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Kategorie: Politik

EU kritisiert ausbleibende Reform Gemeinnützigkeit

In ihrem vierten Rechtsstaatsbericht drängt die EU-Kommission erneut auf eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Mahnungen werden pochender. Deutlich herauszulesen ist die Unzufriedenheit, dass die vorigen Empfehlungen zum Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht beachtet wurden.

Zu den fünf Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit gehören neben der Berücksichtigung europäischer Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht die Finanzierung des Justizsystems, die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Regelungen zum “Drehtüreffekt” und Informationsrechte für Journalist:innen.

Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact haben wir zu unseren drängendsten Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht und dem Koalitionsvertrag folgend aufgeschrieben, wie dafür Gesetzes-Formulierungen aussehen könnten, warum das wichtig ist und warum diese Formulierungen funktionieren:
Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht

Eigenes Gesetz für Parteistiftungen ist Chance für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum kommenden Gesetz für Parteistiftungen

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
  • Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag ein Gesetz zur Finanzierung der parteinahen Stiftungsvereine verabschieden muss, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Dieses Urteil ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Ein eigenes Gesetz für die parteinahen Stiftungen (die meist als eingetragener Verein organisiert sind) würde deutlich machen, dass diese Organisationen und gemeinnützige Organisationen weder gleich noch ähnlich sind. Tatsächlich sind diese parteinahen Vereine als gemeinnützig anerkannt, unter anderem, damit Spenden steuergegünstigt und Erbschaften steuerfrei sind. Doch gemeinnützige Vereine haben keine Parteiennähe. Sie sind themenorientiert. Sie haben durch den Status der Gemeinnützigkeit noch lange nicht Anspruch auf staatliche Fördermittel.

Demokratiefördergesetz auf dem Weg

Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 den Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)” beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz abgegeben. Jetzt muss die Bundesregierung noch auf die Stellungnahme reagieren. Dann geht das gesamte Paket in den Bundestag. Der Bundesrat muss nicht zustimmen und hat keine Einspruchsrechte. Voraussichtlich wird das Gesetz im März im Bundestag beraten und bis zum Sommer 2023 beschlossen.

Demokratiefördergesetz geht in die Endrunde

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben einen Referent:in-Entwurf für das geplante Demokratiefördergesetz erstellt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit weiteren Ministerien abgestimmt, aber soll am 14. Dezember im Kabinett beschlossen werden. Danach geht er in den Bundestag und soll Anfang 2023 dort beschlossen und Gesetz werden. Wir haben zum Entwurf eine Stellungnahme eingereicht, die sich vor allem mit Fragen zur Gemeinnützigkeit befasst – denn diesen Status setzt der Entwurf als Fördervoraussetzung.

EU-Kommission widmet sich europäischem Vereinsrecht

Im zweiten Quartal 2023 möchte sich die Europäische Kommission dem Europäischen Vereinsrecht widmen. So steht es auf Seite 9 im Kommissions-Arbeitsplan für 2023. Dem Vernehmen nach soll der Prozess bereits Ende 2023 abgeschlossen sein mit Entscheidungen auch im Europäischen Parlament. Noch ist offen, welchen Weg die Kommission einschlagen wird.

Ampelkoalition: Nächste Schritte in Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die Ampel-Koalition ist mehr als 100 Tage im Amt und mit vielfältigen besonderen Herausforderungen konfrontiert, von der anhaltenden Corona-Krise bis zum russischen Krieg gegen die Ukraine. Dennoch arbeitet sie ihren Koalitionsvertrag ab. Bei den vereinbarten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht ist noch nicht viel passiert. Im Gegenteil teilt die Bundesregierung am 7. April 2022 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage mit, dies werde “in der laufenden Legislaturperiode geprüft”; “genauer Inhalt und Zeitplan stehen noch nicht fest”.

Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz

Mit untenstehender Stellungnahme (hier als PDF) hat sich die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zum Diskussionspapier zum geplanten Demokratiefördergesetz der Bundesministerinnen Nancy Faeser (Bundesministerium des Inneren – BMI) und Anne Spiegel (Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ) geäußert.

Europäische Initiative zum Vereinsrecht

Wer sich innerhalb der EU über Ländergrenzen hinweg engagieren möchte, findet bisher keine passende Rechtsform dafür. Dies möchte Sergey Lagodinsky, Mitglied des Europäischen Parlaments, ändern. Kommende Woche wird sein Bericht im Europäischen Parlament diskutiert, mit dem er einerseits die Einführung eines europäischen Vereinsstatuts empfiehlt (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über ein Statut für einen Europäischen Verein) und andererseits einen Entwurf für eine Mindeststandardrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über gemeinsame Mindeststandards für Organisationen ohne Erwerbszweck in der Europäischen Union).

Was im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Die neue Regierungskoalition nimmt sich mehr Fortschritt vor – auch bei Gemeinnützigkeit und der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen hier wichtigste Aussagen zusammen. Auf den Koalitionsvertrag haben sich die Spitzen der Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 geeinigt, die Parteien haben in Parteitagen bzw. Abstimmungen zugestimmt. Alle Seitenzahlen beziehen sich auf diese PDF (gedruckte Seitenzahlen, nicht PDF-Seiten).

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