Verdeckte Parteienfinanzierung braucht keine Gemeinnützigkeit

LobbyControl legt in einem Blog-Beitrag dar, wie die Partei AfD in den jüngsten Wahlkämpfe mit hohen Geldbeträgen unterstützt wurde und die Geldgeber dabei anonym bleiben konnten, obwohl das Parteiengesetz vorsieht, dass Spenden ab 10.000 Euro veröffentlicht werden. Der Trick: Es wird einfach unabhängig von der Partei, offiziell ohne deren Wissen, für ihre Wahl geworben.

Diese Darstellung zeigt, dass es Partei-Geldgebern nicht auf die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Spende ankommt, ebenso anderen Akteuren, die mit hohen Geldbeträgen in ihrem eigenen Interesse auf politische Entscheidungen einwirken. Wieder einmal wird damit ein Argument gegen die Steuerbegünstigung selbstloser politisch tätiger Organisationen widerlegt.

Einige Politiker meinen, dass gemeinnützige Organisationen nicht politisch tätig sein dürften, weil an Gemeinnützige auch höhere Spenden absetzbar sind als an Parteien und weil Spenden an Gemeinnützige nicht veröffentlicht werden müssen. So könnten Parteispenden getarnt werden. Doch das stimmt nicht. Es ist Gemeinnützigen gesetzlich verboten, Parteien zu unterstützen, auch indirekt. Und das Beispiel zeigt: Wer viel Geld hat, setzt es auch ohne Steuervorteil für die bevorzugte Partei ein. Tatsächlich kann ein Verein zur Verschleierung der Geldgeber dienen, doch dieser Verein kann nicht gemeinnützig sein.

Spenden an Parteien sind für ledige Privatpersonen bis 3.300 Euro von der Steuer absetzbar, und der Steuervorteil ist attraktiver als der für Spenden an Gemeinnützige. Juristische Personen (also Firmen) können ihre Parteispenden gar nicht steuerlich geltend machen. Trotzdem spenden sie für Parteien.

Menschen, die für politischen Wandel spenden, geben selten 3.000 oder 10.000 Euro, sondern eher 40 oder 100 Euro. Oft an Parteien oder Wählergemeinschaften. Und oft an selbstlos tätige Organisationen. Manche davon sind als gemeinnützig anerkannt, andere nicht. Ohne Gemeinnützigkeit kann die Spende gar nicht steuerlich geltend gemacht werden. Eigennützige Aufwendungen, die dem eigenen Gewinn dienen, sind dagegen immer steuerlich geltend zu machen. Wirkt ein Industrieverband auf die Politik ein, damit die Mitglieder weniger Steuern zahlen, dann ist das eine Betriebsausgabe der Mitglieder.