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13. Februar 2019: Bundestags-Anhörung zu Gemeinnützigkeit

Last updated on 29. Januar 2024

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz  – sind ebenfalls dort zu finden. – Unsere Stellungnahme hier

Der Bundestag nimmt sich mit der Anhörung – endlich – der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung an. Selbstlose Organisationen, die sich politisch einmischen und damit ein Gegengewicht zu im Interesse ihrer Mitglieder agierenden Lobbyverbänden bilden, geraten zunehmend unter Druck. Die Anhörung steht unter der Überschrift “Anhörung zur Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden”. Konkreter geht es um die politische Einmischung zivilgesellschaftlicher Organisationen und um deren Handlungsspielräume, letztlich um Liberalität in der Demokratie. Es geht um Rechtssicherheit für dieses demokratische Engagement. Das prägende Recht dafür ist nicht Vereinsrecht, sondern das Gemeinnützigkeitsrecht.

Die politische Einmischung gemeinnütziger Organisationen wird seit Wochen unter anderem anhand des Engagements der Deutschem Umwelthilfe (DUH) diskutiert. Die verschiedenen Sichtweisen zeigte bereits eine Bundestags-Debatte am 31. Januar über Gemeinnützigkeit. Die beiden CDU-Redner sprechen dort nur über Ehrenamt; andere Parlamentarier weisen sie darauf hin, dass es um Gemeinnützigkeitsrecht geht. CDU, SPD und CSU vereinbarten im Koalitionsvertrag dieses Recht zu verbessern.

Formal liegen der Anhörung zwei Anträge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zugrunde.

Antrag der FDP: Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus

Bereits im Juni 2018 hatte die FDP einen Antrag “Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus” eingebracht, der sich gegen die Tierrechtsorganisation Peta richtet und nur fordert, was bereits Gesetz ist. Die Antragsschreiber*innen aus der Fraktion beschäftigen sich sonst nicht mit Gemeinnützigkeit und Demokratie, sondern eher mit Themen von Jägerinnen und Landwirten.

Antrag der Grünen: Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat für die Anhörung einen Antrag eingebracht, mit dem der Bundestag unter anderem beschließen soll, “bestehende Rechtsunsicherheiten für gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen durch die Modernisierung des Katalogs an förderfähigen Zwecken gemäß Abgabenordnung” abzubauen. Betont wird “die von staatlichen Einflüssen unabhängige Selbstorganisation der Zivilgesellschaft” als eine “der wesentlichen Säulen eines liberalen, pluralen und demokratischen Rechtsstaats, wie ihn die Europäische Union (EU) gewährleistet”.

Angriffe auf Handlungsspielräume zivilgesellschaftlicher Organisationen

Bereits vor mehreren Jahren wurde ein Diskurs mit dem Schlagwort “Empörungsindustrie” kreiert. Das Schlagwort um die unsachlichen Angriffe auf die Deutsche Umwelthilfe lautet nun “Geschäftsmodell”. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac streitet seit fünf Jahren um seine Gemeinnützigkeit. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist in Kürze zu erwarten. Das Bundesfinanzministerium hat dort für eine sehr eingeschränkte Interpretation gemeinnütziger Zwecke argumentiert.

Es ist zu hoffen, dass die Anhörung viel Sachverstand vermittelt und die Abgeordneten aller Fraktionen ein besseres Verständnis von Vielfalt, Rechtsrahmen und Funktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen erhalten.