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Änderungen ab März 2024 beim Lobbyregister

Last updated on 29. Januar 2024

Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert.

Damit sich alle gut darauf vorbereiten könnten, verlangt die Bundestagsverwaltung bis dahin keine Aktualisierungen.

Für unsere Mitgliedsorganisationen und zur Nutzung darüber hinaus haben wir Ende Dezember 2023 eine Handreichung zu den Änderungen erstellt, die hier nachzulesen ist. Dies sind Hinweise nach unserem Wissensstand vom 21. Dezember 2023. Die Handreichung ist unverbindlich und keine Rechtsberatung.

Auf der Website der Bundestagsverwal­tung gibt es umfassende Dokumente inklusive einer To-do-Liste zur Umstellung. Auf der letzten Seite dieser To-do-Liste gibt es auf nur einer Seite einen Überblick über die Veränderungen.

Die Hotline der Bundestagsverwaltung hilft bei konkreten Fragen weiter und kann verbind­liche Auskünfte geben.

Diese Arbeit unterstützen

Weiterführende Infos zum Lobbyregister

  • Ein anderes Register ist das Zuwendungsempfängerregister, das zum 1. Januar 2024 öffentlich sein sollte. Weitere Infos hier.
  • Unsere Kritik und Hinweise zum Gesetzgebungsprozess der Reform des Lobbyregisters und auch unsere Stellungnahme vom September 2023 mit Kritik und Wünschen hier.
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