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Pressemitteilung: Finanzamt Berlin stellt Gemeinnützigkeit der VVN-BdA infrage

  • Politische Betätigung in Einklang mit den Satzungszwecken gefährdet nicht die Gemeinnützigkeit
  • Wehrhafte Demokratie braucht ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht

Wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) heute bekanntgab, fordert das Berliner Finanzamt für Körperschaften I eine vorzeitige Abgabe ihrer Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025. Das Finanzamt habe darauf hingewiesen, dass die Gemeinnützigkeit der Organisation in Bezug auf „politische Betätigung“ zu prüfen sei. Konkret werden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Kampagne zum AfD-Verbot genannt. Die VVN-BdA ist Mitgliedsorganisation der Allianz Rechtssicherheit.

Aus Sicht der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. darf das öffentliche Einstehen für die Prüfung des Verbots einer erwiesenermaßen verfassungswidrigen Partei nicht gemeinnützigkeitsgefährdend sein. Der Schutz von Grundrechten und das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind Anliegen zum Schutz der Demokratie und damit der Allgemeinheit. Zuletzt hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte ein Gutachten veröffentlicht, wonach ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich erfolgreich wäre. Auch nach Einschätzungen des Bundes- und der Landesämter für Verfassungsschutz gilt die Partei als Verdachtsfall und teilweise als gesichert rechtsextremistisch.

Die VVN-BdA wurde von Hinterbliebenen der Opfer des Naziregimes und von Widerstandskämpfer*innen gegründet und verfolgt laut Satzung „insbesondere die Förderung des Friedens, der Völkerverständigung und die Förderung der Fürsorge für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte und deren Angehörige“ . Der notwendige Bezug ihrer Tätigkeiten im Rahmen einer AfD-Verbots-Kampagne zu den Satzungszwecken ist daher eindeutig gegeben.

„Ein solches Schreiben vom Finanzamt ist massiv verunsichernd und schränkt die Handlungsspielräume zivilgesellschaftlich Engagierter, die sich für eine demokratische, offene und freie Gesellschaft einsetzen, ein. Wir brauchen von der Bundesregierung dringend ein klares Bekenntnis zu einer Zivilgesellschaft, die politisch Haltung zeigt“, so Dr. Marie Wachinger, Vorständin der Allianz Rechtssicherheit. „Viele Aktive betreiben aus Angst vor der Aberkennung der Gemeinnützigkeit Selbstzensur, anstatt sich im Sinne ihrer Ziele öffentlich zu positionieren. Das ist ein Alarmsignal für unsere wehrhafte Demokratie. Die Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend beendet werden.“

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein Zusammenschluss von mehr als 240 Vereinen und Stiftungen und setzt sich seit 2015 für die rechtliche Absicherung gemeinnütziger Organisationen ein, vernetzt und berät diese. Sie fordert ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das Klarheit und Sicherheit schafft. Zu ihren Mitgliedern zählen große NGOs ebenso wie kleine, regional tätige Vereine, die in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Menschenrechte, Umweltschutz, Bildung, Entwicklungspolitik und Kultur aktiv sind.

Kontakt: info@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de