Visit page
Zum Inhalt springen

Schlagwort: Bündnis 90/Die Grünen

Grüne: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 26. Januar 2025 hat die Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin das Wahlprogramm beschlossen. Die finale Fassung ist hier zu finden (direkt zum PDF). Der Vorstand hatte seinen Vorschlag am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Antragsschluss für Änderungen war am 8. Januar 2025. Zu finden ist der Entwurf des Wahlprogramms hier sowie hier als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf an einigen Stellen länger und detaillierter geworden, aber ohne fundamentale Änderungen.

Im Wahlprogramm der Grünen gibt es neben mehreren Erwähnungen von den Themen, die wir mit der Allianz bearbeiten, einen eigenen längeren Abschnitt zum Thema Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft unter der Überschrift „Für die Unterstützung von freiwilligem Engagement“.

Was im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Die neue Regierungskoalition nimmt sich mehr Fortschritt vor – auch bei Gemeinnützigkeit und der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen hier wichtigste Aussagen zusammen. Auf den Koalitionsvertrag haben sich die Spitzen der Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 geeinigt, die Parteien haben in Parteitagen bzw. Abstimmungen zugestimmt. Alle Seitenzahlen beziehen sich auf diese PDF (gedruckte Seitenzahlen, nicht PDF-Seiten).

Grüne: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen vom 11. bis 13. Juni 2021 stimmten 98 Prozent der Delegierten für das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl. Das Programm beschäftigt sich umfassend und detailliert mit der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für die Demokratie.

Aktuelle Forderungen und Analysen zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gemeinnützigkeit

In den vergangenen Tagen ist einiger Lesestoff zu nötigen Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht und zum Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft erschienen – teils im Zusammenhang mit der Corona-Krise, teils in ihrem Schatten. Die Krise macht deutlich, wie eingeschränkt der Blick des Staates auf diesen Sektor ist.

13. Februar 2019: Bundestags-Anhörung zu Gemeinnützigkeit

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz  – sind ebenfalls dort zu finden. – Unsere Stellungnahme hier

Jamaika: Das wäre vereinbart worden

„Wir wollen mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor schaffen“, hatten die Sondierer von CDU, CSU, FDP und Grünen auf Seite 47 ihres Ergebnis-Papiers geschrieben, ganz ohne eckige Klammern. Das Papier sollte Grundlage einer Einigung der Jamaika-Parteien sein. Auf der Grundlage wäre dann eine Koalition verhandelt worden. Doch vier Tage später erklärte die FDP das Scheitern der Sondierungen. Die Formulierungen zu „Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement“ seien überhaupt nicht kontrovers gewesen

Chancen in der neuen Koalition

Über „Kommunen, Wohnen, Ehrenamt, Kultur, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen“ sprechen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch, 1. November, während ihrer Sondierung für eine Regierungskoalition. Hinter dem Begriff „Ehrenamt“ können sich gewichtige Entscheidungen für die Demokratie und die Zivilgesellschaft verbergen, wenn alle beteiligen Parteien verstehen, dass Engagement unabdingbar für die Demokratie ist, dass Engagement weit über örtliche Vereine hinaus geht, dass zivilgesellschaftliche Organisationen an politischen Entscheidungen mitwirken und damit die Demokratie stärken, ohne selbst Parteien zu sein und in Parlamente zu streben.

Bundestag: Grüner Antrag zu Gemeinnützigkeit abgelehnt

„Das Gemeinnützigkeitsrecht bedarf der Anpassung und Modernisierung, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen“ – das wollten CDU, CSU und SPD nicht beschließen. Mit ihrer Mehrheit lehnten sie im Finanzausschuss des Bundestages einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, obwohl es dringenden Änderungsbedarf gibt. Die Fraktion der Linkspartei enthielt sich. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte mit einem Antrag unter anderem erreichen wollen, dass weitere gemeinnützige Zwecke ins Gesetz aufgenommen werden und dass gemeinnützige Organisationen sich ohne Angst vor dem Finanzamt zu politischen Themen äußern können. Bei der Gelegenheit wurde auch die Aufnahme von Freifunk als gemeinnütziger Zweck abgelehnt, den der Bundesrat mit großer Mehrheit gefordert hatte.

Aktualisierung 30.6.2017: Bei der Schlussabstimmung im Bundestag am 29. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD gegen den Antrag, die der Linkspartei enthielten sich. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stimmte die Linkspartei für den Antrag.