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Schlagwort: Gemeinnützigkeit

Das Jahressteuergesetz II ist da – und löst aktuell nur eins von vielen Gemeinnützigkeits-Problemen

Seit Mittwoch, den 10. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Jahressteuergesetz II vor. Am 05. Juni 2024 hatte die Bundesregierung bereits den Entwurf des ersten Jahressteuergesetz beschlossen, dem folgte die Ankündigung, es solle ein zweites für „politisch brisante“ Themen folgen. Das Jahressteuergesetz I enthielt bereits einen Vorschlag zu Wohngemeinnützigkeit  – ließ aber die im Koalitionsvertrag angedachten Neuerungen der Gemeinnützigkeit vermissen. Der nun im Jahressteuergesetz II gemachte Vorschlag zum §58 ist erfreulicherweise präziser als die bisherigen Regelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und vor allem so auch gerichtsfest. Ansonsten ist der Entwurf aber nach monatelangen, intensiven Verhandlungen von sechs (!) Staatssekretär:innen erst einmal enttäuschend. Und vor allem deutlich weniger als das, was sich im Koalitionsvertrag vorgenommen wurde.

Fall Volksverpetzer: Gemeinnütziger Zweck gegen Hass fehlt

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Volksverpetzers

  • Volksverpetzer teilt rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit mit
  • Offenbar fehlen gemeinnützige Zwecke für Engagement gegen Hass
  • Koalition verschleppt Modernisierung des Rechts der Zivilgesellschaft

Zur Mitteilung des Volksverpetzers, dass das zuständige Finanzamt dem Internet-Blog rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Für das Engagement von Volksverpetzer für Demokratie und Grundrechte, gegen Fake-News und Hass fehlen offenbar passende Zwecke im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Die Nachricht zeigt erneut die Dringlichkeit, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen und es dabei sturmsicher gegen Anti-Demokrat:innen zu machen. Die Ampel-Koalition hatte eine Modernisierung der Gemeinnützigkeit im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch bereits seit mehr als einem Jahr wird die Gesetzesänderung verschleppt.

Fortschritte bei Demokratiepolitik, aber nicht bei Gemeinnützigkeitsrecht

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP ist bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen – anders, als es oft wahrgenommen wird. Im vergangenen Jahr gab es dazu einige im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesänderungen. Regierung und Bundestag haben einiges abgearbeitet, aber kaum verknüpft. Eher unwahrscheinlich scheint, dass der Koalition bewusst war, dass sich diese Gesetzgebungen auf einem demokratiepolitischen Faden aufreihen.

Die ebenfalls vereinbarte, aber noch ausstehende Modernisierung der Gemeinnützigkeit sollte sich allerdings einreihen. Neben vielen kleinen Reparaturen und Wartungsarbeiten geht es bei der Modernisierung um demokratiepolitische Fragen, um die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisation in der Demokratie, bei der Verteidigung von Menschenrechten, beim Schutz des Rechtsstaats. Welche Rolle will der Staat der Zivilgesellschaft zuschreiben? Was will er ermöglichen, was ausbremsen? Welche Kontrollen oder Begrenzungen sind vielleicht nötig, um andererseits Vertrauen zu schaffen?

Neues zu Shrinking Spaces in Deutschland

Bei uns in Deutschland herrschte lange und herrscht heute größtenteils immer noch das Gefühl, in einem der demokratischsten, fairsten und offensten Länder zu leben, zumindest verglichen mit anderen Länder der Welt. Die erstmalige Einstufung von Amnesty International als Land mit eingeschränktem zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erschreckte vor einigen Wochen.Wie steht es denn aktuell eigentlich bei uns um zivilgesellschaftliche Freiräume?

ZiviZ-Survey: 30.000 Vereine verstummen wegen zu engem Gemeinnützigkeitsrecht

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

  • ZiviZ-Survey: Fünf Prozent unterlassen politische Beteiligung wegen Sorge um Gemeinnützigkeit
  • Repräsentative Studie zeigt erstmals, was wegen engem Recht nicht stattfindet
  • Koalition muss zügig Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen

Der Thinktank “Zivilgesellschaft in Zahlen” (ZiviZ) im Stifterverband hat heute (7.3.2023) Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Der ZiviZ-Survey ist eine repräsentative Befragung der organisierten Zivilgesellschaft und erfasst seit 2012 in regelmäßigen Abständen Strukturmerkmale und Entwicklungen. Der ZiviZ-Survey 2023 wurde im Herbst 2022 durchgeführt. Zur Befragung gehörte ein Themenschwerpunkt “Zivilgesellschaft in der Demokratie”. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteure der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten.

Ein aktueller Befund: In Teilen der Zivilgesellschaft besteht Verunsicherung, inwiefern politische Mitgestaltung Gefahren für den Gemeinnützigkeitsstatus bergen. Insgesamt geben fünf Prozent der Organisationen an, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen.

DemoZ erhebt Untätigkeitsklage – besser wäre gesetzliche Klarstellung

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Klage des DemoZ auf Gemeinnützigkeit

  • Vereine und Finanzämter weiter in Unklarheit
  • Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen
  • Fall DemoZ nur Spitze des Eisbergs

Zur Mitteilung des soziokulturellen Zentrums DemoZ aus Ludwigsburg, dass es in seinem Gemeinnützigkeitsstreit Untätigkeitsklage eingereicht hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Der Fall des kleinen, ehrenamtlich betriebenen soziokulturellen Zentrums DemoZ zeigt die weiter bestehenden Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht auf. Der Fall ist lediglich die Spitze eines weitgehend verborgenen Eisberges. Die Bundesregierung muss zum Schutz von zivilgesellschaftlichem Engagement zügig die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen:

‘Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.’

Klarstellung zu politischen Mitteln im Anwendungserlass

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf umfassende Änderungen im Anwendungserlass (AEAO) geeinigt. Darin sind auch Klarstellungen zu politischen Tätigkeiten und zu politischen Mitteln enthalten: Einiges wird klarer, anderes eher unklarer. Eine Gesetzesänderung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist weiter nötig (siehe dazu auch unsere Pressemitteilung zum geänderten Erlass). Die Änderungen betreffen zahlreiche Details des Gemeinnützigkeitsrechts – wir erläutern und analysieren hier die Passagen zu politischen Tätigkeiten und politischer Bildung. Der geänderte Text ist hier zu finden.

Anwendungserlass zur Abgabenordnung: Änderungen zu politischer Bildung und politischer Tätigkeit

Die  Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf umfassende Änderungen zu Auslegungen des Gemeinnützigkeitsrechts im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geeinigt. Am 27. Januar 2022 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) das BMF-Schreiben vom 12. Januar 2022 dazu (Aktenzeichen  IV A 3-S 0062/21/10007:001, Dokument 2022/0001873). Wir dokumentieren hier die neuen Fassungen zu politischen Mitteln und politischer Tätigkeit, ohne Verweise auf BFH-Urteile etc.

VVN-BdA wieder gemeinnützig, aber Problem Beweislastumkehr bleibt

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

Die Bundesvereinigung der VVN-BdA hat mitgeteilt, dass die Berliner Finanzverwaltung nun die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2019 anerkannt hat. Der Aberkennungsbescheid für die Jahre 2016 bis 2018 besteht weiter. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Es ist gut, dass die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) nun wieder gemeinnützig ist. Doch das Problem löst der Bescheid nicht.

Es darf nicht sein, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins von politischen Bewertungen abhängig ist. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen der Rechtsordnung und der Menschenrechte bewegen. Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach muss anders als bei einem Vereinsverbot nicht die Exekutive beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips. Zudem weiß der betroffene Verein gar nicht, welche Beweise er widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung.