Bundestag debattiert Gemeinnützigkeit: Streichung Beweislastumkehr

Im Bundestag gab es erneut eine Debatte zur Gemeinnützigkeit. Die lebendige Debatte am 13. März streifte viele Aspekte und zeigte, dass die Abgeordneten nach und nach die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Probleme verstehen – aber auch, dass dieser Weg noch nicht zu Ende gegangen ist. Anlass war ein Antrag der Linkspartei. Sie will aus der Abgabenordnung die Beweislastumkehr streichen. Diese Umkehr gilt bisher, wenn eine gemeinnützige Organisation in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch aufgeführt wird. Diese Streichung fordert auch die Allianz. Der Antrag wird nun weiter im Finanzausschuss beraten.

Martina Renner von der Linkspartei erklärte: “Unser Vorschlag ist einfach: Streichen wir den Satz der Abgabenordnung, der die Geheimdienste dazu ermächtigt, der Zivilgesellschaft großen Schaden zuzufügen.” Anlass und Beispiel war die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA).

Im Bundestag sprachen sich alle anderen Fraktionen dagegen aus, diese Verfahrensregel in § 51, Absatz 3 der Abgabenordnung zu streichen. Nach geltender Rechtslage reicht es für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, wenn eine Organisation in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch eingestuft wird. Auch Redner*innen von SPD, Grünen und FDP verwiesen darauf, dass die Feststellung des Verfassungsschutzes widerlegbar sei. Doch tatsächlich werden keine Fakten genannt, die widerlegt werden können, sondern es geht um eine Bewertung. Ein Verein muss quasi beweisen, dass er auf dem Boden der Grundsätze des Grundgesetzes steht – das ist quasi nicht möglich, ist auf jeden Fall eine Jahre dauernde, aufwendige und teure Belastung. Rechtsstaatlich wäre, dass der Staat seinen Vorwurf beweisen muss. Nur dann kann der Beweis widerlegt werden.

Verwechslungen bei CDU und CSU

Sebastian Brehm von der CDU/CSU verteidigt den Satz “Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt.” Diesen Satz 1 in § 51, Absatz 3 der Abgabenordnung wollte weder die Linkspartei streichen, noch fordern wir dies. Es geht lediglich um die Verfahrensfrage, wie diese Verfassungs- und Demokratie-Feindlichkeit rechtsstaatlich festgestellt werden kann.

Brehm verwechselte zudem das Vereinsverbot mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Damit zeigte er ungewollt den Kern des Problems auf. Er führte die Plattform Linksunten.Indymedia als Beispiel dafür auf, warum der Entzug der Gemeinnützigkeit für Extremisten richtig sei. Tatsächlich wurde diese Plattform aber auf Basis des Vereinsgesetzes verboten. Ein solches Verbot für Vereinigungen aller Art sprechen die Innenminister*innen aus. Es ist wirksamer als der Entzug der Gemeinnützigkeit. Es muss ausreichend begründet sein, damit es vor Gericht Bestand hat, während der Verfassungsschutz den Extremismus lediglich behauptet und Vereine kaum eine Möglichkeit haben, das Gegenteil zu beweisen.

SPD und Grüne wollen Schranke gegen Demokratie-Feinde

Redner*innen von SPD und Grünen lehnten den Vorstoß ab, um vor allem rechtsextremen Kräften keine Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung anzubieten. Dennoch sehen sie Probleme – etwa den quasi möglichen politischen Eingriff in die Gemeinnützigkeit durch den Verfassungsschutzbericht. Michael Schrodi von der SPD sagte: “Ich persönlich halte die Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht für falsch; am Grundsatz aber, dass extremistisch eingestufte Organisationen nicht gemeinnützig sind, halten wir fest.” Er kritisierte in dem Zusammenhang auch andere politische Eingriffe wie etwa die Forderung der CDU, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

Brehm (CDU/CSU) verteidige die Verfahrensregel auch so: “Eine Alternative wäre, dass jemand anderes als der Verfassungsschutz entscheidet, ob eine Organisation verfassungsfeindlich ist, … zum Beispiel das Finanzamt.” Aus unserer Sicht wäre das passender, natürlich müsste das Finanzamt dazu ausreichend ausgestattet werden, um etwa mit Hilfe eines Beirats Demokratiefeinde tatsächlich zu erkennen.

Grüne sehen Problem im Verfassungsschutz

Lisa Paus von den Grünen erklärte: “Das Problem ist eben weniger die Abgabenordnung. Das Problem ist die Entscheidung bzw. der Bericht des Verfassungsschutzamtes in Bayern.” Sie forderte: “Lassen Sie uns stattdessen darüber reden, worum es eigentlich geht, nämlich um die Reform des Verfassungsschutzes. ” Sie schlug dazu eine Zweiteilung in ein “Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr” sowie ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung vor. Welcher Teil davon dann für die Finanzämter die Extemismus-Entscheidung trifft, sagte sie nicht.

Wenige Tage zuvor hatte das Bundesfinanzministerium eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu dem Themenkomplex umfassend beantwortet . In der Antwort erklärt die Bundesregierung das Verfahren rund um den Entzug Gemeinnützigkeit wegen der Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht. Sie verweist auf die Zuständigkeit der Länder und versucht, jede Bewertung sowohl Bayerns bezüglich des Verfassungsschutzberichts als auch Berlins zur Finanzamt-Entscheidung zu vermeiden. Eine gewisse Distanzierung lässt sich herauslesen bei der wiederholten Betonung, dass der bloße Verdacht auf Extremismus nicht reiche, sondern eine ausdrückliche Einstufung als extremistisch. Das tut der bayerische Verfassungsschutz jedoch nicht.

Regierung umgeht bessere Ausstattung der Finanzämter

Die Regierung erklärt den Sinn der Verfahrensregel damit, “die Verfassungsschutzbehörden als sachnähere Instanz über Extremismusfragen entscheiden zu lassen”. Die Finanzverwaltung verfüge nicht über die nötigen Möglichkeiten und die fachliche Expertise. Damit zieht die Bundesregierung freilich die falschen Schlüsse. Sie könnte auch stattdessen für eine entsprechende Ausstattung der Finanzämter werben – die allerdings tatsächlich in der Verantwortung der Länder liegt.

In ihrer Antwort auf die Anfrage äußert sich die Bundesregierung auch zu politischen Mitteln und sagt: “Politisches Engagement und Gemeinnützigkeit schließen sich nicht aus.”