Reaktionen auf die Finanzamt-Studie

Die am 22. März 2018 vorgestellte Studie über die Unklarheit des Gemeinnützigkeits-Rechts hat ein großes Echo ausgelöst. Zahlreiche Medien berichteten in Text und Ton (siehe unten), teilweise prominent auf Zeitungs-Titelseiten. Die Finanzamt-Studie zielt natürlich vor allem auf diejenigen, die das Recht setzen.

Bundesfinanzministerium reagiert konfus

Das Bundesfinanzministerium ist zwar nicht Gesetzgeber, aber sagt dem Bundestag, ob Gesetzesänderungen nötig sind und erstellt in dessem Auftrag Gesetzesvorlagen. Das Ministerium reagierte konfus, obwohl es im Prinzip von der Studie wusste, da es die Finanzämter anwiesen ließ, nicht weiter zu antworten. Auch die Autorenschaft der Allianz war den Fachleuten im Ministerium bekannt. Auf einer Tagung im November 2017 hatten wir uns bereits zur Autorenschaft der Studie bekannt. Dennoch reagierte das Ministerium auf journalistische Anfragen konfus.

Gegenüber der Wirtschaftswoche wollte das Ministerium die Studie nicht kommentieren. “Die deutschen Finanzämter, so ein Sprecher, hielten sich bei ihrer Prüfung an geltendes Recht.” Dem Deutschlandfunk schrieb das Ministerium: “Generell ist uns nicht bekannt, dass die Abgabenordnung von den Finanzämtern uneinheitlich angewendet würde.” Da war die Studie wohl noch nicht gelesen, die das Gegenteil beweist.

Gegenüber der Frankfurter Rundschau (gedruckte Ausgabe vom 23. März 2018) erklärte das Ministerium dann, die Studie müsse erst noch ausgewertet werden. So auch zu Legal Tribute Online, aber in nettem Ton: Es werde die Studie – ebenso wie andere wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Themenfeld – “mit Interesse am methodischen Forschungsansatz und an den gewonnenen Erkenntnissen auswerten”. Der Legal Tribute Online antwortete das Ministerium nicht auf die Frage, ob es die Finanzämter anwies, die Anfragen der Studie nicht zu beantworten. Auch Antenne Bayern erfuhr vom Ministerium nicht den Grund der entsprechenden Anweisungen.

Der Oberhessischen Presse in Marburg teilte das Ministerium mit: „Änderungen und Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeinnützigkeit obliegen den dafür zuständigen Gesetzgebungsorganen Bundestag und Bundesrat.” Das Verfahren gegen Attac werde das Ministerium jedoch ungeachtet des Minister-Wechsels weiter betreiben.

Parteien reagieren zurückhaltend

Die Parteien, die eine Gesetzesänderung im Bundestag vorantreiben könnten, reagierten zunächst kaum auf die Studie. Lisa Paus, steuerpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, forderte anlässlich der Studie in Zeit Online eine Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts.  Gegenüber der Frankfurter Rundschau (Ausgabe vom 23. März 2018) sagte sie: “Statt sich mit den Finanzämtern zu streiten, sollten die Vereine und Organisationen sich wieder auf ihre eigentliche Aufgabe – ihr bürgerliches Engagement – konzentrieren können.” Es sei “absurd”, dass das eine Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkenne, während ein anderes derselben Organisation diese abspreche. “Dieses Chaos ist eine Zumutung sowohl für die gemeinnützigen Vereine als auch für die zuständigen Finanzbeamten.”

Lothar Binding, steuerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Deutschlandfunk, dass sich Vereine politisch engagieren können sollten, aber sie nicht die Rechte der Parteien für sich beanspruchen sollten. Darum gebe es gute Gründe, das politische Engagement von steuerlich geförderten Vereinen zu beschränken. “Zum Beispiel muss eine Partei offenlegen, wie sie sich finanziert. Es gibt in den Parteien bestimmte Vorgaben der innerparteilichen Willensbildung, muss ja immer demokratisch sein.” Der Frankfurter Rundschau (23. März 2018) sagte er, man solle die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Fall Attac abwarten, bevor rechtliche Klarstellungen vorgenommen würden.

Laut Deutschlandfunk wurde aus der CDU ähnlich argumentiert, ein Zitat existiert nicht.

Presseberichte

Die Otto Brenner Stiftung, die die Erstellung der Studie großzügig gefördert hat, stellt hier ebenfalls Reaktionen und weiteres Material zusammen.

Aus der Fachwelt

Die Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich auf Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert hat, schreibt in ihrem Newsletter “Nonprofitrecht aktuell” (NPR) vom 19. April 2018: “Vor diesem Hintergrund ist eine unterschiedliche Behandlung ein- und desselben Sachverhalts, so wie ihn die Studie zutage gefördert hat, bedenklich. Es wäre daher darüber nachzudenken, eine bundesweit einheitliche Stelle für die Entscheidung über steuerbegünstigte Zwecke zu schaffen.”

Die Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR) berichtet in der Ausgabe 3/2018 (Mai 2018), Seite 131, kurz über die Studie und fasst zusammen: “Damit ist nach Ansicht des Autors die dem Gemeinnützigkeitsrecht immanente Ungleichbehandlung und bestehende Rechtsunsicherheit bewiesen. Die Studie mahnt den Gesetzgeber, die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben zu präzisieren und den Zweckkatalog des § AO § 52 Abs. AO § 52 Absatz 2 AO an neuere gesellschaftliche Entwicklungen – insbesondere das politische Engagement gemeinnütziger Organisationen betreffend – anzupassen.”

Das Fundraiser-Magazin bringt in Ausgabe 3/2018 (erschienen im Mai 2018) auf zwei Seiten ein Interview mit Stefan Diefenbach-Trommer zur Studie und titelt dazu: “Im Gesetz müsste eindeutig stehen, was förderungswürdig ist.”

Der Fachverlag “Springer Professional” geht am 24. Juli 2018 in einem Beitrag der Frage “Braucht das Gemeinnützigkeitsrecht eine Reform?” nach und schreibt zur Studie: “Die Studie ‘Engagiert Euch – nicht?’ durch das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) in Kooperation mit der Otto Brenner Stiftung zeigt, dass die aktuelle Praxis der Finanzämter beim Gemeinnützigkeitsrecht zu großer Rechtsunsicherheit führt.”

Die Arbeiterwohlfahrt veröffentlicht in ihrer Fachzeitschrift “Theorie und Praxis der sozialen Arbeit” (TUP) im Abschnitt “Aus der Theorie” eine ausführliche Darstellung der Studie von Autor Stefan Diefenbach-Trommer unter der Überschrift “Demokratie braucht gemeinnützige Einmischung, doch Gesetze beschränken sie” (Ausgabe 3/2018 vom 4. Juli 2018).

Die Stifung Mitarbeit fragt in ihrem Newsletter “Wegweiser Bürgergesellschaft” vom 22. August 2018 “Was ist politisches Handeln? Ab wann ist bürgerschaftliches Engagement politisch? Und ist politisches Handeln in Vereinen und Initiativen der Zivilgesellschaft nun gemeinnützig oder nicht” – und verweist für die Antworten auf einen Beitrag über die Studie. “Eine neue Studie zeigt: die in Deutschland für die Bewertung der Gemeinnützigkeit zuständigen Finanzämter erkennen selbstloses demokratisches Engagement von Vereinen und Initiativen oft nicht als gemeinnützig an.”