In den vergangenen Tagen ist einiger Lesestoff zu nötigen Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht und zum Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft erschienen – teils im Zusammenhang mit der Corona-Krise, teils in ihrem Schatten. Die Krise macht deutlich, wie eingeschränkt der Blick des Staates auf diesen Sektor ist.
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Corona: Forderungen an die Bundesregierung
Dachverbände aus dem “Bündnis für Gemeinnützigkeit” und weitere Zusammenschlüsse fordern von der Bundesregierung in der Corona-Krise Unterstützung für gemeinnützige Organisationen. In dem Brief vom 20. April 2020 geht es von Gemeinnützigkeit über Fördermittel und Schutzschirm bis Forschung und Digitalisierung. Die Forderungen sind dringend, weil bei Nothilfen & Co. der gemeinnützige Sektor weitgehend übersehen wird – vor allem dann, wenn dort nichts verkauft und getauscht wird. Doch auch die Betriebe gemeinnütziger Organisationen fallen oft nicht unter die Kriterien. Dabei gibt es 600.000 gemeinnützige Organisationen mit 30 Millionen Engagierten und mehr als 3 Millionen Angestellten.
Corona-Krise macht eingeschränkten Blick des Staates deutlich
Die Corona-Krise macht deutlich, wie eingeschränkt der staatliche Blick auf die Zivilgesellschaft ist. Das führt nicht nur jetzt zu Lücken und Einseitigkeiten. Das analysiert Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, in einem Beitrag für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) vom 23. April. Der Staat, wenn er über seinen eigenen Bereich hinausschaut, sieht Wirtschaft, Betriebe und Unternehmen. Entsprechend kommen zivilgesellschaftliche Organisationen nur als “gemeinnützige Unternehmen” und auch mal als “Einrichtungen” und “soziale Dienste” vor. Ein Schutzschirm für Idealvereine fehlt ebenso wie für die anwaltschaftliche Funktion der Zivilgesellschaft.
Protokoll zur Bundestagsanhörung vom 29. Januar 2020
Bereits am 29. Januar 2020 fand im Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement” eine Anhörung zum Gemeinnützigkeitsrecht statt. Zu den geladenen Sachverständigen gehörte für die Allianz Stefan Diefenbach-Trommer. Das lesenswerte Protokoll mit Stellungnahmen, Nachfragen und Antworten ist nun hier als PDF abrufbar.
Rettungsschirm Zivilgesellschaft – Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat am 21. April 2020 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen “Rettungsschirm Zivilgesellschaft für kleine, gemeinnützige Organisationen zu schaffen, die bisher unter keine von der Bundesregierung bereitgestellten Rettungsschirme zur Corona-Pandemie fallen”. Der Antrag wurde in der ersten Lesung nicht thematisiert und an den Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.