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Auswirkungen des Attac-Urteils auf zivilgesellschaftliches Engagement

Last updated on 7. Februar 2022

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Attac hat Auswirkungen auf tausende Vereine und Stiftungen, auf das Engagement von zigtausend Menschen darin. Deshalb sind viele Organisationen in großer Unruhe. Das Urteil beschränkt den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum. In vielen Vereinsvorständen wird jetzt diskutiert, ob ein Teil des Engagements eingestellt werden sollte. Entsprechend umfangreich wird quer durch alle Zeitungen und Medien zu diesem Urteil berichtet und kommentiert. Einige Kommentare halten das Urteil für richtig und begrüßen, dass sich einmischenden Organisationen ein Riegel vorgeschoben wird. Viele andere fordern politisches Handeln, um Handlungsspielräume zu öffnen. Eine Position dazwischen ist, für sich politisch einmischende Vereine, die keine Parteien sind, besondere Regeln zu schaffen.

Die Debatte läuft, und das ist gut. In der SPD-Bundestagsfraktion wird bereits geplant, zusätzliche gemeinnützige Zwecke ins Gesetz aufzunehmen. Das ist eine dringend nötige Sofortmaßnahme. Eine weitere Behandlung des Gemeinnützigkeitsrechts ist nötig. Aus CDU und CSU sind bisher erst einzelne Stimmen zu hören. Die Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenauer, zivilgesellschaftlich engagiert unter anderem beim Naturschutzbund (Nabu), hat sich noch nicht geäußert. Sie sollte den Status Deutschlands als offen für zivilgesellschaftliches Engagement und als Vorbild für eine liberale Demokratie verteidigen.

Trotz aller Bedrohung durch das Urteil ist die akute Gefahr für weitere Vereine gering: Eine reihenweise Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, die für Bildung, Forschung oder Förderung des demokratischen Staatswesens als gemeinnützig anerkannt sind und aus ihren Erkenntnissen Forderungen entwickeln, ist erst zu erwarten, wenn das Finanzministerium das Urteil in den Anwendungserlass übernimmt. Dieser Erlass ist eine Anweisung für Finanzämter. Änderungen dauern eher Monate als Wochen – und leider übernimmt das Ministerium oft nur die beschränkenden Sätze aus BFH-Urteilen.

Auch aufgrund der vielen Anfragen haben wir es noch nicht geschafft, eine Analyse des Urteils zu schreiben (mittlerweile schon). Diese samt politischer Forderungen (natürlich traut sich die als gemeinnützig anerkannte Allianz das weiter) werden wir in Kürze veröffentlichen. Wenn Sie darüber informiert werden wollen, tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.

Über eine Spende zur Unterstützung unserer Arbeit freuen wir uns auch.  Die Allianz finanziert sich – wie viele zivilgesellschaftliche Organisationen – aus eigener Kraft durch Spenden und Mitgliedsbeiträge (hier von anderen Vereinen und Stiftungen). Wenn Sie sich in einem Verein engagieren, können Sie über einen Beitritt des Vereins nachdenken!

(You will find a english translation of this text here.)

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Finanzamt-Studie: Gemeinnützigkeitsrecht muss verbessert werden