Stand der Gemeinnützigkeit von Attac: Entscheidung Anfang 2019

Der Bundesfinanzhof wird Anfang 2019 über die Revision im Fall Attac entscheiden. Bis dahin ist Attac formell weiter nicht gemeinnützig. Zuvor hatte das Hessische Finanzgericht die Gemeinnützigkeit bestätigt. Die Revision wurde auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums eingelegt. Während der Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts Anfang November 2018 erklärte der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats, das Revisions-Urteil ergehe Anfang 2019. Den aktuellen Stand zum Gemeinnützigkeits-Verfahren von Attac und die wichtigsten Texte dazu haben wir hier zusammengestellt: http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/attac/

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Beschwerde des Finanzamts angenommen, mit dem das Amt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums gegen das Urteil auf Gemeinnützigkeit vorging. Damit ist Attac weiter offiziell nicht gemeinnützig. Es begann ein Revisionsverfahren (Az. V R 60/17). Der Streit um die Gemeinnützigkeit geht 2019 ins sechste Jahr – und muss mit der BFH-Entscheidung nicht unbedingt enden. Möglich ist, dass das Bundesgericht die Entscheidung zurück ans Finanzgericht gibt, falls weitere Sachverhalte zu ermitteln sind. Das Bundesgericht gibt dann Vorgaben, was zu ermitteln ist und wie das Gesetz auszulegen ist. Möglich ist aber auch, dass der BFH endgültig entscheidet.

Der BFH wird in dem Verfahren grundsätzliche Aussagen zur Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts machen, voraussichtlich unter anderem zu Zwecken wie politischer Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens, zu politischer Einflussnahme und einer politisch-ethischen Grundhaltung sowie zum Unterschied zwischen Parteien und gemeinnützigen Organisationen.

Das Urteil kann dadurch Anlass für Gesetzesänderungen sein.