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Kinderrechte auch in die Abgabenordnung schreiben

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Koalitions-Einigung, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben

  • Kinderrechte müssen auch gemeinnütziger Zweck sein
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen brauchen Rechtssicherhheit für ihre Arbeit
  • Staat braucht Wächterfunktion zivilgesellschaftlicher Organisationen

Zur Einigung in der Regierungskoalition, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, ist gut und überfällig, aber nicht ausreichend. Wer es mit Kinderrechten ernst meint, muss diese auch als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung schreiben und klarstellen, dass dieser und andere Zwecke natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden können, etwa mit Demonstrationen oder Forderungen an die Politik. Nur so erhalten zivilgesellschaftliche Organisationen Rechtssicherheit, um als Anwältinnen für Kinder aufzutreten und in ihrer Wächterfunktion das Handeln des Staates zu überprüfen.

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