Zivilgesellschaftlicher Protest gehört zur Demokratie

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

Zu den Attacken der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament gegen die gestrigen Demonstrationen zur EU-Urheberrrechtsreform (siehe https://twitter.com/CDU_CSU_EP/status/1109467763825889281) erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

“Sich für oder gegen geplante oder bestehende Gesetze einzusetzen, ist selbstverständlicher Teil einer Demokratie. Diese Teilnahme an der politischen Willensbildung ist nicht Parteien vorbehalten. Wer unabhängigen Bürgerinnen und Bürgern oder zivilgesellschaftlichen Organisationen dieses Recht absprechen will, stellt sich in eine Reihe mit autoritären Regimes.

Um das Recht auf Protest zu verteidigen, ist es nicht nötig, die Forderungen der Protestierenden zu teilen. EU-Parlamentarier sollten wissen, dass die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen als unabhängiger Wächter staatlicher Institutionen und als Themenanwalt auf europäischer Ebene und insbesondere in den osteuropäischen Transformationsstaaten anerkannt ist. Deutschland hinkt mit seinem Gemeinnützigkeitsrecht eher hinterher.

Morddrohungen und Gewaltaufrufe gehören natürlich nicht in die politische Auseinandersetzung. Die Kontrolle unlauterer Methoden ist einfacher, wenn sich selbstlos politisch einmischende Organisationen gemeinnützig sein können statt aus diesem Status gedrängt zu werden.

Wer die Finanzierung politischer Einmischung offenlegen will, sollte sich offensiv für ein Lobbyregister einsetzen, dass neben zivilgesellschaftlichen Organisationen auch Berufsverbände und andere Lobby-Organisationen treffen würde. Vermutlich wäre die Überraschung bei CDU und CSU groß, mit wie wenig Geld aus vielen einzelnen Spenden selbstlose Einmischung finanziert ist. Denn der Großteil dieses Engagement geschieht unbezahlt.

Allen demokratischen Regierungen ist zu empfehlen, die Aussage des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde an jede Amtstür zu schreiben: ‘Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.'”

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.