Der neue Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will für die Demokratie streiten – so, wie es viele zivilgesellschaftliche Organisationen seit Jahren tun. In seiner Antrittsrede nach seiner Vereidigung am 22. März 2017 erinnerte er daran, “dass die Demokratie weder selbstverständlich noch mit Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist. Dass sie – einmal errungen – auch wieder verloren gehen kann, wenn wir uns nicht um sie kümmern.” Es bleibe diese Aufgabe: “Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen.” Wer Partei für die Demokratie ergreife, werde ihn an seiner Seite haben, denn schließlich: “Streiten für Demokratie ist nicht Sache der Politik allein.“
Recht hat er, doch haben das viele Menschen in Parteien, Parlamenten und vor allem Finanzämtern noch nicht verstanden, die gemeinnützigen Organisationen ankreiden, dass sie sich politisch engagieren. Der Bundesfinanzminister hat in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geschrieben: Die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung gehöre nicht zu den gemeinnützigen Zwecken. Der Erlass konstruiert fälschlich einen Gegensatz zwischen gemeinnützigen Zwecken und der Einwirkung auf Parteien und Parlamente.
Wer tatsächlich die Demokratie verteidigen und gegen ihre Feinde arbeiten möchte, wer für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte streiten will, hat es schwer, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Zwar sieht die Abgabenordnung den Zweck “Förderung des demokratischen Staatswesens” vor, die Finanzverwaltung aber legt fest, dass gemeinnütziger zur Verfolgung dieses Zwecks nur sein kann, wer sich “umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien befasst und diese objektiv und neutral würdigt”. Der Zweck “Förderung der Menschenrechte” fehlt im Katalog der Abgabenordnung.
Bundespräsident Steinmeier dagegen erklärt es zur demokratischen Aufgabe, “unterschiedliche Interessen von Alt und Jung, Stadt und Land, Wirtschaft und Umwelt friedlich zum Ausgleich” zu bringen und “Minderheiten Stimme und Gehör” zu verschaffen. Allerdings übersieht er die gemeinnützigen Organisationen, die nicht nur Dienstleister sind, sondern als Themenanwälte und Wächter die Stimme für Minderheiten erheben, wenn er für Antrittsbesuche “an die Orte der deutschen Demokratie gehen” möchte, dann aber nur Kommunalparlamente, Unternehmen, Betriebsräte und Hilfsorganisationen nennt.
Der Bundespräsident muss sich an die Seite derer stellen, die für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht werben, damit es einfacher ist, für die Demokratie auch außerhalb von Parteien zu streiten.