Es wird immer deutlicher, dass es bei den Problemen politischer Einmischung und Gemeinnützigkeit nicht nur um Attac und Campact geht. In diesem Jahr wurden bisher fünf Fälle öffentlich. Vermutlich steigt (noch) nicht die Zahl, sondern der Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen. Die öffentliche Debatte führt auch dazu, dass Vereine in den Fokus der Finanzämter geraten – aber auch zu politischen Reaktionen. Unter anderem haben der SPD-Bundesparteitag und das Land Bremen klare Beschlüsse gefasst, die unsere Forderungen aufgreifen.
Schlagwort: Hessen
Am morgigen Donnerstag, 29. Juni, gegen 10 Uhr wird der Hessische Landtag in einer aktuellen halben Stunde erneut über Attac und Gemeinnützigkeit diskutieren. Die Linkspartei im Landtag fordert, die Landesregierung solle den Einsatz von Attac für hessische Verfassungsziele wie Solidarität und gerechte Besteuerung anerkenn. Anlass ist, dass entgegen eines Urteils des Hessischen Finanzgerichts Attac weiter nicht offiziell gemeinnützig ist, da das Bundesfinanzministerium das Urteil vor dem Bundesfinanzhof anfechten lässt.
Aktualisierung 30. September 2017:
- Videos der Landtagsdebatte und hier
- Protokoll (folgt)
- Gegenantrag der Regierungsparteien CDU und Grüne
Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” vom 18. Mai 2017
- Bundesweisung zur Gemeinnützigkeit von Attac ist politisch motiviert
- Politik muss Abgabenordnung klar formulieren
Zur Nachricht, dass das Frankfurter Finanzamt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums gegen die erfolgreiche Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit vorgeht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.:
“Wenn der Bundesfinanzminister klären will, was gemeinnützig ist und was nicht, dann soll er für eine klar formulierte Abgabenordnung sorgen, damit der Streit darum nicht zu Lasten bürgerschaftlichen Engagements vor Gericht landet. Es ist eine politische Frage, wie Bundestag und Bundesregierung beurteilen, welche Rolle selbstlose Gruppen und Organisationen in einer liberalen Demokratie spielen. Was zum gemeinnützigen Zweck ‘Förderung des demokratischen Staatswesens’ gehört, ist eine Grundsatzfrage. Die muss in der politischen Arena geklärt werden, nicht vor Gericht.”
Am morgigen Donnerstag (14. Juli) debattiert der Hessische Landtag ca. 17:30 Uhr (aktualisiert 14.7.) über die Definition der Gemeinnützigkeit und nötigen Reformbedarf. Anlass ist ein bereits zwei Monate alter Antrag der SPD-Fraktion.
Die Debatte ist recht kurzfristig in der Tagesordnung hinaufgeklettert, offenbar, weil die Regierungsparteien CDU und Grüne nun zur Debatte bereit sind, indem sie einen eigenen Antrag vorgelegt haben: “Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen betreffend ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen.”
Zuletzt hatten die beiden Regierungsparteien dazu einen Berichtsantrag gestellt, auf den das Finanzministerium antwortete: Kein Änderungsbedarf. Ob die Parteien durch die Debatte und auch die Große Anfrage der Grünen im Bundestag hinzu gelernt haben?
Dr. Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata-Institut hat sich für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) mit dem Antrag der hessischen SPD zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts beschäftigt. (Mehr zum Antrag der SPD hier.)
Er stellt richtig fest, dass der Antrag im Hessichen Landtag nur geringe Aussichten hat, “für die Landesregierung handlungsleitend zu werden” und kritisiert handwerkliche Mängel iwe “zum Teil nicht sonderlich sorgfältige Formulierungen”, hält jedoch fest, dass die SPD mit dem Antrag wichtige Denkanstöße gibt, denn der Antrag sei “in der Sache … ebenso richtig wie wichtig”. Das freut uns besonders, denn die SPD hat in dem Antrag die beiden Hauptforderungen der Allianz übernommen. Strachwitz fordert, den Antrag der SPD ernst zu nehmen als “Anlass für eine grundsätzliche Diskussion darüber .., was wir denn gemeinnützig nennen. Diese Debatte müssen wir nämlich dringend führen.”
Er hält es für nötig, einen sicheren Rechtsrahmen für Organisationen der Zivilgesellschaft und “ihren politischen Mitgestaltungsauftrag” zu schaffen. Dies müsse per Gesetz geregelt werden. Strachwitz erinnert daran, dass die aktuellen Regelungen “einem modernen Verständnis von einer offenen demokratischen Gesellschaft unvereinbar” sind. “Selbstermächtigte und -organisierte Themenanwälte und Wächter sind heute ebenso wichtig wie Dienstleister, Selbsthilfeorganisationen, Solidarität und Gemeinschaft stiftende Vereinigungen und Orte der politischen Deliberation. Dass besonders letztere denen ein Dorn im Auge sind, die um ihre Gestaltungsmacht fürchten müssen, ist nachvollziehbar, aber demokratietheoretisch dennoch nicht akzeptabel.”
Der SPD-Antrag wird nun voraussichtlich in der kommenden Woche im Hessischen Landtag in erster Lesung behandelt und dann in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.
Die SPD-Fraktion hat vergangene Woche im Hessischen Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem unsere beiden Hauptforderungen umgesetzt würden, nämlich einerseits die Aufnahme zusätzlicher Zwecke wie Förderung der Menschenrechte, Durchsetzung der Grundrechte oder sozialer Gerechtigkeit, andererseits die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich selbstverständlich auch politischer Mittel zur Verfolgung ihrer Zwecke bedienen können. Damit erkennt die SPD unsere Forderungen als richtig und notwendig an.
Der Antrag (Drucksache 19/3360) soll am 19. Mai im Landtag behandelt werden. Voraussichtlich wird er ohne Aussprache in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Anzunehmen ist, dass sich die SPD als Oppositionspartei damit im Hessischen Landtag nicht durchsetzen wird. Wir gehen davon aus, dass die SPD die Forderungen auch an anderer Stelle erhebt, etwa in den Ländern, in denen sie als Regierungspartei beteiligt ist oder in Gesprächen mit ihren Koalitionspartnern von CDU und CSU im Bundestag bzw. in der Bundesregierung.
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aus CDU und Grünen aufgefordert, sich auf Bundesebene für die formulierte Gesetzesänderung einzusetzen sowie dafür, im Anwendungserlass zur Abgabenordnung diese Formulierung aufzunehmen: “Eine politische Tätigkeit ist danach unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit mit einer politischen, aber nicht parteipolitischen Zielsetzung verbunden ist.” Die Einschränkung zur parteipolitischen Tätigkeit findet sich bereits im Gesetz in §55, Absatz I, Ziffer 1, Satz 3.
(Siehe zu diesem Antrag auch: http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/strachwitz-debatte-ueber-gemeinnuetzigkeitsrecht-muss-gefuehrt-werden/)
Allianz fordert Gesetzesänderung: Gemeinnützigkeitsrecht muss Attac und anderen aktiven Vereinen Sicherheit geben
Das Finanzamt Frankfurt verweigert dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac weiterhin die Gemeinnützigkeit. Wie Attac jetzt mitteilte, hat das Finanzamt den Einspruch des Trägervereins gegen den aberkennenden Bescheid abgelehnt.
“Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht sofort ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu einer starken Demokratie beitragen, dürfen nicht länger Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es gibt einen gesellschaftlichen und politischen Konsens, dass zivilgesellschaftliches Engagement auch politisch sein darf. Das Gesetz bildet diesen Konsens nicht ab, es ist unklar und widersprüchlich”, erklärt dazu Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”.
Die Landtagsfraktion der Grünen in Hessen lädt zu einem Fachgespräch über Probleme und Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts ein, mit auf dem Podium sitzt Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, außerdem Prof. Jürgen Marten von Transparency International, Tim Maciejewski (Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School in Hamburg) und Lisa Paus, steuerpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion.
Die Veranstaltung am Montag, 30. November 2015, dauert von 16 bis 19 Uhr, Ort ist Raum 118S im Hessischen Landtag (Schlossplatz, Wiesbaden).
Bündnis 90/Die Grünen knüpfen mit ihrer Veranstaltung auch an den Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac und Dona Carmen durch das Finanzamt Frankfurt an und stellen fest, “dass das Gemeinnützigkeitsrecht auf Bundesebene aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse möglicherweise nicht mehr widerspiegelt.” Das Verständnis von Gemeinnützigkeit soll aus unterschiedlicher Sicht betrachtet werden, Reformmöglichkeiten sollen diskutiert werden. Dabei setzt die Landtagsfraktion für das Gespräch einen Schwerpunkt auf die Abgrenzung zu interessengeleiteter Lobbyarbeit zum Beispiel durch Wirtschaftsverbände sowie zu demokratiefeindlichen und extremistischen Positionen. Diskutiert werden soll auch über Transparenz-Standards für gemeinnützige Institutionen.
Um Anmeldung wird gebeten unter Telefon 0611-350 598.