnahme an der politischen Willensbildung verzichten.”

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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