22. März: Gemeinnützigkeit erneut im Bundestag

Das Gemeinnützigkeits-Recht und seine Beschränkungen für selbstlos politisch tätige Organisationen sind erneut Thema im Bundestag. Am Mittwoch, 22. März 2017, lädt der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ab 17 Uhr zur öffentlichen Anhörung ins Paul-Löbe-Haus in Berlin. Die Abgeordneten hören dort zunächst Einführungen von

  • Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.,
  • Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und
  • Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium.

Danach stellen sie Fragen und diskutieren. Die Sitzung ist öffentlich, wer zuhören möchte, muss sich zuvor anmelden. Die Tagesordnung ist hier als PDF verfügbar.

Der Unterausschuss hatte in vergangenen Sitzungen auch aufgrund der Informationen der Allianz erkannt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht fundamental für viele zivilgesellschaftliche Organisationen ist. In der Anhörung sollen verschiedene Forderungen vorgestellt werden, die Abgeordneten wollen diskutieren, welchen Handlungsbedarf es im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechtes gibt.

Der Ausschuss veröffentlicht nach den Sitzungen stets ausführliche Protokolle. (Hier ein Bericht der Anhörung samt Link zum Protokoll.)