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Schlagwort: Hessischer Landtag

29. Juni 2017: Aktuelle Stunde im Hessischen Landtag

Am morgigen Donnerstag, 29. Juni, gegen 10 Uhr wird der Hessische Landtag in einer aktuellen halben Stunde erneut über Attac und Gemeinnützigkeit diskutieren. Die Linkspartei im Landtag fordert, die Landesregierung solle den Einsatz von Attac für hessische Verfassungsziele wie Solidarität und gerechte Besteuerung anerkenn. Anlass ist, dass entgegen eines Urteils des Hessischen Finanzgerichts Attac weiter nicht offiziell gemeinnützig ist, da das Bundesfinanzministerium das Urteil vor dem Bundesfinanzhof anfechten lässt.

Aktualisierung 30. September 2017:

Hessischer Landtag debattiert Gemeinnützigkeit

Der hessische Landtag debattierte am 14. Juli 2016 über Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung. Ursprünglicher Anlass war ein Antrag der SPD-Fraktion “betreffend Definition der Gemeinnützigkeit”, mit dem die SPD die Umsetzung der zwei Hauptforderungen der Allianz fordert. Einen Tag vor der Debatte brachten die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne einen eigenen Antrag ein mit dem Titel “Ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen” (Drucksache 19/3360). Beide Anträge wurden in den Haushaltsausschuss verwiesen, die Debatte wird weiter gehen. Die Debatte ist auf dem YouTube-Kanal des Landtags nachzuhören. Das Protokoll wird hier zu finden sein.

14.7.: Gemeinnützigkeits-Debatte im Hessischen Landtag

Am morgigen Donnerstag (14. Juli) debattiert der Hessische Landtag ca. 17:30 Uhr (aktualisiert 14.7.) über die Definition der Gemeinnützigkeit und nötigen Reformbedarf. Anlass ist ein bereits zwei Monate alter Antrag der SPD-Fraktion.

Die Debatte ist recht kurzfristig in der Tagesordnung hinaufgeklettert, offenbar, weil die Regierungsparteien CDU und Grüne nun zur Debatte bereit sind, indem sie einen eigenen Antrag vorgelegt haben: “Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen betreffend ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen.”

Zuletzt hatten die beiden Regierungsparteien dazu einen Berichtsantrag gestellt, auf den das Finanzministerium antwortete: Kein Änderungsbedarf.  Ob die Parteien durch die Debatte und auch die Große Anfrage der Grünen im Bundestag hinzu gelernt haben?

Strachwitz: Debatte über Gemeinnützigkeitsrecht muss geführt werden

Dr. Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata-Institut hat sich für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) mit dem Antrag der hessischen SPD zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts beschäftigt. (Mehr zum Antrag der SPD hier.)

Er stellt richtig fest, dass der Antrag im Hessichen Landtag nur geringe Aussichten hat, “für die Landesregierung handlungsleitend zu werden” und kritisiert handwerkliche Mängel iwe “zum Teil nicht sonderlich sorgfältige Formulierungen”, hält jedoch fest, dass die SPD mit dem Antrag wichtige Denkanstöße gibt, denn der Antrag sei “in der Sache … ebenso richtig wie wichtig”. Das freut uns besonders, denn die SPD hat in dem Antrag die beiden Hauptforderungen der Allianz übernommen. Strachwitz fordert, den Antrag der SPD ernst zu nehmen als “Anlass für eine grundsätzliche Diskussion darüber .., was wir denn gemeinnützig nennen. Diese Debatte müssen wir nämlich dringend führen.”

Er hält es für nötig, einen sicheren Rechtsrahmen für Organisationen der Zivilgesellschaft und “ihren politischen Mitgestaltungsauftrag” zu schaffen. Dies müsse per Gesetz geregelt werden. Strachwitz erinnert daran, dass die aktuellen Regelungen “einem modernen Verständnis von einer offenen demokratischen Gesellschaft unvereinbar” sind. “Selbstermächtigte und -organisierte Themenanwälte und Wächter sind heute ebenso wichtig wie Dienstleister, Selbsthilfeorganisationen, Solidarität und Gemeinschaft stiftende Vereinigungen und Orte der politischen Deliberation. Dass besonders letztere denen ein Dorn im Auge sind, die um ihre Gestaltungsmacht fürchten müssen, ist nachvollziehbar, aber demokratietheoretisch dennoch nicht akzeptabel.”

Der SPD-Antrag wird nun voraussichtlich in der kommenden Woche im Hessischen Landtag in erster Lesung behandelt und dann in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.

SPD legt Gesetzentwurf zu Gemeinnützigkeit vor

Die SPD-Fraktion hat vergangene Woche im Hessischen Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem unsere beiden Hauptforderungen umgesetzt würden, nämlich einerseits die Aufnahme zusätzlicher Zwecke wie Förderung der Menschenrechte, Durchsetzung der Grundrechte oder sozialer Gerechtigkeit, andererseits die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich selbstverständlich auch politischer Mittel zur Verfolgung ihrer Zwecke bedienen können. Damit erkennt die SPD unsere Forderungen als richtig und notwendig an.

Der Antrag (Drucksache 19/3360) soll am 19. Mai im Landtag behandelt werden. Voraussichtlich wird er ohne Aussprache in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Anzunehmen ist, dass sich die SPD als Oppositionspartei damit im Hessischen Landtag nicht durchsetzen wird. Wir gehen davon aus, dass die SPD die Forderungen auch an anderer Stelle erhebt, etwa in den Ländern, in denen sie als Regierungspartei beteiligt ist oder in Gesprächen mit ihren Koalitionspartnern von CDU und CSU im Bundestag bzw. in der Bundesregierung.

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aus CDU und Grünen aufgefordert, sich auf Bundesebene für die formulierte Gesetzesänderung einzusetzen sowie dafür, im Anwendungserlass zur Abgabenordnung diese Formulierung aufzunehmen: “Eine politische Tätigkeit ist danach unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit mit einer politischen, aber nicht parteipolitischen Zielsetzung verbunden ist.” Die Einschränkung zur parteipolitischen Tätigkeit findet sich bereits im Gesetz in §55, Absatz I, Ziffer 1, Satz 3.

(Siehe zu diesem Antrag auch: http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/strachwitz-debatte-ueber-gemeinnuetzigkeitsrecht-muss-gefuehrt-werden/)