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Schlagwort: Gemeinnützigkeit

Tag der Menschenrechte: Menschenrechts-Arbeit ist gemeinnützig

Vor 67 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, darum wird heute der Tag der Menschenrechte begangen. Die Menschenrechte sind weder global noch in Deutschland vollständig umgesetzt, darum schließen sich Menschen in zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, um für diese Rechte zu streiten – und nehmen dabei selbst ihre Menschenrechte in Anspruch. Doch im gesetzlichen Katalog der gemeinnützigen Zwecke fehlt die Durchsetzung der Menschenrechte.

Das ist absurd, da die Arbeit für Menschenrechte unbestritten die Allgemeinheit fördert, selbstlos erfolgt und sinnvoll ist. Menschenrechte sind nicht der einzige Zweck, der allgemein als förderwürdig gilt, für den Vereine aber nicht vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden können. Es fehlen zum Beispiel auch Soziale Gerechtigkeit oder die Gleichstellung aller Geschlechter.

Ein Verein, der sich für Menschenrechte einsetzt und als gemeinnützig anerkannt werden will, kann die Menschenrechte darum nur nebenbei erwähnen. Als Satzungszweck muss er sich der Aufklärung über Menschenrechte widmen oder der Entwicklungszusammenarbeit, dann also nur der Menschenrechte im Ausland. Von der Bundesregierung zu fordern, Menschenrechte durchzusetzen, kann daher vom Finanzamt moniert werden als Tätigkeit außerhalb der Satzungszwecke – die Gemeinnützigkeit ist in Gefahr.

Der Bundestag muss das Gemeinnützigkeitsrecht so ändern, dass Vereine Ziele wie Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit ohne Schwierigkeiten verfolgen und dafür auch mit politischen Mitteln eintreten können.

Flüchtlingshilfe ist gemeinnützig und politisch

Gemeinnütziges Engagement ist politisch – eines der besten Beispiele dafür ist das aktuelle Engagement für Zuflucht suchende Menschen: Tausende engagieren sich für hier ankommende Flüchtende. Das ist zunächst klassisch gemeinnützig („Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge“), auch, wenn es außerhalb von Vereinen stattfindet. Doch das Motiv ist oft politisch. Und aus konkreter Hilfe entstehen schnell politische Forderung: Ob an die Arbeit einer Kommune oder einer Landesregierung oder auch zu gesetzlichen Regelungen für Flüchtende.

Wenn also eine beteiligte Organisation aus der Nothilfe heraus politische Forderungen stellt oder sich an der Debatte zu einer angemessenen Rechtslage beteiligt, läuft sie Gefahr, dass das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt. Der Vorwurf würde lauten, die Organisation betätige sich zu politisch und greife in die Tagespolitik ein.

Wenn es beim Engagement (auch) darum geht, dass Flüchtende etwa wegen ihrer Hautfarbe ausgegrenzt oder benachteiligt werden, wird es mit der Gemeinnützigkeit ebenfalls schwierig – denn der Schutz und die Durchsetzung von Menschenrechten stehen derzeit nicht im Katalog gemeinnütziger Zwecke der Abgabenordnung.

Diese Beispiele zeigen, dass unsere Forderungen der politsichen und gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Vereinsverbot gegen Rechtsextremisten

Der Hessische Innenminister hat den Verein „Sturm 18“ gestern mehr als anderthalb Monate nach seiner Eintragung verbotenZeitungsberichten zufolge wollte der Neonazi-Verein auch die Gemeinnützigkeit erreichen – ob ein Antrag auf Anerkennung gestellt oder beschieden wurde, ist uns nicht bekannt.

Dass Verfassungsfeinde steuerbegünstigt Spenden sammeln könnten, wird gelegentlich eingewandt gegen unsere Forderungen. Doch bei den gemeinnützigen Zwecken finden Neonazis schon heute ihre Nischen: Sie können politische Bildung betreiben, sich der Brauchtumspflege widmen, einen Sportverein aufmachen oder Strafgefangene unterstützen. Das Gemeinnützigkeits-Recht setzt eine andere Grenze, die auch künftig gelten soll: Gemeinnützig kann nicht sein, wer gegen die Rechtsordnung verstößt (Abschnitt 55 AEAO zu § 63, Ziffer 5) und wer gegen die Völkerverständigung und die Verfassung arbeitet (§ 51 III AO). Zudem sind wir der Auffassung, dass Hetze gegen Menschen nicht die Allgemeinheit fördern kann.

Die gleichen Voraussetzungen gelten für ein Vereinsverbot. Und wie der aktuelle Fall zeigt, verbieten die Behörden rechtsextreme Vereine, statt sich nur mit ihrer Gemeinnützigkeit zu beschäftigen. Bis dahin braucht es allerdings etwas Zeit, um das Verbot begründen zu können. Den Finanzämtern würde es kaum anders gehen. Letztlich sind solche Vereine meist Tarnvereine. Ihr Treiben entspricht nicht dem, was sie in ihrer Satzung behaupten. Diese „tatsächliche Geschäftsführung“ ist dann für Finanzämter der Anlass, die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Das geht allerdings nur bei rückwirkender Betrachtung der Aktivitäten, ebenso, wie die Polizei für Straf- oder Verbotsverfahren zunächst Indizien und Beweise sammeln muss.

Verboten werden können übrigens nicht nur eingetragene Vereine. Das Vereinsgesetz, das das Verbot regelt, meint damit alle Personenzusammenschlüsse. Die Innenminister können also lange vor einer Vereinseintragung und einer beantragten Gemeinnützigkeit einschreiten.

Finanzamt Frankfurt entzieht Dona Carmen Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt Frankfurt hat der Prostituiertenberatungsstelle Doña Carmen rückwirkend ab 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt und verlangt, dass der Verein sein Vermögen abführt. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für die Allgemeinheit engagieren, können künftige Entscheidungen des Finanzamtes kaum vorhersagen und sind daher von Rechtsunsicherheit bedroht. Das Gesetz bildet heute nicht den gesellschaftlichen Konsens darüber ab, was gemeinnützig ist.

Frankfurter Rundschau zu Attac und Gemeinnützigkeit

Auf einer Doppelseite nimmt sich die Frankfurter Rundschau in der Wochenendausgabe dem Thema Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung an. Auf den Seiten 2 und 3 berichtet Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann im Interview von der laufenden Auseinandersetzung: „Wir sind seit Mai 2014 im Widerspruchsverfahren und erwarten im Herbst eine Entscheidung. Wir als Attac sind hundertprozentig davon überzeugt, dass wir gemeinnützig sind, und wir werden vor Gericht gehen, falls wir einen negativen Bescheid erhalten.“ Attac gehöre selbstverständlich zu den Organisationen, die sich für das Wohl der Allgemeinheit einsetzen. Sie berichtet auch davon, wie sehr es die Arbeit erschwert, wenn der steuerrechtliche Gemeinnützigkeits-Status fehlt. Die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ wird ebenfalls berichtet.

Am aktuellen Beispiel des Engagements für Flüchtende analysiert die Frankfurter Rundschau: „Wenn die Helfer Flüchtlingen Deutsch beibringen, alte Spielsachen und Kleidungsstücke aus dem Keller holen und sie in ihren Privatwohnungen unterbringen, übernehmen sie jedoch Aufgaben, die eigentlich organisatorische Angelegenheit des Staates wären. … Das Engagement der Bürger wird automatisch politisch, da sie öffentliche Aufgaben übernehmen.“

Stefan Nährlich, Geschäftsführer des Vereins Aktive Bürgerschaft, kommt mit der Forderung zu Wort, dass der Staat den gemeinnützigen Verbänden erlauben müsse, an der politischen Willensbildung mitzuwirken.

Grüne Bundestagsfraktion zu bürgerschaftlichem Engagement

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Positionspapier zu bürgerschaftlichem Engagement veröffentlicht. Darin kündigt die Fraktion an, „die Liste der Zwecke der Gemeinnützigkeit im Steuerrecht (§ 52 Abgabenordnung) überprüfen und erweitern (zu wollen), um zum Beispiel die Förderung von Menschenrechten und Frieden explizit aufzunehmen“ (Seite 4). Damit hat die Fraktion eine unserer zentralen Forderungen übernommen.

Die Fraktion erkennt an, dass Engagement „Kern einer lebendigen und verantwortungsbewussten Zivilgesellschaft“ ist und dazu ehrenamtliche Arbeit ebenso gehört wie Geldspenden, dass Helfen ebenso dazu gehört wie die politische Meinungsbildung.

Wir führen die Übernahme unserer Position auch darauf zurück, dass Matthias Fiedler, Vorstand der Bewegungsstiftung, unsere Forderungen in einer Kommentar-Runde eingebracht hatte.

Die Grüne Bundestagsfraktion fordert in dem Papier zudem eine „weitest gehende Transparenz über Herkunft von Spenden, Fördermitteln und mögliche Abhängigkeiten“. Es müsse einfach nachprüfbar sein, wer von wem Gelder erhält. Dazu wollen die Grünen große Nonprofit-Organisationen zur Veröffentlichung von Jahresberichten verpflichten.

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