Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
* Petitionsplattform innn.it steigt aus dem Rechtsstreit um Gemeinnützigkeit aus
* Dringender Handlungsbedarf bei der Bundesregierung: Vereine brauchen Rechtssicherheit
* Der Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ muss demokratische Teilhabe fördern statt verhindern
(Link zur aktuellen PM von innn.it)
Die Petitionsplattform innn.it, ehemals change.org, hat heute angekündigt, nach über fünfjährigem Rechtsstreit um ihre Gemeinnützigkeit aus dem Verfahren auszusteigen und künftig auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten.
Vorangegangen war ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem das Gericht ein striktes Neutralitätsgebot formulierte, das die Arbeit der Petitionsplattform praktisch unmöglich macht. Laut innn.it-Vorstand Gregor Hackmack werden der politischen Wirksamkeit des Vereins durch einen eng verstandenen Demokratieförderzweck Steine in den Weg gelegt. Gezielte Unterstützung engagierter Bürger*innen werde zu einseitig betrachtet, Meinungsbildung verdächtigt, statt gefördert.
Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: „Dieser Schritt von innn.it zeigt: Der Gesetzgeber muss endlich seiner Verantwortung nachkommen und die Gemeinnützigkeit rechtlich besser absichern. Gerade jetzt, da die demokratische Zivilgesellschaft von verschiedenen Seiten unter Beschuss steht, braucht es Maßnahmen zu ihrer Stärkung. Neben der überfälligen Ergänzung des Zweckkatalogs in der Abgabenordnung muss der Zweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“ aus seiner Engführung befreit werden – um demokratischer Teilhabe zu ermöglichen anstatt sie zu verhindern.“
Und weiter betonte sie: „Gesellschaftliches Engagement kann nicht strikt neutral sein, sondern erfordert Haltung. Wie schon das Attac-Urteil von 2021 ist dieses Urteil ein Appell an den Gesetzgeber, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden und Angriffen auf die Demokratie entgegenzutreten.“
Große Vereine wie innn.it, Attac oder Campact können die Nachteile einer fehlenden Gemeinnützigkeit in der Regel besser abfedern als kleine oder lokale Vereine. Die unklare Rechtslage führt gerade bei kleineren Vereinen, die sich demokratisch engagieren und damit in gesellschaftspolitische Fragen einmischen, häufig zu einer großen Verunsicherung, mit der Folge, dass sie sich aus Angst vor negativen Konsequenzen selbst einen Maulkorb verpassen.
Zusätzlich zu seiner Gütesiegel-Funktion bringt der Status der Gemeinnützigkeit praktische Vorteile für Vereine mit sich: Neben der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden sind Projektförderungen von Geldgebern wie von Stiftungen häufig an diesen Status geknüpft, ebenso wie beispielsweise die Möglichkeit, kommunale Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen nutzen zu können.
Kontakt: Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, Telefon 0176/82304731, handtmann@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Über 220 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.
Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de