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Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts: Was bisher geschah – Unzureichender Kabinettsentwurf ist da

Im November 2021 hatten die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Einen Gesetzesentwurf dazu gibt es bis jetzt (Stand: 8. April 2024 – mit drei Nachträgen bis 5.6.2024) nicht – trotz mehrfacher Ankündigungen. Eine Chronik vom Koalitionsvertrag bis jetzt:

November 2021: SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP vereinbaren eine Regierungskoalition und einigen sich dabei darauf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren, mit verschiedenen konkreten Punkten.

Januar 2022: Die Finanzministerien von Bund und Ländern einigen sich auf Verwaltungsebene auf Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zur Klarstellung im Gemeinnützigkeitsrecht, unter anderem zu politischen Mitteln. Es gibt dadurch Entlastungen für gelegentliches demokratisches Engagement – mehr nicht.

April 2022: Die Regierung ist 100 Tage im Amt, steht vor ungeahnten Herausforderungen und hat noch keinen Plan zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Die zuständigen Berichterstatter:innen der drei Ampel-Fraktionen arbeiten sich jedoch ins Thema tief ein.

September 2022: Lisa Paus, „Engagementministerin“, kündigt beim Deutschen Stiftungstag eine kommende umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Jahr 2023 an. Die Politikerin von Bündnis 90/Die Grünen referiert dabei letztlich den Koalitionsvertrag, dessen zügige Umsetzung sie ankündigt.

Herbst 2022: Die Regierungsfraktionen legen fest, dass die vereinbarten Modernisierungen im Gemeinnützigkeitsrecht zusammen in einem Pakt verabschiedet werden. Dennoch fordert die FDP zum Jahressteuergesetz 2022, E-Sport bereits jetzt als zusätzlichen gemeinnützigen Zweck ins Gesetz zu schreiben – es bleibt bei der Vereinbarung, alles im Paket zu lösen. Noch kein Gesetzesentwurf in Sicht.

Juni 2023: Um der Regierung zu helfen, schreiben wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Campact und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu unseren drängendsten Forderungen Formulierungsvorschläge und Erläuterungen auf: Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht
Auch die Steuerrechtler Dr. Christian Kirchhain und Prof. Dr. Sebastian Unger schreiben in einem Aufsatz: „Mehr Fortschritt wagen – was der Gesetzgeber im Gemeinnützigkeitsrecht reformieren sollte.“ (Deutsches Steuerrecht (DStR), Heft 24/2023, Seite 1281 ff. – DStR 2023/1281) – Kurzfassung zu politischer Betätigung vom Februar 2024

5. Juli 2023: Zum wiederholten Mal kritisiert die EU-Kommission in ihrem Bericht zu Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedsländern, dass das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht veraltet ist und diskriminiert.

Ende August 2023: Die Bundesregierung einigt sich während ihrer Kabinettsklausur in Meseberg auf das Wachstumschancengesetz mit steuerlichen Regelungen ohne Gemeinnützigkeitsrecht – und einigt sich, „auf Staatssekretärsebene eine Arbeitsgruppe (AG) einzurichten. Diese AG wird sich mit der Erarbeitung eines umfassenden Gemeinnützigkeitspakets befassen, das im kommenden Jahressteuergesetz verankert werden soll“ (Auskunft Bundesfinanzministerium vom 15.9.2023). Das Jahressteuergesetz 2023 wird für Ende 2023 angekündigt, Behandlung im Bundestag Anfang 2024.

Oktober 2023: Die AG der Staatssekretär:innen trifft sich zum ersten Mal. Es sind beamtete Staatssekretär:innen aus sechs Ministerien, je zwei pro Koalitionspartei.

    • SPD-geführt:
      • Innenministerium (BMI), Juliane Seifert
      • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Rolf Bösinger
    • Grünen-geführt:
      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Sven Giegold
      • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Margit Gottstein
    • FDP-geführt:
      • Bundesministerium der Finanzen (BMF), Luise Hölscher
      • Bundesministerium der Justiz (BMJ), Angelika Schlunck

Ende 2023: Mit dem Rechtsstreit von innn.it geht ein weiterer großer Gemeinnützigkeitsfall rund um demokratisches Engagement vor den Bundesfinanzhof (BFH), nach den Fällen von Attac und BUND Hamburg – weil das Gesetz die Fälle weiterhin nicht klar regelt.

Januar 2024: Millionen Menschen demonstrieren angesichts konkreter Demokratie-Gefährdungen für Rechtsstaatlichkeit, gegen Rechtsextremismus. Die demokratischen Parteien finden das gut – doch die rechtliche Grundlage dazu für gemeinnützige Vereine ist wacklig.
Bisher kein Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2023.

11. März 2024: Der Bundesverband Deutscher Stiftungen lädt zusammen mit der Robert-Bosch-Stiftung zu einem parlamentarischen Abend „Demokratie stärken – Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren“ ein. Katja Hessel (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, skizziert geplante Änderungen als Verhandlungsstand der Staatssekretär:innen-AG:

  • E-Sport soll gemeinnütziger Zweck ins Gesetz geschrieben werden, Journalismus soll „untergesetzlich“ einem Zweck zugeordnet werden – sonst nichts.
  • Gelegentliches politisches Engagement über den eigenen Zweck hinaus soll gesetzlich abgesichert werden.
  • Keine Einigung zu Klarstellung für politische Mittel für den eigenen Zweck (insbesondere Umfang).
  • Dies und das zu Bürokratie-Entlastung, u.a. soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung komplett aufgehoben werden.

Mitte März 2024: Gerüchte kündigen den Hausentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Jahressteuergesetz an. Bis Ostern ist aber nichts davon zu sehen.

24. März 2024: Die „Wirtschaftswoche“ inszeniert die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts als einen Streit zwischen links und bürgerlich, zwischen Grünen und FDP, um Steuergeld für politisch nahestende Organisationen. Der Autor vermischt dabei das Gemeinnützigkeitsrecht mit dem seit mehr als einem Jahr im Bundestag hängenden Demokratiefördergesetz.

8. April 2024: Die FAZ berichtet, dass das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Jahressteuergesetzes in die regierungsinterne Frühkoordinierung gegeben habe. Darin finde man aber nichts zu Gemeinnützigkeit.

14. Mai 2024 (Nachtrag): Beim Deutschen Stiftungstag des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sagt Katja Hessel, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzministerium, dass im „offiziellen Entwurf“ des Jahressteuergesetzes etwas zu Gemeinnützigkeit stehen werde und dass das Ministerium einen Kabinettsbeschluss vor der parlamentarischen Sommerpause (ab 6. Juli) plane.

17. Mai 2024 (Nachtrag): Am Freitagabend vor Pfingsten veröffentlicht und verschickt das Bundesfinanzministerium seinen Referent:in-Entwurf für ein Jahressteuergesetz – ohne Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht, abgesehen von einer Detail-Regelung bei Mildtätigkeit. Trotz superkurzer Frist reicht unser Mitglied „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ eine Stellungnahme wegen Gemeinnützigkeit ein.

5. Juni 2024 (Nachtrag): Die Bundesregierung beschließt das Jahressteuergesetz als Vorlage für den Bundestag. Weiter keine Regelungen zu Gemeinnützigkeit – außer, dass jetzt Wohngemeinnützigkeit ein gemeinnütziger Zweck werden soll.

10. Juli. 2024 (Nachtrag): Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Hausentwurf des Jahressteuergesetz II. Verbände haben eine Woche (!) Zeit, Stellung zu diesem zu nehmen, bevor er ins Kabinett gehen soll. Der Entwurf enthält zwei Punkte zur Gemeinnützigkeit: Eine Regelung, dass in der Abgabenordnung vernkert und damit kodifiziert werden soll, dass sich gemeinnützige Vereine gelegentlich über ihre Satzungszwecke hinaus tagespolitisch äußern dürfen, sowie der Wegfall der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Unsere Einordnung zum Hausentwurf ist hier verlinkt.

24. Juli 2024 (Nachtrag): Am 24. Juli 2024 hat das Kabinett zwei Wochen nach dem Hausentwurf des Bundesfinanzministeriums (vom 10. Juli 2024) jenen Entwurf des zweiten Jahressteurgesetzes unter dem Namen “Steuerfortentwicklungsgesetz” beschlossen.
Der Hausentwurf wurde ohne Änderungen und mit bisher unzureichenden Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts angenommen (mit einer Ergänzung einer Regelung zu Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Organisationen).

Gemeinnützigkeitsrecht ist Teil von Engagementpolitik ist Teil von Demokratiepolitik

Demokratiepolitik? Kein so bekannter Politikbereich. Aus unserer Sicht geht es beim Gemeinnützigkeitsrecht nicht um steuerliche Details, sondern um demokratiepolitische Entscheidungen. Tatsächlich hat die Ampel-Koalition auf diesem Feld einiges bewegt, auch, wenn ihr das vielleicht nicht immer bewusst ist.

Ihr Beitrag für Demokratiepolitik und Gemeinnützigkeitsrecht

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