Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Aufgabe der Gemeinnützigkeit von “Bürgerbewegung Finanzwende”
- Fall Finanzwende zeigt, dass Gemeinnützigkeit Handlungsspielraum beschränkt
- Lobbyarbeit von Unternehmen bleibt steuerbegünstigt, Spenden zum Wohl der Allgemeinheit nicht
- Gemeinnützigkeitsrecht braucht Modernisierung ins 21. Jahrhundert statt Extra-Status für politische Körperschaften
Zur Mitteilung des Vereins “Bürgerbewegung Finanzwende”, auf den Status der Gemeinnützigkeit zu verzichten, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
“Das Beispiel der ‘Bürgerbewegung Finanzwende’ zeigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen begrenzt. Das Recht ist oft mehr Hürde als Hilfe und muss dringend ins 21. Jahrhundert geholt werden.