Die “Engagementministerin” Lisa Paus hat beim 22. Deutschen Stiftungstag in Leipzig heute (29.9.2022) früh angekündigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht im nächsten Jahr umfassend modernisiert wird. Die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärte in einer Keynote zu nachhaltiger Engagementpolitik, dass das Gemeinnützigkeitsrecht eine “wichtige Stellschraube” in der Engagement-Strategie der Bundesregierung sei. Es sei auch eine nötige Flankierung des kommenden Demokratiefördergesetzes.
Schlagwort: Politische Willensbildung
Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Angst vor Sozialprotesten
- Proteste gehören zu liberaler Demokratie
- Proteste haben oft Fortschritt bewirkt, auf Unrecht hingewiesen
- Für Sozialproteste fehlt gemeinnütziger Zweck
Zu Aussagen zu scheinbar drohenden Sozialprotesten erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
“Die in den vergangenen Tagen mehrfach geäußerte Sorge vor Sozialprotesten irritiert mich. Proteste gehören zu einer liberalen Demokratie und sind Teil des politischen Willensbildungsprozesses. Nicht immer mag eine Demonstration die sinnvollste Form der Teilhabe sein, doch jede Diffamierung ist antidemokratisch. Gerade marginalisierte Gruppen haben oft keine andere Möglichkeit der Teilhabe.
Die von Arbeitgeber*innen-Verbänden finanzierte Agentur INSM hat mit Anzeigen Stimmung gegen die Partei Bündnis 90/Die Grünen gemacht. Sie versucht also, mit letztlich steuerbegünstigten Mitteln auf die politische Willensbildung einzuwirken. Wer darf das mit welchen Mitteln? Um diese Frage dreht sich auch die Debatte um politische Mittel im Recht der Gemeinnützigkeit.
Einschränkungen der Zivilgesellschaft in Deutschland waren in diesem Sommer Thema verschiedener Radio- und Fernsehbeiträgen. Neben Deutschlandfunk, Bayerischem Rundfunk und Südwestrundfunk beschäftigte sich auch “Die Anstalt” des ZDF mit den Folgen des Attac-Urteils und einer zu rigiden Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts für politisch aktive Vereine – gut recherchiert, nüchtern dargestellt und gerade deshalb um so besorgniserregender.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Attac-Urteil trifft nun weitere Vereine
- Bundestag muss Engagement mit Klarstellungen schützen
- Große Probleme für kleine Vereine
Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit hat Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nachdem das Bundesfinanzministerium das Attac-Urteil amtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte. Das zuständige Finanzamt droht dem örtlichen Verein nach der turnusmäßigen Prüfung der “tatsächlichen Geschäftsführung” an, die Gemeinnützigkeit nicht zu bestätigen, und bezieht sich ausdrücklich auf das Attac-Urteil.
Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. vom 9. August 2017 zur BFH-Entscheidung im Fall BUND
- Bundesgericht: Keine Trennlinie zwischen Gemeinnützigkeit und Politik
- Finanzminister muss Anwendungserlass ändern
Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Finanzgericht, interpretiert das Gemeinnützigkeitsrecht anders als das Bundesfinanzministerium. Während das Ministerium wiederholt behauptet, es gebe eine “steuerliche Trennlinie” zwischen der Förderung gemeinnütziger Zwecke und politischer Betätigung, erklärt der BFH in einer aktuellen Entscheidung: “Äußerungen, die zwar in dem Sinne als ‘politisch’ anzusehen sind, als sie das Gemeinwesen betreffen, die aber zugleich parteipolitisch neutral bleiben, stehen der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft nicht grundsätzlich entgegen”, so lange sie dem gemeinnützigen Satzungszweck dienen.
- Aktualisierung 18. Mai 2017: Finanzamt legte Beschwerde auf Weisung des Bundesfinanzministeriums ein
Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” vom 17. Mai 2017
- Urteilsbegründung des Finanzgerichts belegt Gemeinnützigkeit von Attac
- Finanzamt verhindert Rechtskraft durch Beschwerde beim BFH
- Politik muss Rechtssicherheit schaffen
Obwohl das Finanzgericht Kassel fundiert begründet hat, warum das globalisierungskritische Netzwerk Attac gemeinnützig ist, akzeptiert das Finanzamt Frankfurt dieses Urteil nicht und verlangt eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH). Für Attac und seine Spender bedeutet dies weitere Jahre Benachteiligung und Unsicherheit. Diese Unsicherheit betrifft viele Initiativen, die sich für die Demokratie und die Gesellschaft engagieren. Die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, ein Zusammenschluss von 80 Vereinen und Stiftungen, fordert daher vom Bundestag gesetzliche Klarstellungen. Das Finanzgericht hatte keine Revision zugelassen. Nach Angaben von Attac hat das Finanzamt dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Damit wird das Urteil des Finanzgerichts nicht rechtskräftig. Attac wartet seit drei Jahren auf eine rechtskräftige Entscheidung über seine Gemeinnützigkeit.
… sagte Dr. Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, am 22. März 2017 während einer Anhörung über Gemeinnützigkeit im Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement”. Der Bundestag fasst die zweistündige Anhörung auf seiner Website so zusammen: “Experten: Steuerlicher Gemeinnützigkeitskatalog ist unvollständig.” Außer Möhlenbrock waren als Experten geladen Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” und Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.
(Aktualisierung 18. April 2017: Umfassendes Protokoll der Anhörung als PDF)