Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz – sind ebenfalls dort zu finden. – Unsere Stellungnahme hier
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“Das Gemeinnützigkeitsrecht bedarf der Anpassung und Modernisierung, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen” – das wollten CDU, CSU und SPD nicht beschließen. Mit ihrer Mehrheit lehnten sie im Finanzausschuss des Bundestages einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, obwohl es dringenden Änderungsbedarf gibt. Die Fraktion der Linkspartei enthielt sich. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte mit einem Antrag unter anderem erreichen wollen, dass weitere gemeinnützige Zwecke ins Gesetz aufgenommen werden und dass gemeinnützige Organisationen sich ohne Angst vor dem Finanzamt zu politischen Themen äußern können. Bei der Gelegenheit wurde auch die Aufnahme von Freifunk als gemeinnütziger Zweck abgelehnt, den der Bundesrat mit großer Mehrheit gefordert hatte.
Aktualisierung 30.6.2017: Bei der Schlussabstimmung im Bundestag am 29. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD gegen den Antrag, die der Linkspartei enthielten sich. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stimmte die Linkspartei für den Antrag.