Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 den Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)” beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz abgegeben. Jetzt muss die Bundesregierung noch auf die Stellungnahme reagieren. Dann geht das gesamte Paket in den Bundestag. Der Bundesrat muss nicht zustimmen und hat keine Einspruchsrechte. Voraussichtlich wird das Gesetz im März im Bundestag beraten und bis zum Sommer 2023 beschlossen.
Was bisher geschah, siehe hier.
Der Bundesrat fordert vor allem, dass die Länder beteiligt werden, wenn später Förderrichtlinien erarbeitet werden, und dass auch Länder Geld aus den Programmen erhalten können, etwa deren Schulen oder Landeszentralen für politische Bildung. Einzelne Länder hatten umfassende Erweiterungen der Fördertatbestände eingebracht, etwa “Gleichberechtigung und Solidarität” oder “Stärkung und Förderung des Einsatzes für innerstaatlich und international verankerte Grund- und Menschenrechte” oder Einsatz gegen Diskriminierung. In der beschlossenen Stellungnahme übrig geblieben ist nur, “Kultur” durch die Wörter “Kultur und Teilhabe” zu ersetzen.
Wir hatten vor der Kabinetts-Beschlussfassung zum Referent:in-Entwurf Stellung genommen und dabei etwas zum Gemeinnützigkeitsrecht geschrieben. Es gab mehr als 60 weitere Stellungnahmen, die hier zu finden sind – dazu im Zeitstrahl (unter “Weitere Informationen zum Gesetz”) auf “Einleitung Länder- und Verbändebeteiligung” klicken; dann werden die Stellungnahmen unten aufgelistet.