Visit page
Zum Inhalt springen

Kategorie: Allgemeines

Wichtiges Urteil des BVerwG Leipzig zum Neutralitätsgebot

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26. März in einem Fall entschieden, dessen Bedeutung weit über den Einzelfall hinausgeht und der Vereine und Bündnisse betrifft, die sich gegen rechtsautoritäre Bestrebungen engagieren. Es hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das einer Klage der AfD stattgegeben und die Stadt Nürnberg zum Austritt aus der Allianz gegen Rechtsextremismus verpflichtet hatte, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an diesen zurückverwiesen.

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eines AfD-Kreisverbandes gegen die Stadt Nürnberg, Mitglied in der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“, geht es konkret um das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Unterstützung der Zivilgesellschaft einerseits und dem parteipolitische Neutralitätsgebot andererseits.

Die Allianz gegen Rechtsextremismus hat über 500 Mitglieder, darunter 165 Städte, Landkreise und Gemeinden und über 300 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen. Ziel der Allianz ist es, allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten.

In der zweiten Instanz hatte der VGH der Berufung der AfD stattgegeben und damit die Stadt Nürnberg verpflichtet, wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot aus dieser Allianz auszutreten. Nürnberg war daraufhin in Revision gegangen.

Der VGH muss das Verfahren nun neu aufrollen, da er die Zurechnung der Äußerungen der Allianz gegen Rechtsextremismus zur Stadt Nürnberg unzutreffend bejaht und die dafür erforderlichen Tatsachen nicht hinreichend ermittelt habe. Ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien durch die bloße Mitgliedschaft in einer Vereinigung sei nur dann zu bejahen, wenn die Mitgliedschaft wegen ihrer eigenen Zielsetzung und Wirkung einem unmittelbaren Eingriff in die Chancengleichheit gleichkomme. Es  komme darauf an, ob die Stadt Nürnberg in der Allianz lenkenden Einfluss im Sinne von gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt oder solche Aktionen gezielt unterstützt. Dazu habe der VGH jedoch keine Feststellungen getroffen.

Von großer Bedeutung sind die Ausführungen des BVerwG zur Frage der möglichen Rechtfertigung von Engriffen in die Chancengleichheit der Parteien. So hat es ausdrücklich betont, dass das Recht der kommunalen Selbstverwaltung auch die Befugnis umfasst, sich an örtlicher Antidiskriminierungsarbeit und Initiativen gegen lokalen politischen Extremismus zu beteiligen und diese zu unterstützen. Auch bei kritischen Äußerungen solcher Initiativen zu einzelnen Parteien kann die Mitgliedschaft der Kommune als Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gerechtfertigt sein. Mit dieser Zurückverweisung ist die besorgniserregende Entscheidung des VGH vom Tisch, die Nürnberg (und in der Folge sämtliche weitere Städte und Kommunen) verpflichtet hätte, das Bündnis zu verlassen. Mit Spannung bleibt zu erwarten, wie der VGH mit Rücksicht auf die neuen Maßstäbe des BVerwG entscheiden wird.

Pressemitteilung: Zivilgesellschaft wird systematisch angegriffen – Jahrestag der Kleinen Anfrage zu „Politischer Neutralität“

  • Zum Jahrestag der „Kleinen Anfrage“ der Unionsfraktion: Zivilgesellschaft stark verunsichert
  • Demokratisches Engagement darf nicht durch die Bedrohung der Gemeinnützigkeit verhindert werden
  • Staatliches Handeln muss demokratische Teilhabe fördern und absichern
  • Angriffe auf Zivilgesellschaft folgen einer international bekannten Methode


Kommende Woche, am 24.2., jährt sich die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. Diese stellt für die deutsche Zivilgesellschaft eine einschneidende Zäsur dar, denn die 551 Fragen machten die Erzählung von einer angeblichen „Schattenstruktur“ und einer vermeintlich gebotenen „politischen Neutralität“ salonfähig und zahlten auf eine rechtsautoritäre Agenda ein.  

Die Verunsicherung bei zivilgesellschaftlichen Organisationen ist seitdem massiv angestiegen: Darf ein Blasmusikverein an einem Straßenfest zur Feier von Vielfalt teilnehmen oder ist das schon nicht mehr „neutral“? Darf ein Sportverein einen Mädchen-Empowering-Workshop anbieten oder ist das „zu politisch“ und damit eine Gefährdung für Finanzierung und Gemeinnützigkeit? Diese Fragestellungen lähmen ehrenamtliches Engagement und kosten Aktive in Vereinen viel Energie, die für die eigentlichen Tätigkeiten und Anliegen nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Absurdität wird beim Blick auf die Rechtslage offensichtlich: Vereine dürfen Parteien nicht direkt unterstützen, doch Kritik an Parteipositionen ist explizit erlaubt, solange sie sich auf die Satzungszwecke bezieht und sachlich begründet ist. Genauso wenig verbietet das Gemeinnützigkeitsrecht die Anwendung politischer Mittel wie Demonstrationen oder – auch zugespitzte – Social-Media-Posts.

Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: „Gesellschaftliches Engagement kann nicht neutral sein, sondern erfordert Haltung. Die massive Verunsicherung führt gerade bei kleineren Vereinen, die sich demokratisch engagieren und sich in gesellschaftspolitische Fragen einmischen, dazu, dass sie sich aus Angst vor negativen Konsequenzen selbst einen Maulkorb verpassen.“

Außerdem betont sie: „Öffentliche Projektförderung bedeutet nicht, dass Vereine ihre politische Haltung an der Garderobe abgeben müssten. Vereine sind Grundrechtsträger, auch für sie gelten Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit – und zwar auch dann, wenn sie staatliche Fördermittel erhalten.“

Anstatt diese Verunsicherung weiter zu schüren, sollte der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren. Damit könnte er den aktuellen Herausforderungen gerecht werden und Angriffe auf die Demokratie entgegentreten. Mehr dazu hier.

Dr. Marie Wachinger, ebenfalls Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, fügt hinzu: „Die Angriffe auf die Zivilgesellschaft sind kein spezifisch deutsches Phänomen, sondern im Gegenteil als Teil einer inzwischen bekannten rechtspopulistischen Strategie zu betrachten, die in anderen Ländern bereits weiter fortgeschritten ist und darauf abzielt, Engagierte und Organisationen in die Defensive zu drängen.“

Sie betont: „Auch objektiv sind die Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft in Deutschland schon stark eingeschränkt: Der letzte CIVICUS-Monitor stuft Deutschland erneut herab – inzwischen in dieselbe Kategorie wie Ungarn. Ein Grund: Die von der „Kleinen Anfrage“ losgetretene Debatte um „politische Neutralität“ (Quelle: https://monitor.civicus.org/press_release/2025/germany/)

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein Zusammenschluss von mehr als 230 Vereinen und Stiftungen und setzt sich seit 2015 für die rechtliche Absicherung gemeinnütziger Organisationen ein, vernetzt und berät diese. Sie fordert ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das Klarheit und Sicherheit schafft. Zu ihren Mitgliedern zählen große NGOs ebenso wie kleine, regional tätige Vereine, die in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Menschenrechte, Umweltschutz, Bildung, Entwicklungspolitik und Kultur aktiv sind.

Kontakt:

Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, 0176/82304731, handtmann@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Dr. Marie Wachinger, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, wachinger@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Grüne: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 26. Januar 2025 hat die Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin das Wahlprogramm beschlossen. Die finale Fassung ist hier zu finden (direkt zum PDF). Der Vorstand hatte seinen Vorschlag am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Antragsschluss für Änderungen war am 8. Januar 2025. Zu finden ist der Entwurf des Wahlprogramms hier sowie hier als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf an einigen Stellen länger und detaillierter geworden, aber ohne fundamentale Änderungen.

Im Wahlprogramm der Grünen gibt es neben mehreren Erwähnungen von den Themen, die wir mit der Allianz bearbeiten, einen eigenen längeren Abschnitt zum Thema Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft unter der Überschrift „Für die Unterstützung von freiwilligem Engagement“.

Die Linke: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Partei „Die Linke“ hat ihr Programm auf einem Parteitag am 18./19. Januar 2025 in Berlin beschlossen. Das beschlossenen Programm ist hier als PDF veröffentlicht sowie hier beschrieben. Der Vorschlag des Vorstands liegt hier vor, sowie hier direkt als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf in den hier dargestellten Punkten nur unwesentlich erweitert.

Die Partei Die Linke will sich einsetzen für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Bündnisse zur Verteidigung der Demokratie gegen die extreme Rechte.

„Die Gegenkräfte in der Zivilgesellschaft stärken! Protest und Aufklärung gegen rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr kriminalisiert werden. Projekte der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse, Migrant*innenselbstorganisationen sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten wirksamen Demokratiefördergesetz stärker unterstützt und langfristig finanziell abgesichert werden. Die politische Bildung wollen wir stärken.“

„Wenn Demokratiefeinde unsere Rechte einschränken wollen, dann setzen wir dem mehr Mitbestimmung und breite zivilgesellschaftliche Bündnisse zur Verteidigung unserer Demokratie, von Weltoffenheit und sozialer Gerechtigkeit entgegen.“

CSU: Gemeinnützigkeit und Bayern-Agenda 2025

Zusätzlich zum mit der CDU beschlossenen Wahlprogramm hat der CSU-Parteivorstand am 20. Januar 2025 eine „Bayern-Agenda zur Bundestagswahl 2025“ beschlossen, hier als PDF.

Darin steht am Ende der Abschnitt „Für unsere Werte, Traditionen und das Ehrenamt statt linke Ideologie“, in dem die CSU schreibt:

„Gerade das Ehrenamt ist ein großartiges Bekenntnis zu unserer Heimat. Es sind die ehrenamtlich Engagierten, die unser Land tragen und zusammenhalten, vom Sport über die Kultur und den sozialen Ausgleich bis hin zu unserer Sicherheit.“

BSW: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 12. Januar 2025 hat ein Parteitag in Bonn über das Wahlprogramm der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ entschieden. Der Entwurf des Wahlprogramms ist als PDF hier zu finden.

Im Parteitagsbeschluss wurde im Vergleich zum Entwurf ergänzt:

„Das Ehrenamt ist dabei für uns eine zentrale Säule unserer Gesellschaft, weshalb wir es künftig gezielter fördern und unterstützen werden. Wir setzen uns entschieden für eine Gesellschaft ein, die auf gegenseitigem Respekt, Offenheit und einem friedlichen Miteinander beruht.“

SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Sozialdemokraten haben am 11. Januar 2025 in Berlin auf einem Parteitag ihr Wahlprogramm beschlossen. Der Entwurf wurde am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Im Vergleich zum Entwurf gibt es im Beschluss nur wenige Änderungen bei unseren Themen:

Im Wahlprogramm der SPD heißt es bezüglich der Rolle der Zivilgesellschaft für die Demokratie:

„Demokratie ist eine hohe zivilisatorische Errungenschaft. Sie muss gelernt, gelebt und verteidigt werden. Es ist die Zivilgesellschaft, auf die es hier maßgeblich ankommt.“

AfD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die AfD hat ihr Programm auf einem Parteitag am 11./12. Januar 2025 in Riesa beschlossen. Die beschlossene Fassung wurde in der ersten Februarwoche veröffentlicht (hier die Web-PDF). Das war der Entwurf des Parteivorstands liegt als PDF vor.

Darin wird Gemeinnützigkeit zweimal erwähnt:

  • „…wollen wir erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen“
  • „Keine Arbeitserlaubnis außerhalb verpflichtender gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber“

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Vorstände von CDU und CSU haben am 17. Dezember 2024 das Wahlprogramm der Union für die Bundestagswahl beschlossen, hier als PDF. Auch eine Kurzfassung liegt vor.

Insgesamt ist „Bürokratie abbauen“ ein häufiges Stichwort im Wahlprogramm der CDU/CSU. Bezogen auf zivilgesellschaftliches Engagement heißt es konkret:

„Wir setzen ein Vereinspaket für unser Ehrenamt um, mit dem wir Bürokratie, Datenschutz und Haftungsfragen angehen. Zudem setzen wir mehr Anreize für private Gelder und Spenden und erleichtern den Zugang zu öffentlicher Förderung.“

Index