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Schlagwort: Aberkennung

Hohes Risiko der Gemeinnützigkeit schadet der Gesellschaft

Die Bürgerbewegung Finanzwende plant den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit.  Dieser Schritt ist selten, doch die Risiko-Abwägungen davor sind Alltag bei vielen gemeinnützigen Vereinen: Soll eine sinnvolle, selbstlos die Allgemeinheit fördernde Aktivität durchgeführt werden oder lieber nicht, weil sie den Status der Gemeinnützigkeit gefährden könnten? So eine Aktivität kann etwa der Aufruf eines Sportvereins sein, anlässlich des Jahrestags des rassistischen Anschlags von Hanau zu demonstrieren. Oder das politische Engagement eines Umweltvereins für seine Ziele. Oder wenn ein Jugendverband über den Bereich von eindeutig nur Jugendliche betreffende Themen hinaus aktiv werden will, etwa zum Wahlrecht. Die Anlässe sind vielfältig.

Bundestag debattiert Gemeinnützigkeit: Streichung Beweislastumkehr

Im Bundestag gab es erneut eine Debatte zur Gemeinnützigkeit. Die lebendige Debatte am 13. März streifte viele Aspekte und zeigte, dass die Abgeordneten nach und nach die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Probleme verstehen – aber auch, dass dieser Weg noch nicht zu Ende gegangen ist. Anlass war ein Antrag der Linkspartei. Sie will aus der Abgabenordnung die Beweislastumkehr streichen. Diese Umkehr gilt bisher, wenn eine gemeinnützige Organisation in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch aufgeführt wird. Diese Streichung fordert auch die Allianz. Der Antrag wird nun weiter im Finanzausschuss beraten.

Was das neue Attac-Urteil bedeutet

Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen.

Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac

  • Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

Finanzamt: Change.org fördert nur Einzelinteressen

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins

  • Finanzamt Berlin meint, der Change.org-Verein fördere nicht Allgemeinheit, sondern Einzelinteressen
  • Spender können wegen fehlendem Bescheid Spenden nicht geltend machen
  • Bundestag und Finanzministerium müssen Rechtssicherheit schaffen

Zum aktuellen Bericht des “Spiegel” über die Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen:

“Die bekannt gewordene Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit des Change.org-Vereins (neue Website: verein.innn.it) zeigt, dass die politische Einmischung gemeinnütziger Organisationen auf höchst gefährlichem Grund geschieht. Nach Attac, Campact, DemoZ und der VVN-BdA ist dies nun der fünfte in diesem Jahr bekannt gewordene Fall. Der Bundestag muss dringend Rechtssicherheit für das selbstlose Engagement für Demokratie, Menschenrechte und weitere wichtige Anliegen schaffen. Im Gesetz fehlen klare Zwecke für die Förderung von Demokratie und Grundrechten. Es fehlt eine Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen diese und andere Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen dürfen.

VVN-BdA verliert Gemeinnützigkeit: Beweislastumkehr widerspricht Rechtsstaats-Prinzip

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

  • Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig
  • Formelle Regelung in § 51 der Abgabenordnung muss gestrichen werden
  • Beweis der Verfassungstreue ist nicht möglich

Zur heutigen Mitteilung, dass das Finanzamt Berlin den Status der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

“Der Fall der VVN-BdA zeigt erneut Probleme im Recht der Gemeinnützigkeit. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach müssen nicht Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips.

Kulturzentrum in Ludwigsburg verliert Gemeinnützigkeit

Gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” und des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ)

  • Kleiner Verein in Baden-Württemberg verliert Gemeinnützigkeit
  • Finanzamt orientiert sich an Attac-Urteil: “zu politisch”
  • “Ohne Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht”
  • Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen

Das Attac-Urteil wirkt auch auf kleine Vereine: Das örtliche Finanzamt hat dem soziokulturellen Zentrum “Demokratisches Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung” (DemoZ) aus Baden-Württemberg am 24. Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das gab der Verein am Montag während einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt. “Seit 40 Jahren bietet das DemoZ einen für alle Menschen offenen sozialen Treffpunkt mit zahlreichen Kultur- und Politikangeboten. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht”, erklärte Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. “Für das kulturelle Leben in der Stadt ist ein vielfältiges, für alle zugängliches Programm entscheidend. Dazu trägt das DemoZ durch das meist kostenlose Programm bei. Der Wegfall eines solchen Zentrums ist ein fatales Zeichen für die kulturelle und soziale Entwicklung.”

Campact-Fall zeigt, dass Zwecke im Gesetz fehlen

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

Zur heutigen Mitteilung von Campact, dass das Finanzamt dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

“Der Fall Campact zeigt, dass die Sorge tausender Vereine und Stiftungen seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) berechtigt ist. Der Bundestag muss zügig Rechtssicherheit schaffen und das gemeinnützige Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit absichern. Der Gesetzgeber muss eindeutig sagen, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Dazu müssen Demokratie und Grundrechte gehören.

Attac-Urteil trifft weitere Vereine

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Attac-Urteil trifft nun weitere Vereine
  • Bundestag muss Engagement mit Klarstellungen schützen
  • Große Probleme für kleine Vereine

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit hat Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nachdem das Bundesfinanzministerium das Attac-Urteil amtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte. Das zuständige Finanzamt droht dem örtlichen Verein nach der turnusmäßigen Prüfung der “tatsächlichen Geschäftsführung” an, die Gemeinnützigkeit nicht zu bestätigen, und bezieht sich ausdrücklich auf das Attac-Urteil.

Gemeinnützigkeit von cnetz: Anders gelagert als Attac

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeit des Vereins “cnetz”

Zu berichten, dass der CDU-nahe Verein “cnetz” die Gemeinnützigkeit verliert, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 120 Vereinen und Stiftungen:

Die Probleme von cnetz zeigen Mängel im Gemeinnützigkeitsrecht, aber auch nötige Abgrenzungen. Die CDU hat sich bisher neuen gemeinnützigen Zwecken verweigert. Hoffentlich ist sie nun bereit, diese Diskussion zu führen.