Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ stellt vor allem Forderungen an die Politik aber begleitet auch den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac. Dieses Verfahren zeigt die Probleme des geltenden Rechts auf und hat Auswirkungen auf die politische Debatte. Deshalb finden Sie hier Informationen zum aktuellen Stand.
Im Fall Attac gibt es weiter keine endgültige Entscheidung über die Gemeinnützigkeit des Trägervereins. Der aberkennende Bescheid des Finanzamtes vom April 2014 ist nicht rechtskräftig. Es gibt aber auch kein rechtskräftiges Urteil, das die Gemeinnützigkeit bestätigt. Der Fall liegt erneut beim Hessischen Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nicht über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden, sondern grundsätzliche Auslegungen vorgegeben, auf dessen Basis das Finanzgericht neu ermitteln und entscheiden muss.
Der Bundesfinanzhof hatte am 26. Februar 2019 während seiner Jahrespressekonferenz mitgeteilt, dass er bereits am 10. Januar der Revision des Finanzamtes gegen das für Attac positive Urteil des Finanzgerichts stattgegeben habe.
- Hier das Urteil mit dem Aktenzeichen V R 60/17
- Unsere Analyse des Urteils
- Antworten zu Folgen für die Gemeinnützigkeit anderer Organisationen
- Erstes Statement der Allianz zum Urteil
Erst keine zwei Stunden vor der Veröffentlichung wurde das Urteil Attac per Fax zugestellt (Urteils-PDF bei Attac). Das Urteil ist noch keine endgültige Entscheidung, da nun erneut das Hessische Finanzgericht die tatsächlichen Umstände ermitteln muss. Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung dazu enge Richtlinien aufgestellt, die gemeinnützige Zwecke sehr eng auslegen. Wenn alle Finanzämter diese Interpretation von Bildung umsetzen, stehen wohl tausende Vereine vor dem Entzug der Gemeinnützigkeit.
Das Bundesfinanzministerium hat im Mai 2019 das BFH-Urteil amtlich veröffentlicht und dadurch alle Finanzämter angewiesen, das Urteil anzuwenden. Im Juni wird der erste Fall bekannt, in dem einen Verein mit Bezug auf das Attac-Urteil die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll.
Das Hessische Finanzgericht in Kassel hatte Attac Recht gegeben. Gegen das Urteil hat das Finanzamt auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieser Beschwerde am 14. Dezember 2017 stattgegeben. Damit begann ein Revisionsverfahren. Das Urteil des Finanzgerichts wurde daher nicht rechtskräftig. Attac gilt formal weiter als nicht gemeinnützig.
- Februar 2019: Bundesfinanzhof veröffentlicht Revisionsentscheidung und verweist das Verfahren erneut ans Hessische Finanzgericht.
- Dezember 2017: Der Bundesfinanzhof nimmt die Nichtzulassungsbeschwerde an. Revisionsverfahren dauern beim BFH im Durchschnitt 18 Monate. Das Finanzamt hat Ende Februar 2018 seine Revisionsbegründung vorgelegt. Das Bundesfinanzministerium ist dem Verfahren als Beteiligter beigetreten und hat im Juni 2018 eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt.
Im November hat der Vorsitzende Richter des V. Senats angekündigt, dass das Gericht Anfang 2019 die Entscheidung veröffentlichen werde. - Juli 2017: Das Finanzamt begründet die Nichtzulassungsbeschwerde – überraschend ist, welche Teile des Urteils nicht angegriffen werden.
- Mai 2017: Das Finanzamt legt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das Ministerium erklärt dies mit einer angeblichen „steuerlichen Trennlinie“ zwischen Gemeinnützigkeit und Politik.
- Mai 2017: Das Finanzgericht veröffentlicht sein Urteil zugunsten Attac.
- November 2016: Attac gewinnt vor dem Hessischen Finanzgericht.
- Juni 2016: Attac reicht Klage ein.
- Februar 2016: Das Finanzamt weist den Einspruch von Attac ab.
Weitere Informationen bei Attac: http://www.attac.de/kampagnen/jetzt-erst-recht/jetzt-erst-recht/
Alle verknüpften Texte auf dieser Website: http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/tag/attac/