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Ampelkoalition: Nächste Schritte in Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die Ampel-Koalition ist mehr als 100 Tage im Amt und mit vielfältigen besonderen Herausforderungen konfrontiert, von der anhaltenden Corona-Krise bis zum russischen Krieg gegen die Ukraine. Dennoch arbeitet sie ihren Koalitionsvertrag ab. Bei den vereinbarten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht ist noch nicht viel passiert. Im Gegenteil teilt die Bundesregierung am 7. April 2022 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage mit, dies werde “in der laufenden Legislaturperiode geprüft”; “genauer Inhalt und Zeitplan stehen noch nicht fest”.

Bewegung ist dennoch: Der Bundestag hat den Unterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement mit 13 Mitgliedern erneut eingesetzt. In den vergangenen Jahren hatten sich die Ausschussmitglieder oft fraktionsübergreifend verschiedenen Aspekten von zivilgesellschaftlichem Engagement angenommen, regelmäßig in ausführlichen öffentlichen Anhörungen, auch zum Gemeinnützigkeitsrecht. Laut Einsetzungsbeschluss gehört zu den Aufgaben des Ausschusses, “den Dialog mit der Bürgergesellschaft zu pflegen und falls erforderlich, politische Initiativen vorzubereiten” und “sich mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement und Demokratiepolitik betreffen, zu befassen”.

Welche Aufgaben sie für die Engagementpolitik sehen, haben einige Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Ausschusses in Beiträgen für das “Forschungsjournal Soziale Bewegungen” (FJSB) aufgeschrieben, unter anderem die Vorsitzende des Familenausschusses Ulrike Bahr (SPD), Milla Fester von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der ehemalige FDP-Abgeordnete Christian Gohl.  Der Blick auf engagementpolitische Ziele wird ergänzt um Beiträge zum Fachdiskurs. Zu letzteren gehört ein Aufsatz von Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, zu Herausforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Er diskutiert die Regulierung der Zivilgesellschaft als demokratiepolitische Herausforderung. Dabei stellt er das Gemeinnützigkeitsrecht als zentrales Instrument dar. Er zeigt aktuelle Grenzen und Reformbedarfe auf.

Die Fachbeiträge sind als Kurzfassungen im Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) erschienen und dort kostenlos abrufbar.

Fehlt nur noch die Umsetzung – und da vor allem das Handeln von Finanzminister Christian Lindner. Mit Ihrer Unterschrift können Sie unsere Forderungen für ein besseres Gemeinnützigkeitsrecht verstärken.