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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Workshopreihe

Gemeinsam mit dem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ bieten wir eine Workshopreihe an, zu der wir herzlich einladen. Die Einladungen können gerne weitergeleitet werden! Weitere Termine folgen und werden auf dieser Seite aktualisiert.

Verfassungsschutz – geplante Überprüfung von Demokratieprojekten

Online-Workshop am 09.12.25, 17:00 -18:30 Uhr. 

Anmeldung: https://eveeno.com/demokratie-leben

Mitte Oktober kam ans Licht: Bundesministerien haben seit 2020 etwa 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Dieses sogenannte „Haber-Verfahren“ kann alle Organisationen betreffen, die beim Bund Fördermittel beantragt haben.Viele Vereine könnten daraufhin ihre Förderungen verloren haben oder in nächster Zeit verlieren – ohne dass sie die Hintergründe kennen. Was die Ministerien beim Verfassungsschutz in Auftrag geben und was dieser zurückmeldet wird den Betroffenen nicht mitgeteilt. Kann diese Praxis rechtmäßig sein? Wie können sich Vereine und Einzelpersonen dagegen wehren? Vivian Kube, Rechtsanwältin bei FragDenStaat, erklärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Gemeinsam wollen wir zudem Strategien entwickeln, wie zivilgesellschaftliche Organisationen mit zunehmenden Einschränkungen bei staatlichen Fördermitteln umgehen können.

Vergangene Workshops:

Presse- und Äußerungsrecht – Was darf man eigentlich noch sagen?!

Online-Workshop zum Thema Presse- und Äußerungsrecht am 15.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/PQ7AxStC74xbTaczbSC5r6Ms

Wie äußere ich mich als Verein oder Initiative, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen? Wie wehre ich mich selbst gegen öffentliche Diffamierungen, online oder offline? Dr. Benjamin Lück, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen der Meinungsfreiheit.

Abmahnungen?! – Erfolgreich abgewehrt!

Online-Workshop zum Thema Abmahnungen am 29.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/MszryF57ysCWwXAy7rWjjw3J

Mit Abmahnungen, Strafanzeigen und Klagen versuchen rechtsextreme Akteurinnen zunehmend, Kritikerinnen und zivilgesellschaftlich Engagierte einzuschüchtern. Dabei geht es selten um echte Rechtsdurchsetzung – vielmehr wird das Recht zur Waffe gemacht, um Angst zu erzeugen, Ressourcen zu binden und kritische Stimmen aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen.

Der Workshop mit Hannah Vos, Rechtsanwältin bei FragDenStaat zeigt, mit welchen Mitteln rechtsextreme Netzwerke juristisch vorgehen, wer betroffen ist – und wie man sich erfolgreich wehren kann. Er richtet sich an alle, die von juristischen Einschüchterungsversuchen betroffen sind oder sich darauf vorbereiten wollen.

Gemeinnützigkeit: Dürfen sich Vereine politisch engagieren?

Online-Workshop zum Thema Gemeinnützigkeit am 05.11.25, 17:30 -19:00 Uhr. 

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/9Ho7AScAEe3ykHxAatLCbacJ

Dürfen Vereine zu Demos gegen die AfD aufrufen? Müssen bei Podiumsdiskussionen Vertreter*innen aller Parteien eingeladen werden? Dürfen öffentlich geförderte Vereine sich kritisch zu Parteien äußern? Luise Bublitz, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick über die rechtlichen Handlungsspielräume gemeinnütziger Vereine für demokratisches Engagement.

Pressemitteilung: Allianz-Stellungnahme zur Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss am 23.9.2025

* FDP-Antrag im NRW-Landtag zur NGO-Finanzierung basiert auf falschen Behauptungen: Geförderte Organisationen müssen nicht politisch neutral sein

* Demokratisches Engagement darf nicht durch die Bedrohung der Gemeinnützigkeit pauschal diskreditiert werden

* Staatliches Handeln muss demokratische Teilhabe fördern statt diffamieren

#InvestitionsgipfelZivilgesellschaft

Geschäftsführer*innen stehen für eine vielfältige Gesellschaft

631 Milliarden Euro „Made for Germany“ – ein Foto vom Investitionsgipfel mit 46 Wirtschaftsbossen und nur zwei Frauen sorgte zuletzt für viel Aufregung im Netz. Was die Beschäftigten und Ehrenamtlichen im Non-Profit-Bereich tagtäglich für die Gesellschaft leisten: UNBEZAHLBAR.

Die Realität derer, die die Gesellschaft maßgeblich gestalten ist divers, bunt und nicht von Männern dominiert. Wir, Geschäftsführer*innen und Frauen in Leitungspositionen aus der Zivilgesellschaft, stehen stellvertretend für sehr viele mehr. Wir denken Wirtschaft, Gesellschaft und Politik anders! 48 von uns haben sich zusammen fotografieren lassen: Wir arbeiten in unterschiedlichsten Organisationen, die sich unter anderem mit Grund- und Menschenrechten, Umwelt und Klimaschutz, Entwicklungszusammenarbeit, sozialen Themen und Kultur beschäftigen.

innn.it e.V. verzichtet auf Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

* Petitionsplattform innn.it steigt aus dem Rechtsstreit um Gemeinnützigkeit aus

* Dringender Handlungsbedarf bei der Bundesregierung: Vereine brauchen Rechtssicherheit

* Der Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ muss demokratische Teilhabe fördern statt verhindern

(Link zur aktuellen PM von innn.it)

Die Petitionsplattform innn.it, ehemals change.org, hat heute angekündigt, nach über fünfjährigem Rechtsstreit um ihre Gemeinnützigkeit aus dem Verfahren auszusteigen und künftig auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten.

Vorangegangen war ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem das Gericht ein striktes Neutralitätsgebot formulierte, das die Arbeit der Petitionsplattform praktisch unmöglich macht. Laut innn.it-Vorstand Gregor Hackmack werden der politischen Wirksamkeit des Vereins durch einen eng verstandenen Demokratieförderzweck Steine in den Weg gelegt. Gezielte Unterstützung engagierter Bürger*innen werde zu einseitig betrachtet, Meinungsbildung verdächtigt, statt gefördert.

Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: „Dieser Schritt von innn.it zeigt: Der Gesetzgeber muss endlich seiner Verantwortung nachkommen und die Gemeinnützigkeit rechtlich besser absichern. Gerade jetzt, da die demokratische Zivilgesellschaft von verschiedenen Seiten unter Beschuss steht, braucht es Maßnahmen zu ihrer Stärkung. Neben der überfälligen Ergänzung des Zweckkatalogs in der Abgabenordnung muss der Zweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“ aus seiner Engführung befreit werden – um demokratischer Teilhabe zu ermöglichen anstatt sie zu verhindern.“

Was vielleicht im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Wenn die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD und CSU so in den Vertrag kommen, gäbe es erneut große Chancen für ein zeitgemäßes Gemeinnützigkeitsrecht zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Am 24. März 2025 sollten die 17 Arbeitsgruppen zu den Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD, CSU ihre Arbeit abschließen und ihre Berichte mit Einigungen an die Steuerungsgruppe übergeben. Im Laufe der Woche wurden diese Berichte öffentlich – und zeigen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts überraschend positive Vorhaben.

Update: Die Arbeitsgruppen-Ergebnisse wurden weitgehend so (auch so unsortiert) in den Koalitionsvertrag übernommen.

Fünf Punkte um Demokratie zu schützen, Zivilgesellschaft zu stärken

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, SPD und CSU bieten die Gelegenheit, zentrale Maßnahmen zum Schutz der Demokratie und zur Stärkung der Zivilgesellschaft verbindlich zu verankern. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, die Amadeu Antonio Stiftung, Campact e.V. und die Gesellschaft für Freiheitsrechte fordern die künftige Bundesregierung auf, den Einsatz der Zivilgesellschaft aktiv zu unterstützen.

Dazu haben wir ein Fünf-Punkte-Papier vorgelegt und an die Verhandelnden übermittelt. Darin geht es sowohl um nötige Fördermittel für Demokratiearbeit als auch um die überfällige Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, den Schutz von Engagierten und der Bekämpfung von Desinformation. Das Papier wäre eine Operationalisierung des von den Parteien im Sondierungspapier vereinbarten Satzes: „Wir wollen unsere Demokratie stärken und schützen.“

Antwort der Bundesregierung zu 551 Fragen von CDU/CSU

Die Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichen Organisationen kam fast pünktlich 15 Tage nach Veröffentlichung der Fragen. Die Bundesregierung gibt damit ein klares Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat ab. Relevant ist vor allem die Vorbemerkung der Bundesregierung, in der sie darlegt, dass auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei „allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“.