Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Attac-Urteil trifft nun weitere Vereine
- Bundestag muss Engagement mit Klarstellungen schützen
- Große Probleme für kleine Vereine
Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit hat Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nachdem das Bundesfinanzministerium das Attac-Urteil amtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte. Das zuständige Finanzamt droht dem örtlichen Verein nach der turnusmäßigen Prüfung der “tatsächlichen Geschäftsführung” an, die Gemeinnützigkeit nicht zu bestätigen, und bezieht sich ausdrücklich auf das Attac-Urteil.
Das Finanzamt unterstellt dem soziokulturellen Zentrum, mit seinen Bildungs- und Kulturveranstaltungen “die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen” beeinflussen zu wollen. Dabei beschränke sich der Verein nicht auf “bildungspolitische Fragestellungen” und betreibe politische Willensbildung nicht in “geistiger Offenheit”. Kritisiert werden nicht die Veranstaltungen selbst, die das Finanzamt gar nicht einschätzen kann, sondern die vom Zentrum postulierte politische Grundhaltung etwa zu einer hierarchiefreien Gesellschaft.
Das soziokulturelle Zentrum wird von einem kleinen Verein getragen, der im Jahr unter 50.000 Euro Einnahmen vor allem aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden hat. Die Satzung des Vereins ist für die Zwecke Bildung und Kultur als gemeinnützig anerkannt. Die Arbeit wird komplett ehrenamtlich betrieben. Der Verein möchte derzeit anonym bleiben, da das Finanzamt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bisher nur androht. In diesem Vorverfahren werden nun bereits seit mehreren Monaten Briefe ausgetauscht. Es gibt noch keinen Bescheid, gegen den Einspruch eingelegt und gegen den später geklagt werden könnte.
Stellungnahme und Forderung
Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 120 Vereinen und Stiftungen:
“Dieser aktuelle Fall ist ein typisches Beispiel für die Beschränkung gemeinnütziger Arbeit. Solche Auseinandersetzungen beginnen weit vor einem Gerichtsverfahren, landen selten vor Gericht, aber belasten die gemeinnützige Arbeit engagierter Menschen von Anfang an. Attac hat im bereits mehr als fünf Jahre währenden Rechtsstreit ungezählte Stunden zusätzlicher Arbeit aufgewandt. Der BUND Hamburg wandte in seinem sechs Jahre währenden Streit um die Gemeinnützigkeit mehr als 120.000 Euro für zusätzliche Kosten etwa für Anwälte und Gutachten auf. So einen Aufwand und das damit verbundene Risiko können viele gemeinnützige Vereine nicht tragen, deren Arbeit für Gesellschaft und Demokratie wichtig ist.
Die Sorge tausender gemeinnütziger Vereine und Stiftungen nach dem Attac-Urteil ist berechtigt. Der aktuelle Fall zeigt, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in die Irre führt und es dringend gesetzliche Klarstellungen braucht.Der BFH hat die Möglichkeiten politischer Bildung übertrieben begrenzt. Er hat dabei einen doppelt falschen Schluss gezogen: Er hat Urteile, die sich auf parteinahe Stiftungsvereine und auf direkte staatliche Zuwendungen beziehen, mit Attac auf einen Verein angewandt, der weder mit einer Partei verbunden ist noch direkte staatliche Mittel erhält. Diese falsche Anwendung wird nun fortgesetzt und belastet weitere gemeinnützige Vereine.
Zum Schutz des Engagements für die Demokratie und vor unnötiger bürokratischer Belastung muss der Bundestag Klarstellungen beschließen. Der Gesetzgeber muss erklären, was er unter politischer Bildung und unter Förderung des demokratischen Staatswesens versteht. Er muss die Zwecke deutlich ins Gesetz schreiben, die er für förderwürdig hält. Nur das schafft Rechtssicherheit für Engagement.”
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mittlerweile mehr als 120 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.
Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de
Aktualisierung 11. November 2019: Das Finanzamt hat dem Verein am 24. Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Verein “Demokratisches Zentrum Ludwigsburg” (DemoZ) stellt seinen Fall nun auch öffentlich dar.