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Nach der Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Last updated on 29. Januar 2024

Dass das Bundesfinanzministerium noch keinen Gesetzesentwurf zur Reform der Gemeinnützigkeit vorgelegt hat, diesen aber noch für diese Legislaturperiode ankündigt, könne eine Chance sein, sagte Rupert Graf Strachwitz von der Maecenata Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2020, in der Anhörung zur Gemeinnützigkeit vor dem Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement”. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, appellierte an die Mitglieder des Ausschusses, sich als Schutzmacht zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bundestag zu verstehen und über passende gesetzliche Grundlagen auch über die Legislaturperiode hinweg nachzudenken.

Die Anhörung zeigte, dass bei Bundestagsabgeordneten angekommen ist, wie wichtig das Thema ist. Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts sind dringend nötig. Allerdings sind die Zuständigkeiten auf verschiedene Ressorts verteilt. Eine koordinierende Zuständigkeit für Fragen der Zivilgesellschaft gibt es nicht. Für das bürgerschaftliche Engagement ist nur ein Unterausschuss zuständig. Angesichts des Reformbedarfs ist der Prozess zu langsam. Kaum eine Person unter den Abgeordneten zeigte eine konkrete Vorstellung von einer möglichen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Das Wissen um zivilgesellschaftliche Organisationen war teilweise gering – umso wichtiger waren die Fragen der Abgeordneten und die Antworten der fünf geladenen Sachverständigen.

Die Chance, die Rupert Strachwitz beschrieb: Eine schnelle Gesetzesänderung könnte zu kurz greifen und eher Verschlechterungen bringen. Wenn dagegen das Jahr 2020 über intensiv daran gearbeitet und diskutiert werde, könnten gute Lösungen gefunden werden. Bis dahin müsse jedoch vorübergehend durch Erlasse aus dem Bundesfinanzministerium Sicherheit geschaffen werde, vor allem für Organisationen, die durch das Attac-Urteil bedroht sind.

Stefan Diefenbach-Trommer wies unter anderem auf die unverzichtbare Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in einem demokratischen und liberalen Rechtsstaat hin. Das Gemeinnützigkeitsrecht als prägender Rechtsrahmen sei weit über steuerliche Vorteile hinaus bedeutsam, aber schließe viele Organisationen auf. Er wies auf die kurzfristigen Forderungen der Allianz hin und appellierte an die Ausschussmitglieder, parteiübergreifend und ohne kurzfristige Effekte mittelfristig an einer guten, konsensorientierten Reform zu arbeiten.