Zur Veröffentlichung von Zahlen aus dem ZiviZ-Survey 2023 zur großen Sorge gemeinnütziger Organisationen, wegen politischer Aktivitäten ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren, haben wir Stimmen aus der Zivilgesellschaft gesammelt.
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innn.it-Verein klagt auf Gemeinnützigkeit – Nicht alle haben Kraft für so einen Streit
Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org)
- Bekannte Fälle sind nur Spitze eines Eisbergs
- Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
- Ampel muss 2023 Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren
Zur Mitteilung des innn.it-Vereins, dass er nun Klage auf Gemeinnützigkeit einreicht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:
“Der Fall innn.it e.V. ist leider nur einer von vielen Fällen, in denen zivilgesellschaftliches Engagement durch das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht ausgebremst wird. Das Bundeskabinett hat zwar gestern (14.12.2022) seinen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz verabschiedet. Damit sollen zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell gefördert werden, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit engagieren. Doch passende gemeinnützige Zwecke dafür fehlen weiterhin.
DemoZ erhebt Untätigkeitsklage – besser wäre gesetzliche Klarstellung
Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Klage des DemoZ auf Gemeinnützigkeit
- Vereine und Finanzämter weiter in Unklarheit
- Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen
- Fall DemoZ nur Spitze des Eisbergs
Zur Mitteilung des soziokulturellen Zentrums DemoZ aus Ludwigsburg, dass es in seinem Gemeinnützigkeitsstreit Untätigkeitsklage eingereicht hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
“Der Fall des kleinen, ehrenamtlich betriebenen soziokulturellen Zentrums DemoZ zeigt die weiter bestehenden Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht auf. Der Fall ist lediglich die Spitze eines weitgehend verborgenen Eisberges. Die Bundesregierung muss zum Schutz von zivilgesellschaftlichem Engagement zügig die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen:
‘Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.’ Weiterlesen
Gemeinnützigkeitsrecht ist kein Organisations-Strafrecht
Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit von Greenpeace
Zu den Forderungen aus CDU und CSU, Greenpeace Deutschland den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
“Die Forderungen von Friedrich Merz und Markus Blume zeigen, dass es bei der Gemeinnützigkeit um weit mehr als Steuerrecht geht. Mit der Steuerrechts-Behauptung werden die Vorschläge unserer Allianz für nötige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht immer wieder abgebügelt.
Gleichzeitig verpassen es CDU und CSU erneut, sich systematisch Gedanken zur Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Demokratie zu machen – und auch zu eventuellen Grenzen von Engagement. Der bekannt gewordene Entwurf ihres Wahlprogramms enthält dazu nichts.
Der Ruf nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit ist ein Ruf nach Bestrafung. Damit wird das Gemeinnützigkeitsrecht zum Organisationsstrafrecht, zum Spezial-Strafrecht für zivilgesellschaftliche Organisationen – während die Koalition von CDU, CSU und SPD es nicht schaffte, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Wir würden uns freuen, mit der CDU in ein ernsthaftes Gespräch über Gemeinnützigkeit zu kommen. Unserer Einladung dazu nach den unsäglichen Parteitags-Beschlüssen der CDU zur Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat die Partei leider nicht beantwortet.”
VVN-BdA wieder gemeinnützig, aber Problem Beweislastumkehr bleibt
Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
Die Bundesvereinigung der VVN-BdA hat mitgeteilt, dass die Berliner Finanzverwaltung nun die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2019 anerkannt hat. Der Aberkennungsbescheid für die Jahre 2016 bis 2018 besteht weiter. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
“Es ist gut, dass die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) nun wieder gemeinnützig ist. Doch das Problem löst der Bescheid nicht.
Es darf nicht sein, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins von politischen Bewertungen abhängig ist. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen der Rechtsordnung und der Menschenrechte bewegen. Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach muss anders als bei einem Vereinsverbot nicht die Exekutive beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips. Zudem weiß der betroffene Verein gar nicht, welche Beweise er widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung.
Finanzamt meint, Change.org fördert nicht nur Demokratie
Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeit des Change.org-Vereins
Zur Mitteilung des deutschen Change.org-Vereins, dass das Finanzamt ihm nun nach zwei Jahren Warten die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
“Die bekannt gewordenen Gemeinnützigkeits-Fälle wie Change.org, Attac, DemoZ, Finanzwende oder VVN-BdA sind nur die Spitze des Eisbergs. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland, aber beim Engagement für Demokratie und Menschenrechte oft mehr Hürde als Hilfe. Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2020 die Chance verpasst, mit dem Jahressteuergesetz das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen. Es fehlen immer noch Zwecke und Klarstellungen zu politischer Einmischung. Deshalb sind viele Vereine und Stiftungen verunsichert und bleiben still. Nicht jeder gemeinnützige Verein hat die Kraft, sich mit dem Finanzamt zu streiten und damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Viele Vereine können einen Verlust der Gemeinnützigkeit keinesfalls riskieren. Deshalb streitet der Change.org-Verein stellvertretend für viele und verdient dafür Respekt.
Hohes Risiko der Gemeinnützigkeit schadet der Gesellschaft
Die Bürgerbewegung Finanzwende plant den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit. Dieser Schritt ist selten, doch die Risiko-Abwägungen davor sind Alltag bei vielen gemeinnützigen Vereinen: Soll eine sinnvolle, selbstlos die Allgemeinheit fördernde Aktivität durchgeführt werden oder lieber nicht, weil sie den Status der Gemeinnützigkeit gefährden könnten? So eine Aktivität kann etwa der Aufruf eines Sportvereins sein, anlässlich des Jahrestags des rassistischen Anschlags von Hanau zu demonstrieren. Oder das politische Engagement eines Umweltvereins für seine Ziele. Oder wenn ein Jugendverband über den Bereich von eindeutig nur Jugendliche betreffende Themen hinaus aktiv werden will, etwa zum Wahlrecht. Die Anlässe sind vielfältig.
Bundestag debattiert Gemeinnützigkeit: Streichung Beweislastumkehr
Im Bundestag gab es erneut eine Debatte zur Gemeinnützigkeit. Die lebendige Debatte am 13. März streifte viele Aspekte und zeigte, dass die Abgeordneten nach und nach die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Probleme verstehen – aber auch, dass dieser Weg noch nicht zu Ende gegangen ist. Anlass war ein Antrag der Linkspartei. Sie will aus der Abgabenordnung die Beweislastumkehr streichen. Diese Umkehr gilt bisher, wenn eine gemeinnützige Organisation in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch aufgeführt wird. Diese Streichung fordert auch die Allianz. Der Antrag wird nun weiter im Finanzausschuss beraten. Weiterlesen
Was das neue Attac-Urteil bedeutet
Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen. Weiterlesen
Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac
- Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
- Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit
Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.
Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen. Weiterlesen