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Kategorie: Allgemeines

Grüne: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 26. Januar 2025 hat die Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin das Wahlprogramm beschlossen. Die finale Fassung ist hier zu finden (direkt zum PDF). Der Vorstand hatte seinen Vorschlag am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Antragsschluss für Änderungen war am 8. Januar 2025. Zu finden ist der Entwurf des Wahlprogramms hier sowie hier als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf an einigen Stellen länger und detaillierter geworden, aber ohne fundamentale Änderungen.

Im Wahlprogramm der Grünen gibt es neben mehreren Erwähnungen von den Themen, die wir mit der Allianz bearbeiten, einen eigenen längeren Abschnitt zum Thema Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft unter der Überschrift „Für die Unterstützung von freiwilligem Engagement“.

Die Linke: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Partei „Die Linke“ hat ihr Programm auf einem Parteitag am 18./19. Januar 2025 in Berlin beschlossen. Das beschlossenen Programm ist hier als PDF veröffentlicht sowie hier beschrieben. Der Vorschlag des Vorstands liegt hier vor, sowie hier direkt als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf in den hier dargestellten Punkten nur unwesentlich erweitert.

Die Partei Die Linke will sich einsetzen für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Bündnisse zur Verteidigung der Demokratie gegen die extreme Rechte.

„Die Gegenkräfte in der Zivilgesellschaft stärken! Protest und Aufklärung gegen rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr kriminalisiert werden. Projekte der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse, Migrant*innenselbstorganisationen sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten wirksamen Demokratiefördergesetz stärker unterstützt und langfristig finanziell abgesichert werden. Die politische Bildung wollen wir stärken.“

„Wenn Demokratiefeinde unsere Rechte einschränken wollen, dann setzen wir dem mehr Mitbestimmung und breite zivilgesellschaftliche Bündnisse zur Verteidigung unserer Demokratie, von Weltoffenheit und sozialer Gerechtigkeit entgegen.“

CSU: Gemeinnützigkeit und Bayern-Agenda 2025

Zusätzlich zum mit der CDU beschlossenen Wahlprogramm hat der CSU-Parteivorstand am 20. Januar 2025 eine „Bayern-Agenda zur Bundestagswahl 2025“ beschlossen, hier als PDF.

Darin steht am Ende der Abschnitt „Für unsere Werte, Traditionen und das Ehrenamt statt linke Ideologie“, in dem die CSU schreibt:

„Gerade das Ehrenamt ist ein großartiges Bekenntnis zu unserer Heimat. Es sind die ehrenamtlich Engagierten, die unser Land tragen und zusammenhalten, vom Sport über die Kultur und den sozialen Ausgleich bis hin zu unserer Sicherheit.“

BSW: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 12. Januar 2025 hat ein Parteitag in Bonn über das Wahlprogramm der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ entschieden. Der Entwurf des Wahlprogramms ist als PDF hier zu finden.

Im Parteitagsbeschluss wurde im Vergleich zum Entwurf ergänzt:

„Das Ehrenamt ist dabei für uns eine zentrale Säule unserer Gesellschaft, weshalb wir es künftig gezielter fördern und unterstützen werden. Wir setzen uns entschieden für eine Gesellschaft ein, die auf gegenseitigem Respekt, Offenheit und einem friedlichen Miteinander beruht.“

SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Sozialdemokraten haben am 11. Januar 2025 in Berlin auf einem Parteitag ihr Wahlprogramm beschlossen. Der Entwurf wurde am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Im Vergleich zum Entwurf gibt es im Beschluss nur wenige Änderungen bei unseren Themen:

Im Wahlprogramm der SPD heißt es bezüglich der Rolle der Zivilgesellschaft für die Demokratie:

„Demokratie ist eine hohe zivilisatorische Errungenschaft. Sie muss gelernt, gelebt und verteidigt werden. Es ist die Zivilgesellschaft, auf die es hier maßgeblich ankommt.“

AfD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die AfD hat ihr Programm auf einem Parteitag am 11./12. Januar 2025 in Riesa beschlossen. Die beschlossene Fassung wurde in der ersten Februarwoche veröffentlicht (hier die Web-PDF). Das war der Entwurf des Parteivorstands liegt als PDF vor.

Darin wird Gemeinnützigkeit zweimal erwähnt:

  • „…wollen wir erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen“
  • „Keine Arbeitserlaubnis außerhalb verpflichtender gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber“

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Vorstände von CDU und CSU haben am 17. Dezember 2024 das Wahlprogramm der Union für die Bundestagswahl beschlossen, hier als PDF. Auch eine Kurzfassung liegt vor.

Insgesamt ist „Bürokratie abbauen“ ein häufiges Stichwort im Wahlprogramm der CDU/CSU. Bezogen auf zivilgesellschaftliches Engagement heißt es konkret:

„Wir setzen ein Vereinspaket für unser Ehrenamt um, mit dem wir Bürokratie, Datenschutz und Haftungsfragen angehen. Zudem setzen wir mehr Anreize für private Gelder und Spenden und erleichtern den Zugang zu öffentlicher Förderung.“

FDP: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Liberalen haben ihr Programm für die Bundestagswahl 2025 per Vorstandsbeschluss am 17.12.2024 beschlossen. Auf dem Parteitag am 9. Februar 2025 in Potsdam steht das Programm nicht auf der Tagesordnung. Der Vorstandsbeschluss des Wahlprogramms stammt vom 17. Dezember 2024, als PDF hier.

Wie die CDU verbinden die Liberalen in ihrem Wahlprogramm das Thema Ehrenamt mit dem Thema Sport. Im entsprechenden Kapitel „Freude an Erfolg und Verantwortung durch Sport und starkes Ehrenamt“ heißt es:

„Eine funktionierende Demokratie braucht eine lebendige Zivilgesellschaft – Menschen, die sich gesellschaftlich oder politisch engagieren, sei es im Sport, in der Kultur oder in politischen Parteien.“

Eine konkrete Ausgestaltung zum Gemeinnützigkeitsrecht fehlt. Der Begriff „Zivilgesellschaft“ wird benutzt, aber bleibt unscharf oder begrenzt.

Viel los um Gemeinnützigkeit: Eine Zusammenfassung der Mai-Wochen

Das Jahressteuergesetz 2024 soll die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beinhalten. Dieses soll noch vor der Sommerpause des Bundestags ins Kabinett.
Das ist nicht mehr lang, und was bisher bekannt ist, ist ernüchternd: Im letzten veröffentlichten Entwurf war Gemeinnützigkeit gar nicht drin. Nur E-Sport soll als neuer Zweck aufgenommen werden, es gibt keine Einigung zur Klarstellung für politische Mittel für den eigenen Zweck.
Umso mehr Stiftungen, Verbände und Vereine ergreifen grade die Initiative, an Bundesfinanzminister Linder zu appellieren, an dessen Ministerium das Jahressteuergesetz hängt: Einen Abriss der Geschehnisse der letzten Wochen, in denen aus vielen Richtungen kleinerer und größerer Druck kam, haben wir hier zusammengefasst.

Themendossier Politische Bildung (Sommer 2022)

Die Bundesfinanzhof-Definition und ihre Probleme für zivilgesellschaftliches Engagement

Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.“
Leitsatz 3 aus dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH)

Der BFH hat in seinem Attac-Urteil festgelegt, dass politische Bildung in geistiger Offenheit stattfinden müsse. Damit hat der BFH den Zweck der „politischen Bildung“ stark eingeschränkt und der Arbeit vieler gesellschaftlich arbeitender, gemeinnütziger Organisationen die rechtliche Grundlage entzogen. Das führt dazu, dass viele Organisationen nun davon bedroht sind, ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren und ihre selbstlose und gemeinwohlorientierte Arbeit aufgeben zu müssen.

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