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Schlagwort: Gemeinnützigkeit

SPD legt Gesetzentwurf zu Gemeinnützigkeit vor

Die SPD-Fraktion hat vergangene Woche im Hessischen Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem unsere beiden Hauptforderungen umgesetzt würden, nämlich einerseits die Aufnahme zusätzlicher Zwecke wie Förderung der Menschenrechte, Durchsetzung der Grundrechte oder sozialer Gerechtigkeit, andererseits die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich selbstverständlich auch politischer Mittel zur Verfolgung ihrer Zwecke bedienen können. Damit erkennt die SPD unsere Forderungen als richtig und notwendig an.

Der Antrag (Drucksache 19/3360) soll am 19. Mai im Landtag behandelt werden. Voraussichtlich wird er ohne Aussprache in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Anzunehmen ist, dass sich die SPD als Oppositionspartei damit im Hessischen Landtag nicht durchsetzen wird. Wir gehen davon aus, dass die SPD die Forderungen auch an anderer Stelle erhebt, etwa in den Ländern, in denen sie als Regierungspartei beteiligt ist oder in Gesprächen mit ihren Koalitionspartnern von CDU und CSU im Bundestag bzw. in der Bundesregierung.

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aus CDU und Grünen aufgefordert, sich auf Bundesebene für die formulierte Gesetzesänderung einzusetzen sowie dafür, im Anwendungserlass zur Abgabenordnung diese Formulierung aufzunehmen: “Eine politische Tätigkeit ist danach unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit mit einer politischen, aber nicht parteipolitischen Zielsetzung verbunden ist.” Die Einschränkung zur parteipolitischen Tätigkeit findet sich bereits im Gesetz in §55, Absatz I, Ziffer 1, Satz 3.

(Siehe zu diesem Antrag auch: http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/strachwitz-debatte-ueber-gemeinnuetzigkeitsrecht-muss-gefuehrt-werden/)

6.6. in Berlin: Fachgespräch Gemeinnützigkeit im Bundestag

Am Montag, 6. Juni 2016, veranstaltet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein öffentliches Fachgespräch zu Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht. Die Veranstaltung findet von 13 bis 16 Uhr im Bundestag statt und ist öffentlich, eine Anmeldung ist erforderlich.

Die Grünen flankieren mit dem Fachgespräch ihre Große Anfrage zu Gemeinnützigkeit und mehr. Im Fachgespräch geht es vor allem einerseits um die Abgrenzung zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Parteien, zwischen interessengeleiteter und selbstloser Lobbyarbeit und auch zwischen demokratischem Engagement und demokratiefeindlichen Organisationen; zum anderen geht es um Transparenzforderungen an gemeinnützige und andere politische Akteure, da vor allem um Stiftungen.

Als Fachpersonen sind eingeladen:

  • Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”
  • Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen
  • Michael Ernst-Pörksen,  Dipl. Volkswirt und Experte für Gemeinnützigkeitsrecht
  • Prof. Dr. Sophie Lenski, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht, Medienrecht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Konstanz
  • Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Fachanwalt für Steuerrecht, da vor allem für Gemeinnützigkeit, und Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Spannend wird vor allem die Auseinandersetzung mit Michael Sell vom Bundesfinanzministerium, denn seine Steuerabteilung ist der Auffassung, dass gemeinnützige und politische Zwecke zu unterscheiden seien. Wer sich politisch engagieren möchte, könne dies in Parteien und Wählergemeinschaften tun.

Spiegel: Rechtspopulistische Vereine gemeinnützig?

Das Magazin “Der Spiegel” berichtet in seiner Ausgabe vom 30. April 2016 über mehrere gemeinnützige Vereine, die von der rechtspopulistischen Politikerin Beatrix von Storch betrieben werden.  Insbesondere geht es um den Verein “Zivile Koalition”. Der Spiegel kritisiert in dem Bericht unter anderem den lässigen Umgang mit Buchhaltung und Vermögen der Vereine, dass Verwendungszwecke von Spenden unklar sind und dass mit systematischem Fundraising Politaktivismus finanziert werde. Zudem stellt er die Selbstlosigkeit der Vereine in Frage, da mit ihnen durch Mietzahlungen Immobilien der Storch-Familie finanziert werden.

Dass Vereine Spenden sammeln, um damit ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln zu finanzieren, dass sie dazu auch Fachpersonal beschäftigen und professionell auftreten, sollte in einer Demokratie selbstverständlich möglich sein. Was der Spiegel beschreibt, stellt allerdings die Gemeinnützigkeit der Vereine aus anderen Gründen in Frage.

Attac: Finanzamt bremst demokratisches Engagement

Allianz fordert Gesetzesänderung: Gemeinnützigkeitsrecht muss Attac und anderen aktiven Vereinen Sicherheit geben

Das Finanzamt Frankfurt verweigert dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac weiterhin die Gemeinnützigkeit. Wie Attac jetzt mitteilte, hat das Finanzamt den Einspruch des Trägervereins gegen den aberkennenden Bescheid abgelehnt.

“Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht sofort ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu einer starken Demokratie beitragen, dürfen nicht länger Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es gibt einen gesellschaftlichen und politischen Konsens, dass zivilgesellschaftliches Engagement auch politisch sein darf. Das Gesetz bildet diesen Konsens nicht ab, es ist unklar und widersprüchlich”, erklärt dazu Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”.

Süddeutsche: Alles Gemeinwohl ist politisch

Wir beschäftigen uns mit Gemeinnützigkeit. Das ist ein Thema für Finanzämter und Steuerrechtlerinnen – scheinbar. Doch es geht um viel mehr. Es geht darum, wie diese Gesellschaft, wie Demokratie funktioniert. Wer auf Entscheidungen Einfluss nimmt. Wie sich Bürgerinnen und Bürger organisieren können. Es geht auch darum, wie die Macht finanzstarker Akteure in der politischen Willensbildung in ein Gleichgewicht mit selbstlosen Akteuren, die zum Wohle der Allgemeinheit handeln, gebracht werden können.

Diese Ebene hat sehr fundiert und engagiert Andreas Zielcke in der Süddeutschen Zeitung untersucht. Unter der Überschrift “Aktivismus unerwünscht” kritisiert der Journalist in der Ausgabe vom 15. Februar 2016, dass im Gemeinnützigkeitsrecht ein Staatsverständnis vorherrsche, dass den Wandel des Gemeinwesens hin zu mehr Demokratie verkenne. In diesem Verständnis würden nur Parteien als politische Gruppierungen subventioniert. “Doch je weiter Demokratisierung voranschreitet, desto mehr verschiebt sich auch die Definitionsherrschaft darüber, was unter Gemeinwohl zu verstehen ist, vom Staat und politischem Establishment auf die, die es angeht”, schreibt Zielcke, und kommt zum Schluss: “Die Devise ‘alles Gemeinwohl ist politisch’ versteht sich, müsste man denken, mehr denn je von selbst.”

Debatte nimmt Fahrt auf: Zwei Branchen-Veröffentlichungen

Die Debatte über Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung nimmt im neuen Jahr Fahrt auf. Zwei große Medien der NGO-Branche nehmen sich des Problems an

“Lebe lieber unpolitisch” überschreibt die Zeitschrift “Die Stiftung” ihre Titelgeschichte der Januar-Ausgabe über die Schwierigkeiten gemeinnütziger Organisationen mit gesellschaftlicher Einmischung. Die Situation und die Forderungen der Allianz werden fundiert und gut lesbar aufbereitet. Die Zeitschrift konstatiert eine “rechtliche Grauzone”, wenn sich zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einmischen. Herausgeber Gregor Jungheim schreibt im Editorial, dass die verschiedenen Folgen von Einmischung “einen schalen Beigeschmack” hinterlassen.

Warum die Etablierung eines “politischen Vereins” keine Lösung ist

Bis in die 80-er Jahre waren “Politische Vereine” steuerbegünstigt – und reichten die eingesammelten Spenden direkt an Parteien weiter. Um diesen Missbrauch zu stoppen, wurde damals das Spendenrecht für Parteien und für gemeinnützige Organisationen überarbeitet, wurden politische Zwecke zunächst gestrichen. Heute mischen gemeinnützige Organisationen auch politisch mit und bekommen deshalb Gemeinnützigkeits-Probleme. Könnte die neue Etablierung eines Status für “Politische Vereine” eine Lösung sein? Nein, denn dadurch würde der gemeinnützige Sektor entpolitisiert, dabei sind Gemeinnützigkeit und (auch) politisches Engagement untrennbar. Argumente dazu hat Stefan Diefenbach-Trommer in seinem Beitrag für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) notiert.

Tag der Menschenrechte: Menschenrechts-Arbeit ist gemeinnützig

Vor 67 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, darum wird heute der Tag der Menschenrechte begangen. Die Menschenrechte sind weder global noch in Deutschland vollständig umgesetzt, darum schließen sich Menschen in zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, um für diese Rechte zu streiten – und nehmen dabei selbst ihre Menschenrechte in Anspruch. Doch im gesetzlichen Katalog der gemeinnützigen Zwecke fehlt die Durchsetzung der Menschenrechte.

Das ist absurd, da die Arbeit für Menschenrechte unbestritten die Allgemeinheit fördert, selbstlos erfolgt und sinnvoll ist. Menschenrechte sind nicht der einzige Zweck, der allgemein als förderwürdig gilt, für den Vereine aber nicht vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden können. Es fehlen zum Beispiel auch Soziale Gerechtigkeit oder die Gleichstellung aller Geschlechter.

Ein Verein, der sich für Menschenrechte einsetzt und als gemeinnützig anerkannt werden will, kann die Menschenrechte darum nur nebenbei erwähnen. Als Satzungszweck muss er sich der Aufklärung über Menschenrechte widmen oder der Entwicklungszusammenarbeit, dann also nur der Menschenrechte im Ausland. Von der Bundesregierung zu fordern, Menschenrechte durchzusetzen, kann daher vom Finanzamt moniert werden als Tätigkeit außerhalb der Satzungszwecke – die Gemeinnützigkeit ist in Gefahr.

Der Bundestag muss das Gemeinnützigkeitsrecht so ändern, dass Vereine Ziele wie Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit ohne Schwierigkeiten verfolgen und dafür auch mit politischen Mitteln eintreten können.

Flüchtlingshilfe ist gemeinnützig und politisch

Gemeinnütziges Engagement ist politisch – eines der besten Beispiele dafür ist das aktuelle Engagement für Zuflucht suchende Menschen: Tausende engagieren sich für hier ankommende Flüchtende. Das ist zunächst klassisch gemeinnützig (“Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge”), auch, wenn es außerhalb von Vereinen stattfindet. Doch das Motiv ist oft politisch. Und aus konkreter Hilfe entstehen schnell politische Forderung: Ob an die Arbeit einer Kommune oder einer Landesregierung oder auch zu gesetzlichen Regelungen für Flüchtende.

Wenn also eine beteiligte Organisation aus der Nothilfe heraus politische Forderungen stellt oder sich an der Debatte zu einer angemessenen Rechtslage beteiligt, läuft sie Gefahr, dass das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt. Der Vorwurf würde lauten, die Organisation betätige sich zu politisch und greife in die Tagespolitik ein.

Wenn es beim Engagement (auch) darum geht, dass Flüchtende etwa wegen ihrer Hautfarbe ausgegrenzt oder benachteiligt werden, wird es mit der Gemeinnützigkeit ebenfalls schwierig – denn der Schutz und die Durchsetzung von Menschenrechten stehen derzeit nicht im Katalog gemeinnütziger Zwecke der Abgabenordnung.

Diese Beispiele zeigen, dass unsere Forderungen der politsichen und gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Vereinsverbot gegen Rechtsextremisten

Der Hessische Innenminister hat den Verein “Sturm 18” gestern mehr als anderthalb Monate nach seiner Eintragung verbotenZeitungsberichten zufolge wollte der Neonazi-Verein auch die Gemeinnützigkeit erreichen – ob ein Antrag auf Anerkennung gestellt oder beschieden wurde, ist uns nicht bekannt.

Dass Verfassungsfeinde steuerbegünstigt Spenden sammeln könnten, wird gelegentlich eingewandt gegen unsere Forderungen. Doch bei den gemeinnützigen Zwecken finden Neonazis schon heute ihre Nischen: Sie können politische Bildung betreiben, sich der Brauchtumspflege widmen, einen Sportverein aufmachen oder Strafgefangene unterstützen. Das Gemeinnützigkeits-Recht setzt eine andere Grenze, die auch künftig gelten soll: Gemeinnützig kann nicht sein, wer gegen die Rechtsordnung verstößt (Abschnitt 55 AEAO zu § 63, Ziffer 5) und wer gegen die Völkerverständigung und die Verfassung arbeitet (§ 51 III AO). Zudem sind wir der Auffassung, dass Hetze gegen Menschen nicht die Allgemeinheit fördern kann.

Die gleichen Voraussetzungen gelten für ein Vereinsverbot. Und wie der aktuelle Fall zeigt, verbieten die Behörden rechtsextreme Vereine, statt sich nur mit ihrer Gemeinnützigkeit zu beschäftigen. Bis dahin braucht es allerdings etwas Zeit, um das Verbot begründen zu können. Den Finanzämtern würde es kaum anders gehen. Letztlich sind solche Vereine meist Tarnvereine. Ihr Treiben entspricht nicht dem, was sie in ihrer Satzung behaupten. Diese “tatsächliche Geschäftsführung” ist dann für Finanzämter der Anlass, die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Das geht allerdings nur bei rückwirkender Betrachtung der Aktivitäten, ebenso, wie die Polizei für Straf- oder Verbotsverfahren zunächst Indizien und Beweise sammeln muss.

Verboten werden können übrigens nicht nur eingetragene Vereine. Das Vereinsgesetz, das das Verbot regelt, meint damit alle Personenzusammenschlüsse. Die Innenminister können also lange vor einer Vereinseintragung und einer beantragten Gemeinnützigkeit einschreiten.