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Konflikte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Finanzämtern um die Gemeinnützigkeit sind keine Einzelfälle, wie immer wieder behauptet wird. Zu politischer Einmischung, zum Schutz der Menschenrechte oder für mehr Demokratie ist die Abgabenordnung als zugrunde liegendes Gesetz nicht eindeutig und führt deshalb zu völlig verschiedenen Ergebnissen. Das belegt die Finanzamt-Studie mit dem Titel “Engagiert Euch – nicht? Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement behindert”, die die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” mit Unterstützung der Otto Brenner Stiftung durchgeführt hat. Je ein Drittel aller zuständigen Finanzämter wurde mit jeweils identischen Satzungen angeschrieben. Die Hälfte der Antworten bestätigte die Gemeinnützigkeit, die andere Hälfte nicht. Je deutlicher die politische Einmischung war, desto geringer die Anerkennungsquote – aber nie so gering, dass die anerkennenden Finanzämter eine Minderheit gewesen wären.
Schlagwort: Diefenbach-Trommer
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Pressemitteilung vom 10. November 2016
Das Finanzgericht Kassel hat entschieden, dass die Aktivitäten von Attac gemeinnützig sind. Damit hat es die Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt als rechtswidrig aufgehoben. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgte zu Unrecht. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 60 Vereinen und Stiftungen, erklärt dazu:
“Wer sich für die demokratische Grundordnung, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und ein gerechtes Steuersystem einsetzt und damit natürlich auf die Politik einwirkt, kann gemeinnützig sein, hat das Finanzgericht bestätigt. Damit sollte der Mythos Geschichte sein, dass das Gesetz zwischen politischen und gemeinnützigen Zwecken unterscheidet. Diese Behauptung ist durch das Gesetz nicht gedeckt. Selbstloses politisches Engagement findet auch außerhalb von Parteien und Parlamenten statt. Es nutzt der Gesellschaft, es wirkt Polarisierung entgegen. Deshalb ist es förderungswürdig.
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