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Bundesrats-Vorschlag zu Gemeinnützigkeit ist unvollständig

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz erneut zahlreiche sinnvolle Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Doch einer der Vorschläge aus der Vorlage erhielt keine Mehrheit der Bundesländer – die Ziffer 53, mit der Rechtssicherheit für politische Tätigkeit zugunsten eigener gemeinnütziger Zwecke geschaffen werden sollte.

Zur heutigen Abstimmung erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:

“Die Vorschläge des Bundesrats zum Gemeinnützigkeitsrecht enthalten viele sinnvolle und überfällige Änderungen, die Engagement und den zivilgesellschaftlichen Sektor stärken. Doch die Vorschläge sind nicht vollständig und setzen falsche Schwerpunkte. Fatal ist die Weigerung der Mehrheit, Rechtssicherheit für Vereine und Stiftungen zu schaffen. Viele Vereine und Stiftungen sind spätestens seit dem Attac-Urteil in Sorge um ihren Status, wenn sie sich politisch einmischen. Damit wird selbstloses Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie nicht ernst genommen.

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Bundesrat entscheidet über Vorschläge zur Gemeinnützigkeit

In ihrer Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 werden die Bundesländer in der Bundesrats-Sitzung am Freitag, 9. Oktober, voraussichtlich erneut ihre Forderungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beschließen. [Aktualisierung – zum Beschluss siehe hier.] Die Empfehlung der Bundesrats-Ausschüsse wiederholt weitgehend Forderungen der Länder vom Vorjahr, aber es gibt einige Neuerungen. Zu den Forderungen gehören neue Zwecke von Klimaschutz bis “Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden”, Erleichterungen des Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit und der zeitnahen Mittelverwendung für kleine Organisationen sowie neu eine Klarstellung zu politischen Tätigkeiten.

Der Entwurf der Bundesregierung (der bereits am Donnerstag auch in erster Lesung im Bundestag behandelt wird) sah keine Regelungen zu Gemeinnützigkeit vor. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung sich gegen die Länder-Vorschläge ausgesprochen und auf einen kommenden, umfassenden Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Gemeinnützigkeit verwiesen – der bisher nicht erschienen ist. Ob Bundesregierung oder Bundestag nun den Vorschlägen folgen, ist offen. Offen ist auch noch, ob der Bundesrat die Ausschuss-Vorlage in der Form beschließt.

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