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Engagiert Euch – nicht: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Otto Brenner Stiftung (OBS) und Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” vom 22. März 2018

  • Studie vorgestellt: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert
  • Forderung: Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend ergänzt werden

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“Bürgerschaftliches Engagement ist immer politisch”

… sagte Dr. Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, am 22. März 2017 während einer Anhörung über Gemeinnützigkeit im Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement”. Der Bundestag fasst die zweistündige Anhörung auf seiner Website so zusammen: “Experten: Steuerlicher Gemeinnützig­keits­ka­ta­log ist unvollständig.” Außer Möhlenbrock waren als Experten geladen Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” und Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.

(Aktualisierung 18. April 2017: Umfassendes Protokoll der Anhörung als PDF)

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22. März: Gemeinnützigkeit erneut im Bundestag

Das Gemeinnützigkeits-Recht und seine Beschränkungen für selbstlos politisch tätige Organisationen sind erneut Thema im Bundestag. Am Mittwoch, 22. März 2017, lädt der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ab 17 Uhr zur öffentlichen Anhörung ins Paul-Löbe-Haus in Berlin. Die Abgeordneten hören dort zunächst Einführungen von

  • Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.,
  • Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und
  • Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium.

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