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Schlagwort: Neutralitätsgebot

Pressemitteilung: Zivilgesellschaft wird systematisch angegriffen – Jahrestag der Kleinen Anfrage zu „Politischer Neutralität“

  • Zum Jahrestag der „Kleinen Anfrage“ der Unionsfraktion: Zivilgesellschaft stark verunsichert
  • Demokratisches Engagement darf nicht durch die Bedrohung der Gemeinnützigkeit verhindert werden
  • Staatliches Handeln muss demokratische Teilhabe fördern und absichern
  • Angriffe auf Zivilgesellschaft folgen einer international bekannten Methode


Kommende Woche, am 24.2., jährt sich die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. Diese stellt für die deutsche Zivilgesellschaft eine einschneidende Zäsur dar, denn die 551 Fragen machten die Erzählung von einer angeblichen „Schattenstruktur“ und einer vermeintlich gebotenen „politischen Neutralität“ salonfähig und zahlten auf eine rechtsautoritäre Agenda ein.  

Die Verunsicherung bei zivilgesellschaftlichen Organisationen ist seitdem massiv angestiegen: Darf ein Blasmusikverein an einem Straßenfest zur Feier von Vielfalt teilnehmen oder ist das schon nicht mehr „neutral“? Darf ein Sportverein einen Mädchen-Empowering-Workshop anbieten oder ist das „zu politisch“ und damit eine Gefährdung für Finanzierung und Gemeinnützigkeit? Diese Fragestellungen lähmen ehrenamtliches Engagement und kosten Aktive in Vereinen viel Energie, die für die eigentlichen Tätigkeiten und Anliegen nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Absurdität wird beim Blick auf die Rechtslage offensichtlich: Vereine dürfen Parteien nicht direkt unterstützen, doch Kritik an Parteipositionen ist explizit erlaubt, solange sie sich auf die Satzungszwecke bezieht und sachlich begründet ist. Genauso wenig verbietet das Gemeinnützigkeitsrecht die Anwendung politischer Mittel wie Demonstrationen oder – auch zugespitzte – Social-Media-Posts.

Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: „Gesellschaftliches Engagement kann nicht neutral sein, sondern erfordert Haltung. Die massive Verunsicherung führt gerade bei kleineren Vereinen, die sich demokratisch engagieren und sich in gesellschaftspolitische Fragen einmischen, dazu, dass sie sich aus Angst vor negativen Konsequenzen selbst einen Maulkorb verpassen.“

Außerdem betont sie: „Öffentliche Projektförderung bedeutet nicht, dass Vereine ihre politische Haltung an der Garderobe abgeben müssten. Vereine sind Grundrechtsträger, auch für sie gelten Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit – und zwar auch dann, wenn sie staatliche Fördermittel erhalten.“

Anstatt diese Verunsicherung weiter zu schüren, sollte der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren. Damit könnte er den aktuellen Herausforderungen gerecht werden und Angriffe auf die Demokratie entgegentreten. Mehr dazu hier.

Dr. Marie Wachinger, ebenfalls Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, fügt hinzu: „Die Angriffe auf die Zivilgesellschaft sind kein spezifisch deutsches Phänomen, sondern im Gegenteil als Teil einer inzwischen bekannten rechtspopulistischen Strategie zu betrachten, die in anderen Ländern bereits weiter fortgeschritten ist und darauf abzielt, Engagierte und Organisationen in die Defensive zu drängen.“

Sie betont: „Auch objektiv sind die Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft in Deutschland schon stark eingeschränkt: Der letzte CIVICUS-Monitor stuft Deutschland erneut herab – inzwischen in dieselbe Kategorie wie Ungarn. Ein Grund: Die von der „Kleinen Anfrage“ losgetretene Debatte um „politische Neutralität“ (Quelle: https://monitor.civicus.org/press_release/2025/germany/)

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein Zusammenschluss von mehr als 230 Vereinen und Stiftungen und setzt sich seit 2015 für die rechtliche Absicherung gemeinnütziger Organisationen ein, vernetzt und berät diese. Sie fordert ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das Klarheit und Sicherheit schafft. Zu ihren Mitgliedern zählen große NGOs ebenso wie kleine, regional tätige Vereine, die in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Menschenrechte, Umweltschutz, Bildung, Entwicklungspolitik und Kultur aktiv sind.

Kontakt:

Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, 0176/82304731, handtmann@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Dr. Marie Wachinger, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, wachinger@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Antwort der Bundesregierung zu 551 Fragen von CDU/CSU

Die Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichen Organisationen kam fast pünktlich 15 Tage nach Veröffentlichung der Fragen. Die Bundesregierung gibt damit ein klares Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat ab. Relevant ist vor allem die Vorbemerkung der Bundesregierung, in der sie darlegt, dass auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei „allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“.

Themendossier Politische Bildung (Sommer 2022)

Die Bundesfinanzhof-Definition und ihre Probleme für zivilgesellschaftliches Engagement

Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.“
Leitsatz 3 aus dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH)

Der BFH hat in seinem Attac-Urteil festgelegt, dass politische Bildung in geistiger Offenheit stattfinden müsse. Damit hat der BFH den Zweck der „politischen Bildung“ stark eingeschränkt und der Arbeit vieler gesellschaftlich arbeitender, gemeinnütziger Organisationen die rechtliche Grundlage entzogen. Das führt dazu, dass viele Organisationen nun davon bedroht sind, ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren und ihre selbstlose und gemeinwohlorientierte Arbeit aufgeben zu müssen.