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Bei Gemeinnützigkeit geht es um Gesellschaft, nicht um Markt

In der Wirtschaftswoche vom 11. Juli 2016 ist ein großer Artikel zu Gemeinnützigkeit erschienen, der jedoch verschiedene Aspekte vermengt. Letztlich geht es in dem Artikel darum, dass sich eigennützige und wirtschaftliche Interessen gelegentlich in der Gemeinnützigkeit verstecken. Nur ungenau unterschieden wird dabei der Fall, dass sich Menschen oder Unternehmen zum eigenen Nutzen zusammentun und dabei Vorteile der Gemeinnützigkeit nutzen, von dem Vorwurf gegen gemeinnützige Organisationen, sie wären im Wettbewerb gegenüber Profit-Unternehmen im Vorteil.

Der eine Fall müsste aus gesellschaftlicher Sicht angeschaut werden, der andere eventuell aus einer den Markt ordnenden Sicht. Es geht in dem Artikel letztlich nur um direkte wirtschaftliche Vorteile. Dass Gemeinnützige ganz selbstlos für gesellschaftliche Interessen eintreten, kommt nur am Rande mit den Beispielen Attac, BUND und Greenpeace vor und wird nicht intensiv thematisiert.

Der Artikel stellt ins Zentrum die Thesen des Volkswirts Wolfram Richter, der findet: Gemeinnützig soll nur sein, wer staatliche Aufgaben übernimmt. Dabei betätigt Richter jedoch eine neoliberale Abwärtsspirale: Wenn immer mehr Aufgaben nicht mehr vom Staat erledigt werden, sondern auf dem Markt gehandelt, oft durch staatliche Ausschreibungen, dann wird auch immer weniger gemeinnützig. Diese Sichtweise blendet aus, dass es gesellschaftlich wichtige Aufgaben gibt, die nicht Aufgaben des Staates sind – etwa die politische Debatte. Aufgabe des Staates darf es jedoch durchaus sein, das zu fördern.

Zudem haben sich in den Artikel einige Ungenauigkeiten eingeschlichen; nicht verwunderlich bei der Komplexität des Themas. Aber sie füttern leider Misstrauen gegen die Gemeinnützigkeit.

  • So wird die Gemeinnützigkeit eines exklusiven Golfclubs bezweifelt, der 2.500 Euro Mitgliedsbeitrag im Jahr verlangt. Tatsächlich würde der Club damit über den festgelegten Grenzen liegen.
  • Es wird behauptet, das DZI sei dafür vorgesehen, den „guten Zweck“ gemeinnütziger Organisationen zu bescheinigen. Doch dafür ist das Finanzamt zuständig.
  • Schuld an falscher Gemeinnützigkeit sei die 25 Punkte umfassende Zweckliste der Abgabenordnung, die auch Themen Platz biete, die „erkennbar im Dienste einer Sache stehen“. Übersehen werden dabei die übergeordneten Prinzipien Selbstlosigkeit und Förderung der Allgemeinheit.
  • Es wird behauptet, für die Gemeinnützigkeit reiche es aus, dass der Großteil der Einnahmen mit gemeinnützigen Tätigkeiten erwirtschaftet wird. Das ist nicht richtig. Die Finanzämter sollten deutlich mehr prüfen. Tatsächlich ist das eine Schutzvorschrift für kommerzielle Organisationen, damit ihnen Gemeinnützige keine Konkurrenz machen.
  • Zur Transparenzdebatte wird ebenfalls die angebliche Ungleichbehandlung von privaten Unternehmen und Gemeinnützigen bemüht: „Jedes private Unternehmen unterliegt Publizitätspflichten. Stiftungen aber müssen ihre Bilanzen nicht offenlegen, Vereine ihre Versammlungsprotokolle nicht herausgeben.“ Tatsächlich unterliegt nicht jedes Unternehmen Publizitätspflichten. Und davon sind Bilanzen, nicht Protokolle betroffen.
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