Schlagwort-Archive: Lobbyregister

Änderungen ab März 2024 beim Lobbyregister

Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert. Weiterlesen

Lobbyregister wird genauer, Ungleichbehandlung bleibt

In den nächsten Wochen wird der Bundestag Veränderungen zum Lobbyregister beschließen. Am 19. September findet dazu eine öffentliche Anhörung statt. Die Änderungen sollen zu Jahresbeginn 2024 gelten. Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen machen einiges klarer und präziser. Relevante Spenden und Mitgliedsbeiträge müssen samt ihrer Herkunft offengelegt werden. Noch wichtiger ist, dass nun dargestellt werden muss, was die Hauptstränge der Finanzierung sind, etwa Spenden, Beiträge, öffentliche Zuschüsse oder wirtschaftliche Betätigung. Es bleibt eine Benachteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die selbstlos als (Themen-)Anwält:innen auftreten, gegenüber gegenüber Agenturen oder Berufsverbänden, die nicht ihre gesamte Finanzie­rungsstruktur offenlegen müssen.

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Was im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Die neue Regierungskoalition nimmt sich mehr Fortschritt vor – auch bei Gemeinnützigkeit und der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen hier wichtigste Aussagen zusammen. Auf den Koalitionsvertrag haben sich die Spitzen der Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 geeinigt, die Parteien haben in Parteitagen bzw. Abstimmungen zugestimmt. Alle Seitenzahlen beziehen sich auf diese PDF (gedruckte Seitenzahlen, nicht PDF-Seiten).

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Neue Impulse für Lobbyregister und Transparenz-Debatte

In einem Lobbyregister würden auch zivilgesellschaftliche Organisationen erfasst, die mit direkten Kontakten auf die Bundespolitik einwirken. In der aktuellen Debatte werden verschiedene Stränge vermischt, die gemeinnützige Organisationen zum Teil betreffen. Weiterlesen

Geplantes Lobbyregister und zivilgesellschaftliche Organisationen

CDU, SPD und CSU wollen in Kürze im Bundestag ein Gesetz für ein Lobbyregister beschließen. Das ist im Prinzip gut und kann auch die Debatte um politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen entlasten. Vorteile eines Lobbyregisters wären, dass Transparenz-Regeln im Gemeinnützigkeitsrecht nicht kleine Vereine überfordern und dass große Organisationen sich nicht durch den Verzicht auf die Gemeinnützigkeit vor Transparenz-Regeln drücken können. Ein Nachteil ist, dass die Regeln für die erweiterte Verbändeliste die Logik zivilgesellschaftlicher Organisationen wenig mitdenken und dadurch zu unnötigen Belastungen und Ungleichbehandlungen führen. So müssten Organisationen, die registrierungspflichtig sind, alle Spenden ab 20.000 Euro offenlegen – ebenso ihre Aufwendungen für Interessenvertretung, auch für Demonstrationen oder Öffentlichkeits-Kampagnen. Von der Registrierungspflicht ausgenommen sein sollen Berufsverbände, die auch Tarifverhandlungen führen. Lobby-Agenturen müssten nur die Ausgaben, nicht die Einnahmen offenlegen.

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Bundestag beschäftigt sich mit Lobbyregister

Der Bundestag beschäftigt sich am Mittwoch, 11. Mai 2016, mit der Forderung nach einem Lobbyregister. In einem solchen Register würden alle Organisationen, Firmen und Personen erfasst, die mit einem maßgeblichen Anteil ihrer Zeit oder ihres Budgets versuchen Politik und Gesetzgebung zu beeinflussen. Dazu führt der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung von 14 bis 17 Uhr eine öffentliche Anhörung durch.

Diese Forderung erscheint uns deutlich sinnvoller als die öfter gehörte Antwort auf unsere Forderungen, dass politisch tätige gemeinnützige Organisationen dann Herkunft und Verwendung ihrer Mittel transparent machen müssten wie Parteien. Denn wer verdeckt Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen möchte, könnte dies dann weiter intransparent tun, indem er oder sie auf den Gemeinnützigkeitsstatus verzichtet. Eigennützige Interessen können sowieso nicht als gemeinnützig gefördert werden – Gemeinnützige vertreten nicht eigene Interessen, sondern vertreten selbstlos Interessen zum Wohle der Allgemeinheit, zum Beispiel von ungehörten Minderheiten oder von Gruppen, die keine Stimme haben. Das können zum Beispiel künftige Generationen sein oder auch Fledermäuse.

Ein Lobbyregister dagegen würde alle Akteure erfassen – sicher auch einige gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Tagesordnung und Stellungnahmen zur Anhörung sind im Internet auf der Bundestags-Website abrufbar.